Sehr
Antragsteller/in
Sie erbaten im Rahmen des Informationszugangsgesetzes Auskunft über die Anzahl, der in den letzten 30 Jahren von uns, dem Umweltbundesamt, gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der AwSV eingestuften Stoffe.
Das Umweltbundesamt ist seit 2017, mit Inkrafttreten der AwSV, für die rechtsverbindliche Einstufung von Stoffen in Wassergefährdungsklassen zuständig. Die Einstufungsentscheidungen gibt das Umweltbundesamt gemäß dem von Ihnen angeführten § 6 Absatz 4 AwSV im Bundesanzeiger bekannt. Auf der Internetseite des Bundesanzeigers können Sie sich in der erweiterten Suche (Suche – Bundesanzeiger<
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/...>) die Bekanntmachungen der Behörde Umweltbundesamt im Bereich Amtlicher Teil zu dem Suchbegriff „AwSV“ seit dem 01.08.2017 anzeigen lassen. Hier wird Ihnen auch die Anzahl der Ergebnisse (entspricht Anzahl der Veröffentlichungen) ausgegeben.
Gemäß § 6 Absatz 4 Satz 2 AwSV ist das Umweltbundesamt zudem verpflichtet, eine eigene Suchfunktion über die bestehenden Einstufungen wassergefährdender Stoffe im Internet bereitzustellen. Dies wird durch die online-Datenbank Rigoletto realisiert (Startseite - Rigoletto (
uba.de)<
https://webrigoletto.uba.de/Rigoletto/>). Hier können Sie über die Suche nach Einstufungen filtern, die in einem bestimmten Zeitraum im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Die Suche können Sie dabei mit einem Filter über die Einstufung in eine bestimmte WGK oder als nwg oder als awg verschneiden und erhalten so die Liste und auch die Anzahl der bestehenden Einstufungen, aufgeschlüsselt nach ihrer WGK. Alternativ stellt das Umweltbundesamt auf Rigoletto auch den Download der Export-Tabelle im csv-Format bereit, in der Sie mit geeigneter Software nach eigenen Suchkriterien filtern können.
Bestehende Einstufungen von Stoffen, die vor Zuständigkeitsübernahme durch das Umweltbundesamt bereits durch die oder auf Grund der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS, außer Kraft) eingestuft waren, hat das Umweltbundesamt gemäß § 66 AwSV in einer Liste durch eine Veröffentlichung am 10. August 2017 im Bundesanzeiger bekannt gegeben (BAnz AT 10.08.2017 B5). Auch diese Einstufungen finden sich, sofern nicht durch eine Veröffentlichung zurückgenommen, in der online-Datenbank Rigoletto. Da das Umweltbundesamt die Rigoletto-Datenbank nahezu tagesaktuell pflegt, bitten wir Sie um Verständnis, dass im Rahmen dieser Auskunft keine aktuelle Anzahl genannt werden kann.
Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen