Einstellung von Ermittlungsverfahren - Weisungen des BMJ
Anfrage an:
Staatsanwaltschaft Berlin
Jegliche Korrespondenz mit dem Bundesministerium für Justiz (BMJ – vormals BMJV) in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 zu Ermittlungsverfahren, in denen das BMJ – vormals BMJV – von seinem externen ministeriellen Weisungsrecht im Zusammenhang mit § 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) Gebrauch gemacht und die Einstellung des jeweiligen Ermittlungsverfahrens veranlasst hat.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten (ausgenommen Vertreter der BRD ab Referatsleiterebene aufwärts) geschwärzt werden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum20. März 2023
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22. April 2023
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