Einstellung des Verfahrens bei "geringen Mengen" Cannabis nach § 31 a BtMG

Sehr geehrtes Amtsgericht Regensburg, sehr geehrter Herr Thomas Schug,
in der Bundespressekonferenz vom 08.10.2020 erklärt Herr Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes, dass es bei konsumbezogenen Cannabisdelikten, sogenannten "Geringen Mengen" nur sehr selten zu Verurteilungen kommt und die überwiegende Zahl der Verfahren eingestellt würden. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig weißt ebenfalls wiederholt auf diese Praxis hin und behauptet es würden Händler und nicht Konsumenten strafverfolgt. Leider weichen die Behauptungen oben genannter Personen massiv von der Lebensrealität vieler Menschen ab. In meiner Funktion als Ortsgruppensprecher des Deutschen Hanfverbands Regensburg möchte ich gerne überprüfen können wie die tatsächlichen Zahlen hierzu in Regensburg aussehen. Die polizeiliche Kriminalstatistik weißt für die Stadt Regensburg 1401 Rauschgiftdelikte in 2019 aus. Leider wurde hier in der öffentlichen Publikation nicht weiter aufgeschlüsselt welchen Anteil Cannabis dabei hat. Um Sie nicht mit zu viel Arbeit zu belasten möchte ich meine Anfrage auf drei konkrete Daten beschränken:

1. Wie viele BtM Verstöße mit Cannabis wurden 2019 durch die Staatsanwaltschaft bearbeitet ?
2. Wie viele dieser Anzeigen betreffen Erwerb oder Besitz von maximal 6g Cannabis ?
3. Wie viele Verfahren wurden gemäß § 31a BtMG im Jahr 2019 eingestellt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
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Andrea Di Bella
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrtes …
An Amtsgericht Regensburg Details
Von
Andrea Di Bella
Betreff
Einstellung des Verfahrens bei "geringen Mengen" Cannabis nach § 31 a BtMG [#204511]
Datum
26. November 2020 22:00
An
Amtsgericht Regensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrtes Amtsgericht Regensburg, sehr geehrter Herr Thomas Schug, in der Bundespressekonferenz vom 08.10.2020 erklärt Herr Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes, dass es bei konsumbezogenen Cannabisdelikten, sogenannten "Geringen Mengen" nur sehr selten zu Verurteilungen kommt und die überwiegende Zahl der Verfahren eingestellt würden. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig weißt ebenfalls wiederholt auf diese Praxis hin und behauptet es würden Händler und nicht Konsumenten strafverfolgt. Leider weichen die Behauptungen oben genannter Personen massiv von der Lebensrealität vieler Menschen ab. In meiner Funktion als Ortsgruppensprecher des Deutschen Hanfverbands Regensburg möchte ich gerne überprüfen können wie die tatsächlichen Zahlen hierzu in Regensburg aussehen. Die polizeiliche Kriminalstatistik weißt für die Stadt Regensburg 1401 Rauschgiftdelikte in 2019 aus. Leider wurde hier in der öffentlichen Publikation nicht weiter aufgeschlüsselt welchen Anteil Cannabis dabei hat. Um Sie nicht mit zu viel Arbeit zu belasten möchte ich meine Anfrage auf drei konkrete Daten beschränken: 1. Wie viele BtM Verstöße mit Cannabis wurden 2019 durch die Staatsanwaltschaft bearbeitet ? 2. Wie viele dieser Anzeigen betreffen Erwerb oder Besitz von maximal 6g Cannabis ? 3. Wie viele Verfahren wurden gemäß § 31a BtMG im Jahr 2019 eingestellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Andrea Di Bella Anfragenr: 204511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204511/ Postanschrift Andrea Di Bella << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andrea Di Bella

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Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Auskunftsverlangen MdL Mistrol - BtmG Regensburg Die Justizgeschäftsstatistik der Staatsanwaltschaften (sog. „StA-…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsverlangen MdL Mistrol - BtmG Regensburg
Datum
1. April 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Justizgeschäftsstatistik der Staatsanwaltschaften (sog. „StA-Statistik“) gibt Auskunft darüber, wie viele Verfahren in den Sachgebieten 60 (...) und 61 (sonstige Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz) eingeleitet und wie diese erledigt wurden. Tatbestandsmerkmale wie „geringe Menge“, „Besitz“ und „Erwerb“ werden dagegen in der StA-Statistik nicht erfasst. Im Sachgebiet 61 wurden von der Staatsanwaltschaft Regensburg im Jahr 2019 insgesamt 3.193 Verfahren eingeleitet und 3.208 Verfahren erledigt. Dabei wurden von den erledigten Verfahren 371 nach § 31a Abs. 1 BtMG eingestellt.