Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 IFG NRW und zwar zu folgendem Vorgang:
bitte übersenden Sie mir alle Dokumente (Gesprächsprotokolle, E-Mails, Memos etc.), die zu der Entscheidung geführt haben, eine Einstweilige Verfügung gegen das Magazin "Stern" zu erwirken (Az.: 28 O 201/12), sowie eine Kopie des Antrags auf Einstweilige Verfügung selbst.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um Übersendung in elektronischer Form.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Wehrmeyer
Postanschrift
Stefan Wehrmeyer
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