Einwanderungsgesetz

Ich hätte gerne gewusst, woran ein Einwanderungsgesetz bislang gescheitert ist. Viele andere Länder können ein solches offenbar problemlos in Kraft setzen - weshalb Deutschland nicht?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. März 2018
  • Frist
    6. April 2018
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Günther Bräuning
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte gerne …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Günther Bräuning
Betreff
Einwanderungsgesetz [#26829]
Datum
3. März 2018 21:39
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne gewusst, woran ein Einwanderungsgesetz bislang gescheitert ist. Viele andere Länder können ein solches offenbar problemlos in Kraft setzen - weshalb Deutschland nicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Günther Bräuning <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Günther Bräuning

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: O3-12007/1#1 - Bräuning, Günther Sehr geehrter Herr Bräuning, Ihr Schreiben vom 3. März 2018 wurde an den…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
180305, Bräuning, Günther, Einwanderungsgesetz
Datum
12. März 2018 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: O3-12007/1#1 - Bräuning, Günther Sehr geehrter Herr Bräuning, Ihr Schreiben vom 3. März 2018 wurde an den Bürgerservice weitergeleitet, weil Ihr Anliegen keines nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) ist. Sie begehren lediglich ein Sachauskunft. Zu Ihrem Anliegen teile ich Folgendes mit: Im Koalitionsvertrag finden Sie unter Ziffer VIII. "Zuwanderung steuern – Integration fordern und unterstützen" die Maßnahmen, auf die sich die neue Bundesregierung in Bezug auf Zuwanderung verständigt hat. Unter Ziffer VIII. 2 hat sich die Koalition darauf verständigt, ein Regelwerk zur Steuerung von Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und das damit verbundene Recht des Aufenthalts und der Rückkehr in einem Gesetzeswerk zu erarbeiten, das sich am Bedarf der deutschen Volkswirtschaft orientiert. Ein solches Gesetz wird die bereits bestehenden Regelungen zusammenfassen, transparenter machen und, wo nötig, effizienter gestalten. https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1 Die SPD-Fraktion hat Anfang November 2017 ein Gesetz zur Neuordnung der Einwanderung qualifizierter Fachkräfte (Einwanderungsgesetz - EinwG eingebracht. http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/search/find_without_search_list.do?selId=230124&method=select&offset=0&anzahl=100&sort=3&direction=desc Im Übrigen wurde die Zuwanderung nach Deutschland mit dem Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern -Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) bereits umfassend geregelt. Mit freundlichen Grüßen