Einstellungen von Absolventen der neuen Lehrerausbildung : Master of education

1. Wieviele "Master of education" Lehramtsabschlüsse gab es 2014 in NRW?
2. Wurden in NRW bereits Absolventen mit diesem Abschluss eingestellt?
3. Wenn es Einstellungen gab
a) Wieviele Einstellungen erfolgten pro Schulform?
b) In welche Besoldungs- bzw. Entgeldgruppen / Stufen wurden diese Lehrer eingruppiert?
c) Wie ist die Verteilung in der jeweiligen Gruppe/Stufe pro Schulform für die Einsteiger?
d) Nach welchen Regeln wird die Gruppe/Stufe bei der Einstellung festgelegt?
4.Wenn es keine Einstellungen gab
a) In welche Gruppen/Stufen wird die Eingruppierung dieser Absolventen erfolgen?
b) Nach welchen Regeln wird die Gruppe/Stufe bei der Einstellung bestimmt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2015
  • Frist
    9. Juni 2015
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Rainer Kolb
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Kolb
Betreff
Einstellungen von Absolventen der neuen Lehrerausbildung : Master of education [#9689]
Datum
8. Mai 2015 23:22
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wieviele "Master of education" Lehramtsabschlüsse gab es 2014 in NRW? 2. Wurden in NRW bereits Absolventen mit diesem Abschluss eingestellt? 3. Wenn es Einstellungen gab a) Wieviele Einstellungen erfolgten pro Schulform? b) In welche Besoldungs- bzw. Entgeldgruppen / Stufen wurden diese Lehrer eingruppiert? c) Wie ist die Verteilung in der jeweiligen Gruppe/Stufe pro Schulform für die Einsteiger? d) Nach welchen Regeln wird die Gruppe/Stufe bei der Einstellung festgelegt? 4.Wenn es keine Einstellungen gab a) In welche Gruppen/Stufen wird die Eingruppierung dieser Absolventen erfolgen? b) Nach welchen Regeln wird die Gruppe/Stufe bei der Einstellung bestimmt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Kolb <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Rainer Kolb
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
8. Mai 2015 23:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Kolb, vielen Dank für Ihre Email vom 8. Mai 2015, in der Sie Fragen zu Einstellungen von Absol…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Einstellungen von Absolventen der neuen Lehrerausbildung : Master of education [#9689]
Datum
13. Mai 2015 13:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kolb, vielen Dank für Ihre Email vom 8. Mai 2015, in der Sie Fragen zu Einstellungen von Absolventinnen und Absolventen der neuen Lehrerausbildung mit dem Abschluss Master of education stellen. Nach entsprechender Recherche werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrter Herr Kolb, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08. Ma…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Einstellungen von Absolventen der neuen Lehrerausbildung : Master of education [#9689]
Datum
28. Mai 2015 07:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrter Herr Kolb, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08. Mai 2015, in der Sie um Informationen zu Einstellungen von Absolventinnen und Absolventen der neuen Lehrerausbildung mit dem Abschluss Master of Education bitten. Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten: 1. Wie viele "Master of Education" Lehramtsabschlüsse gab es 2014 in NRW? Das Schulministerium verfügt über keine belastbaren Daten zur Zahl der 2014 in der Lehrerausbildung absolvierten Masterabschlüsse. Der Abschluss "Master of Education" wird bereits seit 2003 im Rahmen des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung (VO B/M vom 27.3.2003) vergeben; zusätzlich wird in diesem Rahmen ein Zeugnis über eine Erste Staatsprüfung vergeben; für nachfolgende Einstellungen in den Vorbereitungsdienst und Schuldienst kommt es insoweit nur auf den Nachweis der Ersten Staatsprüfung an. 2. Wurden in NRW bereits Absolventen mit diesem Abschluss einge- stellt? 3. Wenn es Einstellungen gab a) Wie viele Einstellungen erfolgten pro Schulform? b) In welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen / Stufen wurden diese Lehrer eingruppiert? c) Wie ist die Verteilung in der jeweiligen Gruppe/Stufe pro Schul- form für die Einsteiger? d) Nach welchen Regeln wird die Gruppe/Stufe bei der Einstellung festgelegt? 4.Wenn es keine Einstellungen gab a) In welche Gruppen/Stufen wird die Eingruppierung dieser Ab- solventen erfolgen? b) Nach welchen Regeln wird die Gruppe/Stufe bei der Einstellung bestimmt? Die Fragen 2, 3 und 4 werden zusammen beantwortet: Im Rahmen des Lehrereinstellungsverfahrens werden Bewerberinnen und Bewerber nach ihrer Lehramtsbefähigung, die sie mit Abschluss des Vorbereitungsdienstes erwerben, eingestellt. Dabei wird nicht zwischen den lehramtsbezogenen Hochschulabschlüssen (1. Staatsexamen oder Master of Education) unterschieden. Somit wird auch die Art des lehramtsbezogenen Hochschulabschlusses nicht statistisch erhoben. Die Eingangsbesoldung/-vergütung richtet sich maßgeblich nach der erworbenen Lehramtsbefähigung. Insoweit kommt es nicht auf die Art des lehramtsbezogenen Hochschulabschlusses an. Ob der Gesetzgeber die Neuausrichtung der Lehrkräfteausbildung in Zukunft zum Anlass nehmen wird, die Vorgaben zur Eingangsbesoldung der Lehrkräfte zu ändern, kann derzeit nicht vorausgesagt werden. Ich hoffe, Ihnen mit den Antworten weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 0211 5867-3391 gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen