EJI-ICT

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Alle Dokumenten die beziehung haben auf das project European Joint Initiative
on Internet Counter Terrorism (EJI-ICT). Die Europaische Commission beschreibt dieses Project so: "The EJI – ICT, supported strongly by the UK, aims to reduce illegal terrorist content on the Internet by increasing cooperation between Member States. The EJI-ICT has set up a network of national focal points. This network focuses on joint work on cooperation with social media companies and analysis of existing legal frameworks. Currently 16 EU Member States are involved in the EJI-ICT."

http://www.asktheeu.org/en/request/1504/response/6427/attach/html/5/Document%203%20Redacted.pdf.html

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  • Datum
    4. November 2015
  • Frist
    8. Dezember 2015
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Rejo Zenger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumenten …
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Rejo Zenger
Betreff
EJI-ICT [#11806]
Datum
4. November 2015 22:23
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumenten die beziehung haben auf das project European Joint Initiative on Internet Counter Terrorism (EJI-ICT). Die Europaische Commission beschreibt dieses Project so: "The EJI – ICT, supported strongly by the UK, aims to reduce illegal terrorist content on the Internet by increasing cooperation between Member States. The EJI-ICT has set up a network of national focal points. This network focuses on joint work on cooperation with social media companies and analysis of existing legal frameworks. Currently 16 EU Member States are involved in the EJI-ICT." http://www.asktheeu.org/en/request/1504/response/6427/attach/html/5/Document%203%20Redacted.pdf.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Rejo Zenger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rejo Zenger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rejo Zenger
Bundesamt für Justiz
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz Az.: I 5 - 1530/1 - A 2 - 1203/2015 Sehr geehrter Herr Zenger, ich…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
9. November 2015 11:15
Status
Warte auf Antwort
Az.: I 5 - 1530/1 - A 2 - 1203/2015 Sehr geehrter Herr Zenger, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 4. November 2015, mit der Sie über das Internet-Portal www.fragdenstaat.de unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) um Übersendung sämtlicher beim Bundesamt für Justiz vorhandenen Dokumente, die das europäische Projekt "European Joint Initiative on Internet Counter Terrorism (EJI-ICT)" betreffen, gebeten haben. Die von Ihnen erbetenen Unterlagen liegen dem Bundesamt für Justiz nicht vor. Nähere Informationen zu den Zuständigkeitsbereichen des Bundesamts für Justiz finden Sie auf unserem Internetauftritt unter: www.bundesjustizamt.de. Mit freundlichen Grüßen
Rejo Zenger
AW: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#11806] Sehr geehrte Damen und Herren, Danke viel mal für die…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Rejo Zenger
Betreff
AW: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#11806]
Datum
9. November 2015 12:14
An
Bundesamt für Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke viel mal für die schnelle Response. Es ist mir klar das Sie kleine Dokumenten ueber das Projekt haben. Ich habe noch einen extra Frage: Können Sie mir vielleicht sagen, welche andere Regierungsbehörde verantwortlich ist für die Bekämpfung von terorrismus? Is das das Bundesamt für Justiz oder muss Ich meine Frage vielleicht irgendwo anders adressieren? Mit freundlichen Grüßen Rejo Zenger Anfragenr: 11806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rejo Zenger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Justiz
AW: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#11806] Sehr geehrter Herr Zenger, auf Ihre untenstehende Nac…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
AW: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#11806]
Datum
10. November 2015 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zenger, auf Ihre untenstehende Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere das Bundesministerium des Innern (BMI) Aufgaben auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung wahrnimmt. Den Internetauftritt des Bundesministerium des Innern finden Sie unter folgendem Link: www.bmi.bund.de Ich stelle Ihnen anheim, sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium des Innern zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Rejo Zenger
AW: AW: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#11806] Sehr geehrte Damen und Herren, Danke viel mahl. M…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Rejo Zenger
Betreff
AW: AW: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#11806]
Datum
10. November 2015 21:32
An
Bundesamt für Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke viel mahl. Mit freundlichen Grüßen Rejo Zenger Anfragenr: 11806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rejo Zenger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>