Einstufung der "Bewegung Halle"
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Sehr geehrte Damen und Herren!
Trifft es zu, dass das Innenministerium gegenüber dem MDR im August 2022 behauptet hat, dass es sich bei der Bewegung Halle um eine „gesichert extremistische Bestrebung handelt, nicht um einen Prüf- oder Verdachtsfall“?
Falls ja, auf welcher Grundlage beruht die Behauptung der „extremistischen Bestrebung“ und ist die Bewegung Halle danach als linksextremistisch, rechtsextremistisch oder anderweitig extremistisch eingestuft?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum8. November 2022
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13. Dezember 2022
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