Einstellungsnoten für Juristen und Juristinnen

Sämtliche Unterlagen, aus denen hervorgeht,
- wie viele Jurist*innen in den vergangenen 10 Jahren in den einzelnen Behörden, Staatsministerien, Staatskanzlei, Landtag und am Rechnungshof eingestellt worden sind (aufgeteilt nach Jahr und Einrichtung),
- welches die niedrigste Punktzahl im zweiten juristischen Staatsexamen war, mit der ein*e Jurist*in in den einzelnen Behörden, Staatsministerien, Staatskanzlei, Landtag und am Rechnungshof eingestellt worden ist (aufgeteilt nach Jahr und Einrichtung).

Ergebnis der Anfrage

Bei der Einstellung von Juristen*innen ist das Leistungsprinzip anzuwenden, d.h. nur die besten Bewerber*innen dürfen eingestellt werden.

Auf die Anfrage hin hat das Justizministerium mitgeteilt, bis zur welcher Note im 2. Staatsexamen es seit 2018 Juristen*innen eingestellt hat.

Zu den "Grenznoten" für Juristen*innen in anderen Ministerien hat es keine Angaben gemacht. Anscheinend gibt es, obwohl das Leistungsprinzip für den Freistaat Bayern als Ganzes gilt, keine entsprechende Übersicht und dementsprechend auch keine Kontrolle durch das Justizministerium.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2021
  • Frist
    17. März 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Unterlagen, au…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einstellungsnoten für Juristen und Juristinnen [#212713]
Datum
15. Februar 2021 11:33
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen, aus denen hervorgeht, - wie viele Jurist*innen in den vergangenen 10 Jahren in den einzelnen Behörden, Staatsministerien, Staatskanzlei, Landtag und am Rechnungshof eingestellt worden sind (aufgeteilt nach Jahr und Einrichtung), - welches die niedrigste Punktzahl im zweiten juristischen Staatsexamen war, mit der ein*e Jurist*in in den einzelnen Behörden, Staatsministerien, Staatskanzlei, Landtag und am Rechnungshof eingestellt worden ist (aufgeteilt nach Jahr und Einrichtung).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212713/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einstellungsnoten für Juristen und Juristinnen“…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einstellungsnoten für Juristen und Juristinnen [#212713]
Datum
17. März 2021 19:56
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einstellungsnoten für Juristen und Juristinnen“ vom 15.02.2021 (#212713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212713/
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Einstellungsnoten für Juristinnen und Juristen Sehr Antragsteller/in anliegendes JMS vom heutigen Tage erhalten S…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
Einstellungsnoten für Juristinnen und Juristen
Datum
25. März 2021 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Sehr Antragsteller/in anliegendes JMS vom heutigen Tage erhalten Sie zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbr…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einstellungsnoten für Juristen und Juristinnen“ [#212713]
Datum
29. März 2021 13:03
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/212713/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Bewerber*innen um die Einstellung in den Staatsdienst haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Einstellungsvoraussetzungen es gibt und ob diese auch von allen Behörden eingehalten werden. Im Übrigen müssten die Daten auch vorhanden sein, damit das Justizministerium die behördenweite Einhaltung des Leistungsgrundsatzes überwachen kann. Es wurde auch keine andere Behörde benannt. Der Verweis auf die einzelnen Einstellungsbehörden hilft nicht weiter. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 212713.pdf - 2021-03-25_1-JMS25.03.2021.pdf Anfragenr: 212713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212713/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Anfrage vom 29. März 2021 Az. 193-177 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. März 202…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 29. März 2021
Datum
13. April 2021 13:10
Status
Warte auf Antwort
