Einstweilige Verfügung Kino Babylon

Anfrage an: Amtsgericht Mitte

Urteil mit Begründung, Antragsschrift, Protokoll der Sitzung und vorgelegte Unterlagen (inbes. Mietvertrag) zur Gerichtsentscheidung vom 7.12. bzgl. einer geplanten Veranstaltung im Kino Babylon, siehe Pressebericht:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1072688.debatte-um-klaus-lederer-und-ken-jebsen-gerichtsurteil-ehrung-fuer-jebsen-darf-doch-im-babylon-stattfinden.html

Ich stelle diese Anfrage im Rahmen einer Recherche für die Amadeu-Antonio-Stiftung und bitte daher darum, auf Verwaltungsgebühren zu verzichten. Sollten dennoch Gebühren anfallen, bitte ich um einen Kostenvoranschlag.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Dezember 2017
  • Frist
    9. Januar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Amtsgericht Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einstweilige Verfügung Kino Babylon [#25619]
Datum
8. Dezember 2017 14:12
An
Amtsgericht Mitte
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Urteil mit Begründung, Antragsschrift, Protokoll der Sitzung und vorgelegte Unterlagen (inbes. Mietvertrag) zur Gerichtsentscheidung vom 7.12. bzgl. einer geplanten Veranstaltung im Kino Babylon, siehe Pressebericht: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1072688.debatte-um-klaus-lederer-und-ken-jebsen-gerichtsurteil-ehrung-fuer-jebsen-darf-doch-im-babylon-stattfinden.html Ich stelle diese Anfrage im Rahmen einer Recherche für die Amadeu-Antonio-Stiftung und bitte daher darum, auf Verwaltungsgebühren zu verzichten. Sollten dennoch Gebühren anfallen, bitte ich um einen Kostenvoranschlag.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amtsgericht Mitte
Ihre E-Mail vom 8. Dezember 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in das anliegende Schriftstück erhalten Sie mit der Bi…
Von
Amtsgericht Mitte
Betreff
Ihre E-Mail vom 8. Dezember 2017
Datum
18. Dezember 2017 17:03
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
478,7 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in das anliegende Schriftstück erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen