Einwilligung in die Datenverarbeitung auf Websiteshttps://fragdenstaat.de/anfrage/einwilligung-in-die-datenverarbeitung-auf-websites/feed/2022-06-25T15:29:57.511467+00:00Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell gibt es eine rege Diskussion unter Datenschutzbeauftragten bezüglich der Rechtmäßigkeit diverser Umsetzungen der Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten, sowie die Verwendung von Cookies auf Websites.
Aktuell wird bei der Einwilligung über sogenannte CMP-Systeme (Consent Management Platform) von einigen Verantwortlichen eine "2-Button-Lösung“ verwendet, mit den Wahlmöglichkeiten in der Form "Alles zulassen" und "Einstellungen".
Durch Klicken auf den Button "Einstellungen" können dann weitere Konfigurationen für die jeweiligen Einwilligungen für externe Dienste und weitere Verarbeitungstätigkeiten, sowie die Verwendung von Cookies vorgenommen werden. Die entsprechenden Einwilligungen sind hier zwar meist bereits voreingestellt, jedoch werden die Verarbeitungen bis zum Speichern der Konfiguration noch nicht durchgeführt. Es gibt meist keine Möglichkeit direkt alle nicht notwendigen oder durch ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen begründeten Verarbeitungen sowie Cookies abzulehnen. Vielmehr müssen einzelne Kategorien abgewählt werden, um die Einwilligung für den vorgegebenen Verarbeitungszweck oder entsprechenden externen Dienst zu verweigern.
In ErwG. 32 Satz 1 zu Art. 7 DSGVO, welcher die Bedingungen für die Einwilligung regelt heißt es „Die Einwilligung sollte durch eine eindeutige bestätigende Handlung erfolgen, mit der freiwillig, für den konkreten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich bekundet wird, dass die betroffene Person mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist, [...]“
Die Grundlage der aktuellen und seit längerem andauernden Diskussion ist, ob eine Einwilligung, welche die Verweigerung derselbigen in derartiger Form „benachteiligt“ legitim sein kann.
Und obwohl entsprechende Publikationen der DSK die Anforderungen an eine freiwillige Einwilligung definieren und die Aufsichtsbehörden aktuell in einer koordinierten Aktion Internetpräsenzen von Medienunternehmen in Deutschland hinsichtlich verwendeter externer Dienste und der Rechtmäßigkeit der Einwilligungen stichprobenartig prüfen, wäre mir aktuell kein Fall bekannt in welchem die oben beschriebene Form der Einwilligung mit einem entsprechenden Verwaltungsakt z.B. in Form eines Bußgeldes oder einer Untersagung belegt worden wäre.
Daher erbitte ich folgende Auskünfte:
1. Wie sieht das BayLDA die oben beschriebene Form der Einwilligung, bei welcher die Verweigerung der Einwilligung auf oben beschriebene Weise „benachteiligt“ wird?
Es sind also mehrere Klicks für die Verweigerung einer Einwilligung notwendig, während die Einwilligung in alle Verarbeitungen und Cookies mit einem einzigen Klick vorgenommen werden kann.
2. Gibt es bereits Maßnahmen, welche durch das BayLDA gegen einzelne Verantwortliche in Form eines Verwaltungsaktes z.B. Bußgeld oder Untersagung angeordnet wurden?
3. Soweit bereits Verwaltungsakte durch das BayLDA erlassen wurden (Frage 2), wurden gegen diese von den Verantwortlichen Klage vor der zuständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit erhoben und sind ggf. noch Verfahren anhängig bzw. bereits entschieden? In welche Richtung zeichnet sich eine mögliche Tendenz ab in der Frage der Rechtmäßigkeit?
4. Ist dem BayLDA im Zuge der Koordination mit den anderen deutschen Datenschutzbehörden der Länder oder des Bundes bekannt, wie hier die Haltung zur Thematik ist (wie Frage 1), ob bereits Maßnahmen seitens der Aufsichtsbehörden ergriffen wurden (wie Frage 2) und ob Verfahren anhängig oder entschieden sind (wie Frage 3)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen GrüßenDer Status wurde auf „Anfrage abgelehnt“ gesetzt. Die Gründe für die Ablehnung wurden angegeben als “n/a”. Kosten in Höhe von 0.0 EUR wurden angegeben.2022-06-25T15:29:57.511467+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/einwilligung-in-die-datenverarbeitung-auf-websites/#ereignis-1173058Der Status wurde auf „Anfrage abgelehnt“ gesetzt. Die Gründe für die Ablehnung wurden angegeben als “n/a”. Kosten in Höhe von 0.0 EUR wurden angegeben.Nachricht von Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht erhalten.2022-05-25T14:32:03.314306+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/einwilligung-in-die-datenverarbeitung-auf-websites/#ereignis-1154566Nachricht von Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht erhalten.Der Status wurde auf „Anfrage wurde zurückgezogen“ gesetzt. Kosten in Höhe von 0.0 EUR wurden angegeben.2021-03-03T00:00:47.326340+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/einwilligung-in-die-datenverarbeitung-auf-websites/#ereignis-856771Der Status wurde auf „Anfrage wurde zurückgezogen“ gesetzt. Kosten in Höhe von 0.0 EUR wurden angegeben.Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufen2020-10-06T00:00:00.393459+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/einwilligung-in-die-datenverarbeitung-auf-websites/#ereignis-757542Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufenNachricht wurde an Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht gesendet.2020-09-03T20:02:24.584944+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/einwilligung-in-die-datenverarbeitung-auf-websites/#ereignis-738752Nachricht wurde an Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht gesendet.