Einzelbetriebserlaubnis für E-Tretroller
Anfrage an:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Angenommen, die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV) tritt in der aktuellen Form (20.05.2019) in Kraft:
Wäre es möglich, eine Einzelbetriebserlaubnis für meinen E-Tretroller zu erhalten, wenn die Maximalgeschwindigkeit von ursprünglichen 25km/h auf 20km/h gedrosselt würde und alle anderen Vorschriften ebenfalls eingehalten wären?
Wenn dies möglich wäre, mit welchen kosten könnte ich rechnen?
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum20. Mai 2019
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22. Juni 2019
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