Einstellung von De-Mail und Planungen für nachfolgende Sicherheitsmaßnahmen im elektronischen Schriftverkehr
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 28.04.2011 wurde das De-Mail-Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet.
Nach aktuellen Meldungen (https://www.internetworld.de/e-mail-marketing/deutsche-telekom/ende-10-jahren-telekom-zieht-de-mail-zurueck-2639751.html) beabsichtigt die Deutsche Telekom, als größter der akkreditierten Anbieter, sich aus dem Thema De-Mail zu verabschieden. Dies bedeutet dann das Ende für De-Mail, als angedachte sichere Schnittstelle in der elektronischen Kommunikation zwischen Bürgern und Firmen bzw. Behörden.
Ich bitte Sie, mir Folgendes zu zusenden:
1. Bewertung von De-Mail aufgrund der Nutzerzahlen (seit Einführung im Jahr 2001)
2. Stand der Planungen bezüglich der nachfolgenden Sicherheitsmaßnahmen im elektronischen Schriftverkehr
3. Stand der bislang eingeholten Rückmeldungen z.B. BSI, BfDI oder weiteren bezüglich der Nachfolge (siehe 2.)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum9. März 2021
-
13. April 2021
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!