Einvernehmenserklärungen zwischen Bistum Erfurt und der Universität Erfurt

Anfrage an: Universität Erfurt

Im Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Thüringen über die Eingliederung der Theologischen Fakultät Erfurt in die Universität Erfurt würde im Artikel 7 vereinbart, dass über Studien- und Prüfungsordnungen das Einvernehmen mit der Bischof von Erfurt herzustellen ist.

Wie wurde dieses Einvernehmen bisher hergestellt?

Senden Sie mir bitte eine Liste aller dieser Einvernehmenserklärungen zu.

Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für ihre Mühe.

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  • Datum
    15. März 2017
  • Frist
    19. April 2017
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Vertr…
An Universität Erfurt Details
Von
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Betreff
Einvernehmenserklärungen zwischen Bistum Erfurt und der Universität Erfurt [#20688]
Datum
15. März 2017 11:04
An
Universität Erfurt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Thüringen über die Eingliederung der Theologischen Fakultät Erfurt in die Universität Erfurt würde im Artikel 7 vereinbart, dass über Studien- und Prüfungsordnungen das Einvernehmen mit der Bischof von Erfurt herzustellen ist. Wie wurde dieses Einvernehmen bisher hergestellt? Senden Sie mir bitte eine Liste aller dieser Einvernehmenserklärungen zu. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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