Einstellung des Verfahrens bei "geringen Mengen" Cannabis nach § 31 a BtMG
Sehr geehrtes Amtsgericht Regensburg, sehr geehrter Herr Thomas Schug,
in der Bundespressekonferenz vom 08.10.2020 erklärt Herr Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes, dass es bei konsumbezogenen Cannabisdelikten, sogenannten "Geringen Mengen" nur sehr selten zu Verurteilungen kommt und die überwiegende Zahl der Verfahren eingestellt würden. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig weißt ebenfalls wiederholt auf diese Praxis hin und behauptet es würden Händler und nicht Konsumenten strafverfolgt. Leider weichen die Behauptungen oben genannter Personen massiv von der Lebensrealität vieler Menschen ab. In meiner Funktion als Ortsgruppensprecher des Deutschen Hanfverbands Regensburg möchte ich gerne überprüfen können wie die tatsächlichen Zahlen hierzu in Regensburg aussehen. Die polizeiliche Kriminalstatistik weißt für die Stadt Regensburg 1401 Rauschgiftdelikte in 2019 aus. Leider wurde hier in der öffentlichen Publikation nicht weiter aufgeschlüsselt welchen Anteil Cannabis dabei hat. Um Sie nicht mit zu viel Arbeit zu belasten möchte ich meine Anfrage auf drei konkrete Daten beschränken:
1. Wie viele BtM Verstöße mit Cannabis wurden 2019 durch die Staatsanwaltschaft bearbeitet ?
2. Wie viele dieser Anzeigen betreffen Erwerb oder Besitz von maximal 6g Cannabis ?
3. Wie viele Verfahren wurden gemäß § 31a BtMG im Jahr 2019 eingestellt?
Anfrage erfolgreich
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Datum26. November 2020
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29. Dezember 2020
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