Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.01.2021. Zu dieser teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Zunächst ist anzumerken, dass sowohl die Einstufung als Risikogebiet als auch die Einstufung als Hochinzidenzgebiet nicht durch das Robert Koch-Institut (RKI) erfolgt. Vielmehr erfolgt die Einstufung nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Zu der konkreten Entscheidungsgrundlage für die Ausweisung Ägyptens als Hochinzidenzgebiet liegen uns somit keine amtlichen Informationen vor. Zu den allgemeinen Bewertungskriterien des Verfahrens können wir jedoch Folgendes mitteilen:
Die Einstufung als Hochinzidenzgebiet basiert, wie auch bei den Risikogebieten, auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen und weiteren Kriterien festgestellt, ob z.B. für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell über- oder unterschreiten, dennoch die Gefahr eines besonders erhöhten bzw. nicht besonders erhöhten Infektionsrisikos begründet ist. Für den zweiten Bewertungsschritt liefert das AA auf der Grundlage der Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das BMG sowie das BMI qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.). Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen. Die Einstufung als Hochinzidenzgebiet ist mithin nicht alleinig von dem Inzidenzwert, sondern von weiteren Faktoren abhängig. Es gibt also auch Hochinzidenzgebiete, die eine Inzidenz unter 200 haben (wie Ägypten). Zu den hierfür relevanten nicht-epidemiologischen Faktoren liegen dem RKI jedoch keine amtlichen Informationen vor, sondern müssten Sie sich bitte an das AA sowie ggf. das BMG und BMI wenden.
Weiterführende Informationen zu alledem sind überdies auf der Website unter
http://www.rki.de/covid-19-risikogebiete öffentlich zugänglich. Für die aktuellen und detaillierte Zahlen zur epidemiologischen Lage in Ägypten wird zudem auf die öffentlich zugänglichen Daten der WHO verwiesen, siehe hierzu
https://www.auswaertiges-amt.de/de/Reis… und
https://covid19.who.int/region/emro/cou….
Mit freundlichen Grüßen