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Einstufung von Stoffen gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der AwSV / WHG

Anfrage an: Umweltbundesamt

eine Übersicht über die Anzahl, der in den letzten 30Jahren von ihnen gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der AwSV oder vergleichbar WHG eingestuften Stoffe, mit der Anzahl der jährlich eingestuften Stoffe, aufgeschlüsselt auf die WGKs.
Besten Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht üb…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einstufung von Stoffen gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der AwSV / WHG [#240064]
Datum
5. Februar 2022 13:46
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über die Anzahl, der in den letzten 30Jahren von ihnen gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der AwSV oder vergleichbar WHG eingestuften Stoffe, mit der Anzahl der jährlich eingestuften Stoffe, aufgeschlüsselt auf die WGKs. Besten Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240064/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach IFG/UIG/VIG. Der Vorgang wir…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Einstufung von Stoffen gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der AwSV / WHG [#240064]
Datum
7. Februar 2022 11:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach IFG/UIG/VIG. Der Vorgang wird vom Bürgerservice des Umweltbundesamtes koordiniert, das Aktenzeichen ist 90 080/4 - 22-06. Der Vorgang ist bereits im zuständigen Fachgebiet und wird innerhalb der laut IFG/UIG/VIG festgelegten Zeit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in Sie erbaten im Rahmen des Informationszugangsgesetzes Auskunft über die Anzahl, der in den…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Einstufung von Stoffen gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der AwSV / WHG [#240064]
Datum
9. Februar 2022 17:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie erbaten im Rahmen des Informationszugangsgesetzes Auskunft über die Anzahl, der in den letzten 30 Jahren von uns, dem Umweltbundesamt, gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der AwSV eingestuften Stoffe. Das Umweltbundesamt ist seit 2017, mit Inkrafttreten der AwSV, für die rechtsverbindliche Einstufung von Stoffen in Wassergefährdungsklassen zuständig. Die Einstufungsentscheidungen gibt das Umweltbundesamt gemäß dem von Ihnen angeführten § 6 Absatz 4 AwSV im Bundesanzeiger bekannt. Auf der Internetseite des Bundesanzeigers können Sie sich in der erweiterten Suche (Suche – Bundesanzeiger<https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/...>) die Bekanntmachungen der Behörde Umweltbundesamt im Bereich Amtlicher Teil zu dem Suchbegriff „AwSV“ seit dem 01.08.2017 anzeigen lassen. Hier wird Ihnen auch die Anzahl der Ergebnisse (entspricht Anzahl der Veröffentlichungen) ausgegeben. Gemäß § 6 Absatz 4 Satz 2 AwSV ist das Umweltbundesamt zudem verpflichtet, eine eigene Suchfunktion über die bestehenden Einstufungen wassergefährdender Stoffe im Internet bereitzustellen. Dies wird durch die online-Datenbank Rigoletto realisiert (Startseite - Rigoletto (uba.de)<https://webrigoletto.uba.de/Rigoletto/>). Hier können Sie über die Suche nach Einstufungen filtern, die in einem bestimmten Zeitraum im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Die Suche können Sie dabei mit einem Filter über die Einstufung in eine bestimmte WGK oder als nwg oder als awg verschneiden und erhalten so die Liste und auch die Anzahl der bestehenden Einstufungen, aufgeschlüsselt nach ihrer WGK. Alternativ stellt das Umweltbundesamt auf Rigoletto auch den Download der Export-Tabelle im csv-Format bereit, in der Sie mit geeigneter Software nach eigenen Suchkriterien filtern können. Bestehende Einstufungen von Stoffen, die vor Zuständigkeitsübernahme durch das Umweltbundesamt bereits durch die oder auf Grund der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS, außer Kraft) eingestuft waren, hat das Umweltbundesamt gemäß § 66 AwSV in einer Liste durch eine Veröffentlichung am 10. August 2017 im Bundesanzeiger bekannt gegeben (BAnz AT 10.08.2017 B5). Auch diese Einstufungen finden sich, sofern nicht durch eine Veröffentlichung zurückgenommen, in der online-Datenbank Rigoletto. Da das Umweltbundesamt die Rigoletto-Datenbank nahezu tagesaktuell pflegt, bitten wir Sie um Verständnis, dass im Rahmen dieser Auskunft keine aktuelle Anzahl genannt werden kann. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank, Anfrage ist damit vollumfänglich beantwortet. Mit freundlichen Grüße…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einstufung von Stoffen gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der AwSV / WHG [#240064]
Datum
9. Februar 2022 22:05
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank, Anfrage ist damit vollumfänglich beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240064/