Einstellungen von Diensten für Schulen durch BelWü
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezogen auf die Entscheidung der Einstellungen von Diensten für Schulen durch BelWü bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Kommunikation zwischen dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in dieser Sache
- Dokumente (z.B. Gutachten) die diese Entscheidung begründen
- eine Aufstellung von Treffen mit Expert*innen, Lobyist*innen und Entschedungsträger*innen bzgl. dieses Prozesses
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum30. April 2021
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2. Juni 2021
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