Einstellung von Ermittlungsverfahren - Weisungen des BMJ

Jegliche Korrespondenz mit dem Bundesministerium für Justiz (BMJ – vormals BMJV) in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 zu Ermittlungsverfahren, in denen das BMJ – vormals BMJV – von seinem externen ministeriellen Weisungsrecht im Zusammenhang mit § 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) Gebrauch gemacht und die Einstellung des jeweiligen Ermittlungsverfahrens veranlasst hat.

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten (ausgenommen Vertreter der BRD ab Referatsleiterebene aufwärts) geschwärzt werden.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    20. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Staatsanwaltschaft Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einstellung von Ermittlungsverfahren - Weisungen des BMJ [#273543]
Datum
20. März 2023 01:10
An
Staatsanwaltschaft Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jegliche Korrespondenz mit dem Bundesministerium für Justiz (BMJ – vormals BMJV) in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 zu Ermittlungsverfahren, in denen das BMJ – vormals BMJV – von seinem externen ministeriellen Weisungsrecht im Zusammenhang mit § 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) Gebrauch gemacht und die Einstellung des jeweiligen Ermittlungsverfahrens veranlasst hat.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich erkläre mich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten (ausgenommen Vertreter der BRD ab Referatsleiterebene aufwärts) geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273543/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Staatsanwaltschaft Bonn
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Von
Staatsanwaltschaft Bonn
Betreff
RE: Einstellung von Ermittlungsverfahren - Weisungen des BMJ [#273543]
Datum
20. März 2023 06:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Bonn gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, FAX oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen