Einstellungstest Feuerwehr

Bitte geben Sie die Anfragennummer bei allen Antworten an.

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den Einstellungstest des letzen Jahres für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    10. Mai 2020
  • Frist
    13. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
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An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einstellungstest Feuerwehr [#186350]
Datum
10. Mai 2020 22:20
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bitte geben Sie die Anfragennummer bei allen Antworten an. Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Einstellungstest des letzen Jahres für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186350 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterg…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Einstellungstest Feuerwehr [#186350]
Datum
11. Mai 2020 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Berufsfeuerwehr München. Betreffend Ihrer Anfr…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Einstellungstest Feuerwehr [#186350]
Datum
15. Mai 2020 10:31
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Berufsfeuerwehr München. Betreffend Ihrer Anfrage können wir leider nicht entnehmen, zu welchen Informationen über den Einstellungstest für die zweite Qualifikationsebene (ehem. Mittlerer Dienst) des feuerwehrtechnischen Dienstes Sie Zugang erhalten möchten, weshalb wir Sie nach § 3 Abs. 3 der städtischen Informationsfreiheitssatzung (IFS) bitten Ihre Anfrage zu präzisieren. Folgende Informationen können wir Ihnen bereits zum jetzigen Zeitpunkt weitergeben. Eventuell erübrigt sich dadurch eine weitere Anfrage Ihrerseits. Gemäß § 17 Abs. 1 der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) gliedert sich die Einstellungsprüfung in einen sportlichen, praktischen und schriftlichen Teil. In den Absätzen 2 bis 4 werden die einzelnen Prüfungsabschnitte genau beschrieben. Darüber hinaus können Sie alle sportlichen Anforderungen an die Bewerber*innen sowie den Beurteilungsmaßstab hierzu der Ausschreibung auf unserer Internetseite entnehmen: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Branddirektion-Muenchen/Karriere/QE2-Brandmeister.html. Sollten Sie zu den Prüfverfahren tiefergehende Fragen haben, dürfen wir Sie an den Prüfungsausschuss für den feuerwehrtechnischen Dienst in Nürnberg verweisen. Der Prüfungsausschuss hat gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 FachV-Fw die Federführung bei der Durchführung der Einstellungsprüfungen. Ferner möchten wir Sie darauf hinweisen, dass detailliertere Einblicke in die Gestaltung der weiteren Prüfungsteile aufgrund der Verschwiegenheitspflichten leider nicht möglich sind. Auf den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie des geistigen Eigentums (vgl. § 6 Abs. 2 Nrn. 3 und 6 IFS) wird entsprechend verwiesen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Frage hat sich bereits erübrigt. Die Anfrage wi…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einstellungstest Feuerwehr [#186350]
Datum
15. Mai 2020 20:38
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Frage hat sich bereits erübrigt. Die Anfrage wird deshalb geschlossen. Bleiben Sie Gesund! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186350