Az. 193-177 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. März 2021 betreffend die FragDenStaat-Anfrage 212713. Sie haben einen Informationszugangsanspruch nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) geltend gemacht und Informationen im Zusammenhang mit Einstellungen von Juristen in den bayerischen Behörden erbeten. Nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG hat jeder das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird, bei personenbezogenen Daten eine Übermittlung an nicht öffentliche Stellen zulässig ist und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden. Für die glaubhafte Darlegung eines berechtigten Interesses müssen Sie dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz (StMJ) erläutern, aus welchen Gründen Sie Zu-gang zu den fraglichen Informationen begehren. Grundsätzlich ist jedes rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Interesse ausreichend. Ein solches kann ich Ihrem Antrag an das StMJ - mangels der Angabe eines Grundes für Ihr Auskunftsbegehren - nicht entnehmen. Des Weiteren weise ich Sie darauf hin, dass Gegenstand des Rechts auf Auskunft ausschließlich "der Inhalt von Dateien oder Akten öffentlicher Stellen" ist. Der Auskunftsanspruch ist auf vorhandene Informationen aus dem Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Stelle beschränkt, eine Informationsbeschaffungspflicht besteht nicht. Ihr Auskunftsbegehren gegenüber dem StMJ kann daher nur hinsichtlich der Informationen aus dessen Geschäftsbereich begründet sein. Soweit Sie Informationen begehren, die in Zuständigkeitsbereiche anderer Behörden fallen, wäre der Auskunftsanspruch gegenüber der jeweiligen Behörde geltend zu machen. Ich rege an, dass Sie zunächst Ihren Auskunftsantrag um die glaubhafte Darlegung eines berechtigten Interesses ergänzen. Sofern das StMJ sodann an seiner Ablehnung hinsichtlich der Informationen aus dessen Geschäftsbereich festhält, bin ich gern bereit, die Ablehnung Ihres Auskunftsantrags zu überprüfen. Auf die Landtagsdrucksache 17/807 vom 21. März 2014 ("Entwicklung der Bewerber-zahlen und Einstellungsvoraussetzungen für den Beruf des Richters und Staatsanwalts in der Justiz in Bayern") weise ich hin. Das Dokument ist unter https://www.bayern.landtag.de/parlament/dokumente/drucksachen/?dokumentenart=Drucksache abrufbar. Zugangsansprüche nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz sowie dem Verbraucherinformationsgesetz sind - soweit ersichtlich - nicht einschlägig; die An-wendung der diese Ansprüche vermittelnden Vorschriften unterliegt im Übrigen grundsätzlich nicht meiner Kontrolle. Ich hoffe, meine Hinweise konnten zur Klärung der Rechtslage beitragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Schreiben vom 25.03.2021 GZ A 3 - 2201 E - III - 1913/2021 [#212713] Sehr << Anrede >> vielen …
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Schreiben vom 25.03.2021 GZ A 3 - 2201 E - III - 1913/2021 [#212713]
Datum
13. April 2021 19:34
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben! Zunächst weise ich auf das Schreiben des BayLFD hin: https://fragdenstaat.de/anfrage/einstellungsnoten-fur-juristen-und-juristinnen/#nachricht-586920 Ich habe auch ein berechtigtes Interesse an der Auskunft, da ich meine Einstellungschancen als Jurist beim Freistaat Bayern überprüfen möchte. Das Leistungsprinzip gilt für den Freistaat Bayern als Ganzes, nicht für einzelne Behörden. Zu seiner Verwirklichung müssen deshalb an einer Stelle die wesentlichen Einstellungsdaten zusammengetragen werden. Außerdem dürfte das Justizministerium als Verfassungsministerium auch über entsprechende Dateien oder Akten verfügen und sie müssen nicht von Ihnen beschafft werden. Berichten zufolge gibt es dazu Umfragen des Justizministeriums. Ich bitte Sie deshalb noch einmal, meine Anfrage zu beantworten! Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212713/
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Einstellungsnoten für Juristinnen und Juristen Sehr Antragsteller/in anliegendes JMS vom 26. April 2021 erhalten …
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
Einstellungsnoten für Juristinnen und Juristen
Datum
10. Mai 2021 10:56
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,5 MB
Sehr Antragsteller/in anliegendes JMS vom 26. April 2021 erhalten Sie zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Einstellungsnoten für Juristinnen und Juristen [#212713] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Sc…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einstellungsnoten für Juristinnen und Juristen [#212713]
