Einstweilige Verfügung gegen den Stern (Az.: 28 O 201/12)

bitte übersenden Sie mir alle Dokumente (Gesprächsprotokolle, E-Mails, Memos etc.), die zu der Entscheidung geführt haben, eine Einstweilige Verfügung gegen das Magazin "Stern" zu erwirken (Az.: 28 O 201/12), sowie eine Kopie des Antrags auf Einstweilige Verfügung selbst.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2012
  • Frist
    26. Juni 2012
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Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informatio…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Einstweilige Verfügung gegen den Stern (Az.: 28 O 201/12)
Datum
11. Mai 2012 01:10
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 IFG NRW und zwar zu folgendem Vorgang:
bitte übersenden Sie mir alle Dokumente (Gesprächsprotokolle, E-Mails, Memos etc.), die zu der Entscheidung geführt haben, eine Einstweilige Verfügung gegen das Magazin "Stern" zu erwirken (Az.: 28 O 201/12), sowie eine Kopie des Antrags auf Einstweilige Verfügung selbst.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um Übersendung in elektronischer Form. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BC-2012-2077233 Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, für Ihre E-Mail vom 11.Mai2012 danke ich Ihnen. Nach D…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Aktenzeichen BC-2012-2077233
Datum
21. Mai 2012
Status
Unbekannt
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, für Ihre E-Mail vom 11.Mai2012 danke ich Ihnen. Nach Durchsicht Ihres Schreibens habe ich das fachlich zuständige Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport gebeten, Ihr Anliegen zu prüfen und Ihnen eine Nachricht zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Roman Bobik
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen- Ihr Antrag vom 11.05.2012, hier eingegangen am 22.05.2012 Sehr ge…
Von
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen- Ihr Antrag vom 11.05.2012, hier eingegangen am 22.05.2012
Datum
19. Juni 2012 14:54
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehretr Herr Wehrmeyer, hiermit übersende ich Ihnen - ausschließlich in elektronischer Form - meinen Bescheid vom 11.06.2012 samt Anlage. Mit freundlichen Grüßen Petra Amely-Pauleikhoff RD´ín Dr. Amely-Pauleikhoff, LL.M. Referat 101 -Justiziariat, Vergabestelle, Beteiligungen, EU und Internationales- Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW D-40190 Düsseldorf Tel.049211/837-2468 (Fax-3107) mailto: <<email address>>
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
AW: Aktenzeichen BC-2012-2077233 Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einstw…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: Aktenzeichen BC-2012-2077233
Datum
26. Juni 2012 12:54
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einstweilige Verfügung gegen den Stern (Az.: 28 O 201/12)" vom 11.05.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr IFG-Antrag Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, meinen Bescheid vom 11.06.2012 habe ich bereits am 19.06.2012 um 14…
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, meinen Bescheid vom 11.06.2012 habe ich bereits am 19.06.2012 um 14.55 Uhr per E-Mail übersandt. Aufgrund Ihrer Nachfrage vom heutigen Tage habe ich den o.g. Bescheid heute per Post an Ihre Anschrift: << Address removed >>, << Address removed >>, übersandt. Mit freundlichen Grüßen Petra Amely-Pauleikhoff RD´ín Dr. Amely-Pauleikhoff, LL.M. Referat 101 -Justiziariat, Vergabestelle, Beteiligungen, EU und Internationales- Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW D-40190 Düsseldorf Tel.049211/837-2468 (Fax-3107) mailto: <<email address>>

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Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
AW: Ihr IFG-Antrag Sehr geehrte Frau Amely-Pauleikhoff, ich habe Ihre E-Mail vom 19.06.2012 zwischenzeitlich erh…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Sehr geehrte Frau Amely-Pauleikhoff, ich habe Ihre E-Mail vom 19.06.2012 zwischenzeitlich erhalten und danke Ihnen für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer