Einstufung der "Bewegung Halle"

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren!

Trifft es zu, dass das Innenministerium gegenüber dem MDR im August 2022 behauptet hat, dass es sich bei der Bewegung Halle um eine „gesichert extremistische Bestrebung handelt, nicht um einen Prüf- oder Verdachtsfall“?

Falls ja, auf welcher Grundlage beruht die Behauptung der „extremistischen Bestrebung“ und ist die Bewegung Halle danach als linksextremistisch, rechtsextremistisch oder anderweitig extremistisch eingestuft?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren! Trifft es zu, dass das Innenministeriu…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einstufung der "Bewegung Halle" [#262810]
Datum
8. November 2022 22:52
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren! Trifft es zu, dass das Innenministerium gegenüber dem MDR im August 2022 behauptet hat, dass es sich bei der Bewegung Halle um eine „gesichert extremistische Bestrebung handelt, nicht um einen Prüf- oder Verdachtsfall“? Falls ja, auf welcher Grundlage beruht die Behauptung der „extremistischen Bestrebung“ und ist die Bewegung Halle danach als linksextremistisch, rechtsextremistisch oder anderweitig extremistisch eingestuft? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262810/
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Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte an die Beantwortung meiner IFG-Anfrage erinnern. IFG-Anfragen sind unve…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einstufung der "Bewegung Halle" [#262810]
Datum
21. November 2022 12:36
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte an die Beantwortung meiner IFG-Anfrage erinnern. IFG-Anfragen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats zu beantworten. Bitte teilen Sie mir mit, worin die Schwierigkeit bei der Beantwortung meiner Anfrage liegt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262810/

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Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> zur Beantwortung Ihrer IZG-Anfrage verweise ich auf das beigefügte Dokum…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
{Disarmed} AW: [EXTERN] Einstufung der "Bewegung Halle" [#262810]
Datum
1. Dezember 2022 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
698,8 KB
Sehr << Antragsteller:in >> zur Beantwortung Ihrer IZG-Anfrage verweise ich auf das beigefügte Dokument. Mit freundlichen Grüßen