Datum
10. Mai 2021 16:40
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben! Ich möchte aber nach wir vor von Ihnen wissen, ob Sie als Staatsministerium der Justiz über Unterlagen zu den Einstellungsnoten in in den anderen Staatsministerien, Staatskanzlei, Landtag und am Rechnungshof verfügen und wenn ja, aus welchem rechtlichen Grund Sie diese nicht herausgeben. Ihr Verweis auf Art. 18 BayBG (Ernennungsbefugnis) reicht nicht aus. Für mich ist es mit erheblichen Aufwand verbunden, alle Behörden einzeln anzuschreiben. Im Übrigen kann das in Art. 94 Abs. 2 Bayerische Verfassung festgelegte Leistungsprinzip nicht auf einzelne Behörden heruntergebrochen werden. Um festzustellen, ob das Leistungsrpinzip eingehalten wird, ist ein behördenweiter Überblick nötig - ich nehme an, dass dieser bei Ihnen als Verfassungsressort vorhanden ist. Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212713/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Einstellungsnoten für Juristinnen und Juristen [#212713] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfre…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einstellungsnoten für Juristinnen und Juristen [#212713]
Datum
8. November 2021 09:26
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einstellungsnoten für Juristen und Juristinnen“ vom 15.02.2021 (#212713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um mehr als 200 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212713/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verb…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einstellungsnoten für Juristen und Juristinnen“ [#212713]
Datum
6. Dezember 2021 10:29
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/212713/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Ich wurde auf die einzelnen Ressorts verwiesen. Das würde zum Einen enormen Aufwand für mich als Bürger bedeuten. Zum Anderen muss die Information an zentraler Stelle vorhanden sein, um den verfassungsrechtlichen Leistungsprinzip bei den Einstellungen von Juristen zu genügen. Es gehe nach wie vor davon aus, dass diese Information auch beim Justizministerium vorhanden ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 212713.pdf - 2021-03-25_1-JMS25.03.2021.pdf - 2021-05-10_1-JMSvom26.04.21.pdf Anfragenr: 212713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212713/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. Dezember 2021 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Einstellungsnoten für Juristinnen und Juristen Sehr Antragsteller/in anliegendes JMS vom 14. Dezember 2021 erhalt…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
Einstellungsnoten für Juristinnen und Juristen
Datum
20. Dezember 2021 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
Sehr Antragsteller/in anliegendes JMS vom 14. Dezember 2021 erhalten Sie zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Az. 193-177 / Ihre Anfrage vom 6. Dezember 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf meine Nachricht vom 13…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Az. 193-177 / Ihre Anfrage vom 6. Dezember 2021
Datum
4. Februar 2022 14:11
Status
Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf meine Nachricht vom 13. Dezember 2021. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz (StMJ) hat mir mitgeteilt, dass Ihnen zwischenzeitlich eine Auskunft bezüglich des eigenen Geschäftsbereiches erteilt wurde. Soweit Informationen aus anderen Ressorts beim StMJ nicht in dem von Ihnen begehrten Umfang (vollständige Übersicht bezogen auf Kalenderjahre) sondern lediglich punktuell vorliegen, begründet Art. 39 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) jedoch keine Verpflichtung, bei anderen Stellen weitergehende Informationen zur Vervollständigung der Informationen zu erheben, um Ihnen in der gewünschten Form Auskunft erteilen zu können. Sind begehrte Informationen bei der betreffenden Behörde tatsächlich nicht vorhanden, so scheidet ein Auskunftsrecht nach Art. 39 Abs. 1 BayDSG bereits aus diesem Grund aus. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen