Einzelseiten aus der Bezirksmappe Mülheim

In der Dienst- und Geschäftsanweisung für die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs, Verkehrsdienst der Stadt Köln, 5. Auflage mit Stand September 2019 wird im Abschnitt über die Pflichten des Außendienstes eine Bezirksmappe erwähnt.
Bitte senden Sie mir, bevorzugt in digitaler Form per Email,

- die ersten fünf Seiten, sowie
- die letzten fünf Seiten

der Bezirksmappe Mülheim zu. Falls §9 (3) keine Anwendung findet, so stimme ich der Schwärzung schützenswerter personenbezogener Daten zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einzelseiten aus der Bezirksmappe Mülheim [#218360]
Datum
14. April 2021 18:01
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Dienst- und Geschäftsanweisung für die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs, Verkehrsdienst der Stadt Köln, 5. Auflage mit Stand September 2019 wird im Abschnitt über die Pflichten des Außendienstes eine Bezirksmappe erwähnt. Bitte senden Sie mir, bevorzugt in digitaler Form per Email, - die ersten fünf Seiten, sowie - die letzten fünf Seiten der Bezirksmappe Mülheim zu. Falls §9 (3) keine Anwendung findet, so stimme ich der Schwärzung schützenswerter personenbezogener Daten zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218360/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> da morgen die Frist für die Beantwortung meiner Anfrage nach dem Informationsfreihe…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einzelseiten aus der Bezirksmappe Mülheim [#218360]
Datum
17. Mai 2021 14:02
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> da morgen die Frist für die Beantwortung meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW abläuft und ich bisher keine Eingangsbestätigung von Ihnen erhalten habe, möchte ich kurz an die Erledigung erinnern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218360/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einzelseiten aus der Bezirksmappe Mülheim“ vom …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einzelseiten aus der Bezirksmappe Mülheim [#218360]
Datum
21. Mai 2021 14:22
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einzelseiten aus der Bezirksmappe Mülheim“ vom 14.04.2021 (#218360) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218360/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einzelseiten aus der Bezirksmappe Mülheim“ vom …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einzelseiten aus der Bezirksmappe Mülheim [#218360]
Datum
27. Mai 2021 14:43
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einzelseiten aus der Bezirksmappe Mülheim“ vom 14.04.2021 (#218360) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Werde ich nicht bis Montag, den 31.05.2021, von Ihnen eine Eingangsbestätigung erhalten, in welcher mir ein zeitnaher Termin zur Erledigung meiner Anfrage genannt wird, werde ich den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW um Vermittelung bitten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218360/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einzelseiten aus der Bezirksmappe Mülheim“ [#218360]
Datum
1. Juni 2021 00:12
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/218360/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist zur Bearbeitung bereits abgelaufen ist und da die Stadt Köln bisher weder auf meine Anfrage noch auf die drei Erinnerungen reagiert hat. Da die Stadt bereits in einigen Anfragen gar nicht mehr reagiert würde ich mich freuen, wenn Sie die Stadt unter Fristsetzung auffordern, diese Anfrage zu bearbeiten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 218360.pdf Anfragenr: 218360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218360/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.06.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Einzelseiten aus der Bezirksmappe Mülheim“ [#218360]
Datum
1. Juni 2021 14:05
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.06.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr Antragsteller/in leider ist Ihre erneute Anfrage (nur die unten stehende Erinnerung) erst am 17.05.2021 hie…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
#21995 WG: Einzelseiten aus der Bezirksmappe Mülheim [#218360]
Datum
2. Juni 2021 11:30
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
2,4 KB


Sehr Antragsteller/in leider ist Ihre erneute Anfrage (nur die unten stehende Erinnerung) erst am 17.05.2021 hier eingegangen. Den Eingang Ihrer Anfrage vom 14.04.2021 konnte hier ist nicht festgestellt werden. Möglicherweise haben Sie nicht die korrekte E-Mail-Adresse des Amtes für öffentliche Ordnung benutzt. In Bezug auf Ihre Anfrage beziehe ich mich auf den Bescheid vom 12.02.2021 und sehe daher Ihre Anfrage als erledigt an. Von weiteren Anfragen in dieser Angelegenheit oder gleichgestellten Anfragen bitte ich zukünftig abzusehen. Von der Festsetzung einer Verwaltungsgebühr sehe ich ausnahmsweise ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> da Sie meine Anfrage nicht erhalten haben, schicke ich Ihnen gerne diesen Link zu, …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #21995 WG: Einzelseiten aus der Bezirksmappe Mülheim [#218360]
Datum
2. Juni 2021 13:44
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> da Sie meine Anfrage nicht erhalten haben, schicke ich Ihnen gerne diesen Link zu, in welchem Sie meine Anfrage nachvollziehen können: https://fragdenstaat.de/a/218360 Sie werden sehen, dass diese und die von Ihnen erwähnte Anfrage vom 1. Oktober 2020 nicht gleich sind. Eine Überprüfung meinerseits ergab, dass die Beschwerde an die korrekte Standardadresse des Ordnungs- und Verkehrsdienstes der Stadt Köln geschickt wurde. Ferner möchte ich Sie bitten meine Anfrage zu bearbeiten oder mir einen Ablehnungsbescheid zukommen zu lassen. Bitte beachten Sie dabei, dass Ablehnungsbescheide nach §11 IFG NRW kostenfrei sind. Sollten, bei einer positiven Entscheidung, Kosten anfallen, so bitte ich Sie mir vorab eine Kostenschätzung zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218360/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
2. Juni 2021 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
7,8 KB


Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ ________________________________ [https://styleguide.bundesregierung.de/resource/blob/72496/1760346/6d7f611945ca42908c50804510c5335b/breg-vorschaubild-01-unterstuetzt-842x595px-jpg-srgb-v01-data.png]<https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app> [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-wahlhelfer21.jpg]<http://www.wahlhelfer.koeln/>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 01.06.2021 Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung:…
Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-210 Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-4763/21 Betreff: Ihre E-Mail vom 01.06.2021 1. Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte Sie, bei zukünftigen Schreiben an mich das oben genannte Aktenzeichen mit anzugeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Bitte senden Sie mir den von der Stadt Köln erwähnten Bescheid vom 12.02.2021 zu. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 01.06.2021 [#218360] Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-4763/21 Sehr << Anrede >> Anbei…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 01.06.2021 [#218360]
Datum
7. Juni 2021 08:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
bezirksmappen-mulheim-ablehnung.pdf
821,7 KB
Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-4763/21 Sehr << Anrede >> Anbei finden Sie den erbetenen Ablehnungsbescheid zur anderen Anfrage per IFG. Den Verlauf der entsprechenden Anfrage finden Sie übrigens unter https://fragdenstaat.de/anfrage/bezirksmappe-mulheim/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - bezirksmappen-mulheim-ablehnung.pdf Anfragenr: 218360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218360/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist inhaltsgleich, von daher verweise ich nochmals auf den Bescheid vom 12.02…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: #21995 WG: Einzelseiten aus der Bezirksmappe Mülheim [#218360]
Datum
7. Juni 2021 11:57
Status
image001.jpg
2,4 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist inhaltsgleich, von daher verweise ich nochmals auf den Bescheid vom 12.02.2021 und meine E-Mail vom 02.06.2021. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ihrer Annahme, dass diese und eine meiner anderen Anfragen deckungsgleich seien mus…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #21995 WG: Einzelseiten aus der Bezirksmappe Mülheim [#218360]
Datum
7. Juni 2021 15:13
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihrer Annahme, dass diese und eine meiner anderen Anfragen deckungsgleich seien muss ich leider widersprechen. In einer Anfrage ging es um 22 gefüllte Aktenordner, in dieser Anfrage lediglich um Einzelseiten. Ein wesentlicher Ablehnungsgrund aus dem von Ihnen erwähnten Bescheid ist der große Aufwand des Entfernens schützenswerter persönlicher Daten. Dies sollte bei einigen wenigen angefragten Seiten nicht mehr als Ablehnungsgrund genügen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218360/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
7. Juni 2021 15:13
Status
image001.jpg
7,8 KB


Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ ________________________________ [https://styleguide.bundesregierung.de/resource/blob/72496/1760346/6d7f611945ca42908c50804510c5335b/breg-vorschaubild-01-unterstuetzt-842x595px-jpg-srgb-v01-data.png]<https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app> [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-wahlhelfer21.jpg]<http://www.wahlhelfer.koeln/>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einzelseiten aus der Bezirksmappe Mülheim“ vom …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #21995 WG: Einzelseiten aus der Bezirksmappe Mülheim [#218360]
Datum
21. Juni 2021 13:36
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einzelseiten aus der Bezirksmappe Mülheim“ vom 14.04.2021 (#218360) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218360/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Guten Tag Herr Antragsteller/in, auch wenn Sie gegenteiliger Ansicht sind, ist Ihre Anfrage dennoch inhaltsgleic…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
#21995 WG: Einzelseiten aus der Bezirksmappe Mülheim [#218360]
Datum
24. Juni 2021 16:42
Status
image001.jpg
1,8 KB


Guten Tag Herr Antragsteller/in, auch wenn Sie gegenteiliger Ansicht sind, ist Ihre Anfrage dennoch inhaltsgleich. Sie unterscheidet sich lediglich in der Anzahl der Seiten. Ich sehe die Angelegenheit als nunmehr abgeschlossen an. Bitte sehen Sie diesbezüglich von weiteren Anfragen in dieser Richtung ab. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
209.2.3.2.6-4763/21 Sehr << Anrede >> Die Stadt Köln weigert sich meine Anfrage zu bearbeiten und fo…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #21995 WG: Einzelseiten aus der Bezirksmappe Mülheim [#218360]
Datum
24. Juni 2021 17:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
209.2.3.2.6-4763/21 Sehr << Anrede >> Die Stadt Köln weigert sich meine Anfrage zu bearbeiten und fordert mich auf nicht weiter mit ihnen zu kommunizieren. Ich bitte Sie daher um Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218360/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.6-4763/21 Zugang zu den ersten und letzten fünf Seiten der Bezirksmappe Mühlheim Mein Aktenzeichen: 209.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-4763/21 Zugang zu den ersten und letzten fünf Seiten der Bezirksmappe Mühlheim
Datum
1. Juli 2021 06:55
Status
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-4763/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 14.04.2021 auf Zugang zu den ersten und letzten fünf Seiten der Bezirksmappe Mühlheim Sehr Antragsteller/in ich habe heute mit der Stadt Köln Rücksprache zu Ihrem Antrag eine Rücksprache gehalten. Mir wurde mitgeteilt, dass es sich bei Bezirksmappe Mühlheim wie bei den anderen Bezirksmappen aus den sonstigen Stadtteilen um eine Sammlung handelt: Zum einen werden dort die Durchschriften der Anordnungen für Schilder abgeheftet. Bei diesen Informationen handelt es sich um die gleichen, wie auf den Schildern selber angebracht sind, mit Ausnahme der Namen/Adressen AntragstellerInnen, die im Rahmen eines Informationszugangs ohnehin zu schwärzen wären. Zum anderen beinhalten diese Mappen die Dienstpläne (personenbezogen Daten!), Krankmeldungen (personenbezogene Daten!), außerdem Beschwerden von BürgerInnen und Bürgern (personenbezogene Daten!) und schließlich Beschwerden, Überwachungsaufträge, Schwerpunktüberprüfungen. Die Sortierung der Mappen ist in jedem Stadtteil unterschiedlich und unterliegt keinem stadteinheitlichem