Einstellung von Ermittlungsverfahren - Weisungen des BMJ

Jegliche Korrespondenz mit dem Bundesministerium für Justiz (BMJ – vormals BMJV) in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 zu Ermittlungsverfahren, in denen das BMJ – vormals BMJV – von seinem externen ministeriellen Weisungsrecht im Zusammenhang mit § 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) Gebrauch gemacht und die Einstellung des jeweiligen Ermittlungsverfahrens veranlasst hat.

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten (ausgenommen Vertreter der BRD ab Referatsleiterebene aufwärts) geschwärzt werden.

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  • Datum
    20. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jeglic…
An Generalstaatsanwaltschaft Berlin Details
Von
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Betreff
Einstellung von Ermittlungsverfahren - Weisungen des BMJ [#273540]
Datum
20. März 2023 01:07
An
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jegliche Korrespondenz mit dem Bundesministerium für Justiz (BMJ – vormals BMJV) in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 zu Ermittlungsverfahren, in denen das BMJ – vormals BMJV – von seinem externen ministeriellen Weisungsrecht im Zusammenhang mit § 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) Gebrauch gemacht und die Einstellung des jeweiligen Ermittlungsverfahrens veranlasst hat. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten (ausgenommen Vertreter der BRD ab Referatsleiterebene aufwärts) geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273540/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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