Eintragung des DAAD e.V. im Behördenverzeichnis des Bundes

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

1. Welche Behörde und Person war verantwortlich für die Eintragung des DAAD e.V. in das Verzeichnis der Bundesbehörden und Institutionen?
2. Auf welcher Grundlage/mit welcher Begründung erfolgte die Aufnahme dieses privatrechtlichen Vereins in das Behörden- und Institutionenverzeichnis des Bundes?
3. Handelt es sich in den Augen des Bundesverwaltungsamtes möglicherweise um eine fehlerhafte Eintragung, oder handelt es sich beim DAAD e.V. tatsächlich um eine Bundesbehörde bzw. Institution?

Links:
http://www.bund.de/DE/Behoerden/D/DAAD/Deutscher-Akademischer-Austauschdienst-e-V.html?nn=777172&searchIssued=1&templateQueryString=akademischer&globalSearch=true und http://www.bund.de/SharedDocs/PDF/AnschriftenverzeichnisPDF.pdf?__blob=publicationFile

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2012
  • Frist
    14. November 2012
  • 0 Follower:innen
Tobias Weihmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche Behörd…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
Eintragung des DAAD e.V. im Behördenverzeichnis des Bundes
Datum
14. Oktober 2012 00:25
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Behörde und Person war verantwortlich für die Eintragung des DAAD e.V. in das Verzeichnis der Bundesbehörden und Institutionen? 2. Auf welcher Grundlage/mit welcher Begründung erfolgte die Aufnahme dieses privatrechtlichen Vereins in das Behörden- und Institutionenverzeichnis des Bundes? 3. Handelt es sich in den Augen des Bundesverwaltungsamtes möglicherweise um eine fehlerhafte Eintragung, oder handelt es sich beim DAAD e.V. tatsächlich um eine Bundesbehörde bzw. Institution? Links: http://www.bund.de/DE/Behoerden/D/DAAD/Deutscher-Akademischer-Austauschdienst-e-V.html?nn=777172&searchIssued=1&templateQueryString=akademischer&globalSearch=true und http://www.bund.de/SharedDocs/PDF/AnschriftenverzeichnisPDF.pdf?__blob=publicationFile
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Tobias Weihmann Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Weihmann, Ihre Anfrage hat die Redaktion von www.bund.de erreicht. Ich möchte Ihnen gerne die …
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: Eintragung des DAAD e.V. im Behördenverzeichnis des Bundes
Datum
18. Oktober 2012 13:35
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Weihmann, Ihre Anfrage hat die Redaktion von www.bund.de erreicht. Ich möchte Ihnen gerne die u. g. Fragen beantworten: 1. Welche Behörde und Person war verantwortlich für die Eintragung des DAAD e.V. in das Verzeichnis der Bundesbehörden und Institutionen? Mit Erlass vom 25.07.1968 - V II 1 - 131 594/9 wurde das BVA mit der Führung des Anschriftenverzeichnisses beauftragt, welches bis 1999 als Broschüre nur für den Dienstgebrauch an die Bundesverwaltung verteilt wurde. In diesem Verzeichnis sind neben Behörden wichtige Zuwendungsempfänger des Bundes aufgeführt. Seit Juli 2000 steht das Verzeichnis als allgemein zugängliches Internetangebot zunächst auf der Homepage von www.staat-modern.de , seit 2001 auf www.bund.de zur Verfügung. Seit wann der DAAD e.V. im Anschriftenverzeichnis aufgeführt wird und durch wen dies veranlasst wurde, lässt sich heute nicht mehr feststellen. 2. Auf welcher Grundlage/mit welcher Begründung erfolgte die Aufnahme dieses privatrechtlichen Vereins in das Behörden- und Institutionenverzeichnis des Bundes? Im Bericht der Bundesregierung zur Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik 2010/2011 http://www.auswaertiges-amt.de/cae/se... wird DAAD als Mittlerorganisation der AKBP (Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik) aufgeführt. Auf Seite 77: "Träger sind die deutschen Hochschulen und Studierendenschaften, die Finanzierung läuft v.a. über öffentliche Mittel (2010: 376 Mio. Euro, davon 169 Mio. Euro vom AA). 3. Handelt es sich in den Augen des Bundesverwaltungsamtes möglicherweise um eine fehlerhafte Eintragung, oder handelt es sich beim DAAD e.V. tatsächlich um eine Bundesbehörde bzw. Institution? Das DAAD e. V. befindet sich in seiner Funktion als Mittlerorganisation der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik in Behörden- bzw. Staatsnähe. Eine Verwechslung mit einer Behörde ist durch den Zusatz e. V. ausgeschlossen. Grundlage der Informationen in der Gesamtübersicht der Behörden und Institutionen des Bundes auf www.bund.de sind die Angaben der einzelnen Behörden. Das Bundesverwaltungsamt kann deshalb keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Susanne Benderscheid