System. Ich gehe davon aus, dass ein Zugang der ersten und letzten fünf Seiten einen Gebührentatbestand auslöst. Je nach Information wäre kein Informationsgehalt mehr enthalten, wie es im Bescheid vom 12.02.2021 erläutert. Ich werde den Vorgang daher nicht gegenüber der Stadt Köln aufgreifen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.6-4763/21 Zugang zu den ersten und letzten fünf Seiten der Bezirksmappe Mühlheim [#218360] Sehr <…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-4763/21 Zugang zu den ersten und letzten fünf Seiten der Bezirksmappe Mühlheim [#218360]
Datum
1. Juli 2021 09:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre letzte Email freut mich zum Teil, andererseits lässt sie mich aber auch ratlos zurück. Endlich scheint die Stadt Köln mehr über den Inhalt der Bezirksmappen preiszugeben. Ich erinnere gerne an eine Anfrage nach dem IFG, bei welcher die Stadt Köln behauptete, dass keine Dienstanweisungen in den Bezirksmappen vorhanden seien. Nun schreiben Sie von Überwachungsaufträgen und Schwerpunktüberprüfungen. Bei besagter Anfrage (https://fragdenstaat.de/a/181837) wurde auch der LDI tätig (Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4480/20) wo auch dem LDI erklärt wurde es gäbe "keine weiteren Anweisungen." Außerdem sprach man bisher nur von Beschwerden. Nun sind auch Krankschreibungen und Dienstpläne Teil der Bezirksmappe geworden. Ratlos macht mich hingegen, dass Sie von Sortierungen anderer Bezirksmappen sprechen. Ich habe in dieser Anfrage doch lediglich nach der Bezirksmappe Mülheim gefragt? Wie ist denn nun die Sortierung der Bezirksmappe Mülheim? Werden Beschwerden chronologisch abgelegt? Ferner übernehmen Sie die Behauptung es gäbe keinen Informationsgehalt mehr, wenn personenbezogene Daten geschwärzt werden. Kennen Sie denn mein Informationsinteresse? Auf den Umstand, dass die Stadt keinen weiteren Kontakt im Bezug zur Bezirksmappe Mülheim mit mir wünscht sind Sie leider auch nicht eingegangen. Sehen Sie auch, wie die Stadt Köln, dass diese Anfrage und die Anfrage, auf die Sie mit dem Bescheid vom 12.02.2021 anspielen, inhaltsgleich sind? Darf man mir also einen Ablehnungsbescheid versagen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218360/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.6-4763/21 Zugang zu den ersten und letzten fünf Seiten der Bezirksmappe Mühlheim Mein Aktenzeichen: 209.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-4763/21 Zugang zu den ersten und letzten fünf Seiten der Bezirksmappe Mühlheim
Datum
4. August 2021 12:12
Status
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-4763/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 14.04.2021 auf Zugang zu den ersten und letzten fünf Seiten der Bezirksmappe Mühlheim Sehr Antragsteller/in in meiner E-Mail vom 01.07.2021 wollte ich zum Ausdruck bringen, dass die Sortierung Bezirksmappe offensichtlich nicht einheitlich ist, auch innerhalb. Bezüglich Ihres Antrags hatten Sie einen schriftlichen Bescheid erhalten, der Rechtswirkung entfaltet hat, insofern kann die Behörde darauf verweisen bzw. in dieser Angelegenheit nicht mehr mit Ihnen zu kommunizieren. Um was geht es Ihnen denn bei Ihrem Informationsinteresse? Wenn es Ihnen um Dienstanweisungen u.ä.. zur Überwachung des Verkehrs geht, so kann ich Ihnen mitteilen, dass ich in einer anderen Eingabe weiter nachgefragt habe und nun auf eine Antwort warte (#181837) und hoffe hier weiterzukommen. Vorliegend kann ich Ihnen hier nicht weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen