Einzelbetriebserlaubnis für E-Tretroller

Angenommen, die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV) tritt in der aktuellen Form (20.05.2019) in Kraft:
Wäre es möglich, eine Einzelbetriebserlaubnis für meinen E-Tretroller zu erhalten, wenn die Maximalgeschwindigkeit von ursprünglichen 25km/h auf 20km/h gedrosselt würde und alle anderen Vorschriften ebenfalls eingehalten wären?
Wenn dies möglich wäre, mit welchen kosten könnte ich rechnen?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
Jana Göttle
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Angenommen,…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Jana Göttle
Betreff
Einzelbetriebserlaubnis für E-Tretroller [#144037]
Datum
20. Mai 2019 15:43
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angenommen, die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV) tritt in der aktuellen Form (20.05.2019) in Kraft: Wäre es möglich, eine Einzelbetriebserlaubnis für meinen E-Tretroller zu erhalten, wenn die Maximalgeschwindigkeit von ursprünglichen 25km/h auf 20km/h gedrosselt würde und alle anderen Vorschriften ebenfalls eingehalten wären? Wenn dies möglich wäre, mit welchen kosten könnte ich rechnen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jana Göttle <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jana Göttle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jana Göttle

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