Einstufungskriterien Risikolandes

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die genauen Kriterien zur Einstufung eines Landes als Rusikoland und eine Antwort auf die Frage Warum es für Rumenien trotzt stetig steigender Neuinfektionszahlen über 50 pro 100.000 Einwohner aktuell bei 66 derzeit keine Reisewarnung gibt? Hingegen wurde für drei Gebiete in Spanien heute am 28.07 2020 Reisewarnungen herausgegeben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die genauen Kriteri…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einstufungskriterien Risikolandes [#193682]
Datum
28. Juli 2020 16:40
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die genauen Kriterien zur Einstufung eines Landes als Rusikoland und eine Antwort auf die Frage Warum es für Rumenien trotzt stetig steigender Neuinfektionszahlen über 50 pro 100.000 Einwohner aktuell bei 66 derzeit keine Reisewarnung gibt? Hingegen wurde für drei Gebiete in Spanien heute am 28.07 2020 Reisewarnungen herausgegeben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193682/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10505553] Einstufungskriterien Risikolandes [#193682]
Datum
29. Juli 2020 18:23
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Die Liste der Risikogebiete wird in einer Gesamtschau auf Grundlage der vom Bundesgesundheitsministerium erarbeiteten quantitativen Daten sowie der vom Auswärtigen Amt erhobenen qualitativen Daten und deren Bewertung erstellt und vom Robert-Koch-Institut (RKI) herausgegeben. Im Hinblick auf die weltweit schwierige Datenlage und die möglichen epidemiologischen Auswirkungen (Vermeidung einer zweiten Infektionswelle) gerade im Hinblick auf den nun wieder zunehmenden Reiseverkehr wurde dabei ein restriktiver Ansatz gewählt. Die Liste unterliegt einer regelmäßigen Evaluierung und wird regelmäßig angepasst. Die in einem im Resortkreis abgestimmten Eckpunktepapier festgelegt Grenze von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner auf sieben Tage wird derzeit weder in Rumänien noch in Spanien überschritten. Die vom RKI auf Basis der Zahlen des ECDC in Brüssel ermittelten Werte betragen derzeit 40,0, so dass wir die weitere Entwicklung genau beobachten müssen. Die Einstufung zum Risikogebiet darf nicht verwechselt werden mit den Reise- und Sicherheitshinweisen bzw. Reisewarnungen des Auswärtigen Amts. Für die Regionen Aragon, Katalonien und Navarra wird seit gestern aufgrund der dort hohen Inzidenzen - im Gegensatz zu sonst niedrigen Zahlen in Spanien - von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten. Eine Reisewarnung wurde nicht ausgesprochen, kann aber auch nicht ausgeschlossen werden - je nach Entwicklung der Infektionslage. Dies gilt auch für die Einstufung zu Risikogebieten. Zur Unterscheidung zwischen Reise- und Sicherheitshinweisen und Reiswarnungen, aber auch zum Quarantäneregime und Risikogebietseinstufung finden Sie ausführliche Informationen auf unserer Internetseite. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [Ticket#: 10505553] Einstufungskriterien Risikoland [#193682] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihr…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Ticket#: 10505553] Einstufungskriterien Risikoland [#193682]
Datum
30. Juli 2020 16:19
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort Punkt leider kann ich die angegebene Zahl von 40,0 nicht nachvollziehen da auf der Seite des ECDC für Rumänien eine andere Zahl angegeben ist Punkt diese war gestern bei 69,9 und ist heute bereits bei 72,2 was den Wert von 50 überschreitet. Weiterhin habe ich aus verschiedenen Zeitungsartikeln vor einigen entnommen, dass das Gesundheitssystem in Rumänien bereits überlastet ist was bei einer Gesamtanzahl von 300 intensiv Plätzen für das ganze Land nicht verwunderlich ist. Kann ein Land als Risikoland eingestuft werden wenn ein Wert von 50 überschritten ist oder müssen noch weitere qualitative Kriterien erfüllt sein? Dies ist aus der Erklärung leider nicht ganz nachzuvollziehen weil sich bei den qualitativen Kriterien nur darauf bezogen wird wenn ein Land die Zahl von 50 unterschreitet. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193682/

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Auswärtiges Amt
[Ticket#: 10505553] Einstufungskriterien Risikoland [#193682] AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragst…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10505553] Einstufungskriterien Risikoland [#193682]
Datum
30. Juli 2020 18:01
Status
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Wir haben uns im Kabinett auf die Grenze von 50 Neuinfektionen auf sieben Tage geeinigt, während das ECDC auf 14 Tage rechnet und veröffentlicht. Die Zahl aus Brüssel wird nicht einfach durch zwei geteilt, sondern die einzelnen Tage vom RKI herangezogen. Innerhalb der EU haben wir nicht dieselben auch qualitativen Maßstäbe angesetzt, beobachten die Entwicklung in Rumänien allerdings sehr genau und werden auch andere Faktoren als reine Zahlen berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen