Eisenbahnbundesamt Behördenleitung

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Antrag nach IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich gebe Ihnen vorsorglich den Hinweis, dass z.B. Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Telekommunikationsnummer von Bearbeitern/-innen und somit den handelnden Personen vom Informationszugang nicht ausgeschlossen sind, soweit sie Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind und kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist (gem. Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes; Informationsfreiheitsgesetz - IFG; § 5 Schutz personenbezogener Daten).

Ich möchte wissen, welche Person die EBA Außenstelle Nürnberg leitet bzw. entsprechend verantwortlich ist (Behördenleiter/-in) mit Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Telekommunikationsnummer?

Ich gehe davon aus, dass eine solche Information kostenfrei erfolgen kann, da es sich nach IFGGebV um eine einfache schriftliche Auskunft handelt. Sollten für diese einfache Anfrage dennoch Kosten begründet werden, so teilen Sie mir diese bitte im Vorfeld mit, so dass ich ggf. meinen Antrag zurücknehmen kann.

Ich Untersage eine Weitergabe dieses Nachrichteninhalts bzw. meiner personenbezogenen Daten in jedweder Form an Dritte.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollten Sie dennoch Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren in wohlwollender Weise.

Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, wäre es schön, wenn Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ohne eine Rückmeldung innerhalb von 4 Wochen werde ich eine "Untätigkeitsbeschwerde" einleiten.

Ich bitte Sie um eine entsprechende Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte, wie bereits erwähnt. Sollten Sie meinen Antrag erneut ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung und eine entsprechende ausreichende Begründung.

Eine Empfangsbestätigung ist nicht erforderlich.
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und freue mich endlich auf eine entsprechende Rückantwort.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach IFG Sehr geehrte Damen und Herren, ich gebe Ihnen vorsorglich den Hinweis, dass z.B. Name, Titel, ak…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eisenbahnbundesamt Behördenleitung [#245956]
Datum
9. April 2022 10:40
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach IFG Sehr geehrte Damen und Herren, ich gebe Ihnen vorsorglich den Hinweis, dass z.B. Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Telekommunikationsnummer von Bearbeitern/-innen und somit den handelnden Personen vom Informationszugang nicht ausgeschlossen sind, soweit sie Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind und kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist (gem. Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes; Informationsfreiheitsgesetz - IFG; § 5 Schutz personenbezogener Daten). Ich möchte wissen, welche Person die EBA Außenstelle Nürnberg leitet bzw. entsprechend verantwortlich ist (Behördenleiter/-in) mit Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Telekommunikationsnummer? Ich gehe davon aus, dass eine solche Information kostenfrei erfolgen kann, da es sich nach IFGGebV um eine einfache schriftliche Auskunft handelt. Sollten für diese einfache Anfrage dennoch Kosten begründet werden, so teilen Sie mir diese bitte im Vorfeld mit, so dass ich ggf. meinen Antrag zurücknehmen kann. Ich Untersage eine Weitergabe dieses Nachrichteninhalts bzw. meiner personenbezogenen Daten in jedweder Form an Dritte. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollten Sie dennoch Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren in wohlwollender Weise. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, wäre es schön, wenn Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ohne eine Rückmeldung innerhalb von 4 Wochen werde ich eine "Untätigkeitsbeschwerde" einleiten. Ich bitte Sie um eine entsprechende Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte, wie bereits erwähnt. Sollten Sie meinen Antrag erneut ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung und eine entsprechende ausreichende Begründung. Eine Empfangsbestätigung ist nicht erforderlich. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und freue mich endlich auf eine entsprechende Rückantwort. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245956/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 09.04.2022 begehrten Sie unter der Anfragenummer [#245956]…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Eisenbahnbundesamt Behördenleitung [#245956]
Datum
6. Mai 2022 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 09.04.2022 begehrten Sie unter der Anfragenummer [#245956] Auskunft über die Person, welche die Außenstelle Nürnberg des Eisenbahn-Bundesamtes leitet bzw. entsprechend verantwortlich ist. Dabei bitten Sie um folgende Informationen: Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Telekommunikationsnummer. Eine identische Anfrage stellten Sie bereits mit E-Mail vom 16.02.2021 unter der Anfragenummer [#212904]. Auf diese Anfrage erhielten sie bereits mit Bescheid vom 15.03.2021, Gz.: 651pa/017-1124#001, eine ablehnende Entscheidung. Dieser Bescheid ist aufgrund seiner Bestandskraft unanfechtbar geworden. Ich verweise Sie daher auf den Bescheid vom 15.03.2021, den ich Ihnen nochmals als Anlage beigefügt habe. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Eisenbahnbundesamt Behördenleitung“ [#245956]
Datum
6. August 2022 23:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich mich über Mitarbeiter-/innen des EBA in einem persönlichen Gespräch beschweren will Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 245956.pdf - 2022-05-06_1-Bescheid651pa017-1124001.pdf Anfragenr: 245956 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. August 2022 12:53
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Eisenbahn-Bundesamt
Ihr Antrag vom 09.04.2022; Zwischennachricht Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 09.04.2022 be…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Ihr Antrag vom 09.04.2022; Zwischennachricht
Datum
29. August 2022 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 09.04.2022 beantragten Sie unter der Anfragenummer [#245956] Auskunft über die Person, welche die Außenstelle Nürnberg des Eisenbahn-Bundesamtes leitet bzw. entsprechend verantwortlich ist. Dabei baten Sie um folgende Informationen: Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Telekommunikationsnummer. Mit E-Mail vom 06.05.2022 verwies Sie das Eisenbahn-Bundesamt, Sachgebiet 111, auf einen an Sie adressierten bestandskräftigen Bescheid vom 15.03.2021, Gz.: 651pa/017-1124#001, der auf eine identische Anfrage Ihrerseits vom 16.02.2021, Anfragenummer [#212904], ergangen war. Ich stelle fest, dass Ihr Antrag vom 09.04.2022 noch nicht abschließend bearbeitet wurde. Ich bitte dies und die weitere Verzögerung der Bearbeitung zu entschuldigen. Aufgrund eines vor kurzem stattgefundenen Wechsels der Bearbeitung innerhalb des Eisenbahn-Bundesamts im Bereich IFG sowie des bevorstehenden Sommerurlaubs, wird eine abschließende Entscheidung über Ihren Antrag erst im Anschluss daran ergehen. Ich hoffe diesbezüglich auf Ihr Verständnis und bedanke mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim EBA vom 9.4.2022 # IFG-724/006 II#0436…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim EBA vom 9.4.2022 # IFG-724/006 II#0436
Datum
30. August 2022 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/006 II#0436 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim EBA vom 9.4.2022 # IFG-724/006 II#0436…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim EBA vom 9.4.2022 # IFG-724/006 II#0436
Datum
4. November 2022 18:06
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: I FG-724/006 II#0436 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Eisenbahnbundesamt Behördenleitung“ [#245956]
Datum
23. Februar 2023 18:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/245956/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich keine Auskunft zur Behördenleitung erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Hr. << Antragsteller:in >> Anhänge: - 245956.pdf - 2022-05-06_1-Bescheid651pa017-1124001.pdf - 2022-08-09_1-69961-2022eingangsbesttigung.pdf - 2022-08-09_1-datenschutzerklrung-stand-juni-2022.pdf - 2022-08-09_1-signature.asc - 2022-08-30_1-76118-2022zwischennachrichtanpet.pdf - 2022-11-04_1-98174-2022abschlussanpet.pdf Anfragenr: 245956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245956/

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