EKV Verbotszonen: Entstehung

Akten, Dokumente, Unterlagen, E-Mails, und oder andere Kommunikation aus der hervorgeht, wie die Fahr- und Parkverbotszonen in der Anlage zur "Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung für Anbieter von Leihsystemen für E-Scooter und sonstige Elektrokleinstfahrzeuge" [1] ausgewählt wurden.

[1]: Selbstverpflichtungserklärung und Karte unter https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Wir-ueber-uns/Pressemitteilungen/06-2019/E-Scooter.html , abgerufen am 14. Jun. 2019

Ich bitte um Übermittlung per E-Mail, möglichst im digitalen Originalformat oder als (nicht gescannte) PDF.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
EKV Verbotszonen: Entstehung [#150638]
Datum
14. Juni 2019 14:58
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, Dokumente, Unterlagen, E-Mails, und oder andere Kommunikation aus der hervorgeht, wie die Fahr- und Parkverbotszonen in der Anlage zur "Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung für Anbieter von Leihsystemen für E-Scooter und sonstige Elektrokleinstfahrzeuge" [1] ausgewählt wurden. [1]: Selbstverpflichtungserklärung und Karte unter https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Wir-ueber-uns/Pressemitteilungen/06-2019/E-Scooter.html , abgerufen am 14. Jun. 2019 Ich bitte um Übermittlung per E-Mail, möglichst im digitalen Originalformat oder als (nicht gescannte) PDF.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterg…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: EKV Verbotszonen: Entstehung [#150638]
Datum
17. Juni 2019 10:51
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung wurde uns vom Direktorium der Land…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: EKV Verbotszonen: Entstehung [#150638]
Datum
28. Juni 2019 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung wurde uns vom Direktorium der Landeshauptstadt München zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Hinsichtlich des o.g. Antrags nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München können wir Ihnen folgendes mitteilen: Auskunftsbegehren nach der IFS der Landeshauptstadt München beziehen sich lediglich auf Informationen des eigenen Wirkungskreises, die bei der Stadt, deren Eigenbetrieben oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bei denen die Landeshauptstadt München Alleingesellschafter ist, vorhanden sind. Inhalt Ihres Antrags sind Fragen zu Fahr- und Parkverbotszonen im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung für Anbieter von Leihsystemen für E-Scooter, also Fragen zum Gebiet des Straßenverkehrsrechts. Informationsbegehren können jedoch nicht auf das Straßenverkehrsrecht gerichtet sein, da der Vollzug dieses Rechtsgebiets zum übertragenen, und nicht zum eigenen Wirkungskreis gehört (siehe insofern auch die im Internet aufrufbaren FAQ´s zur Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München. ________________________________ Von: KVR rechtsabteilung Gesendet: Montag, 17. Juni 2019 11:00:47 An: Claudia Ganslmeier Betreff: WG: EKV Verbotszonen: Entstehung [#150638] ________________________________ Von: ifs.dir Gesendet: Montag, 17. Juni 2019 10:47 An: Kathrin Eichhorn; KVR rechtsabteilung Cc: Felix Gertkemper; Michael Drexl; Ute Bertel Betreff: WG: EKV Verbotszonen: Entstehung [#150638] Sehr geehrtAntragsteller/in nachfolgend erhalten Sie eine Anfrage über die Internetplattform „Frag den Staat“. Als Rechtsgrundlage wird die Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 13.07.2015 zugrunde gelegt. Die Landeshauptstadt München ist verpflichtet, diese Anfrage auf dem gewählten Weg, hier elektronisch – per E-Mail, zu beantworten. Es sind jedoch nur Anfragen zum eigenen Wirkungskreis zu bearbeiten. Die Beurteilung, ob die gewünschten Informationen zum eigenen Wirkungskreis gehören, obliegt Ihnen als sachnächste Stelle. Es besteht keine Pflicht zur Informationsgewinnung oder Informationsbeschaffung. Insbesondere müssen weder Auswertungen noch Wiederbeschaffungen nicht mehr vorhandener Informationen vorgenommen werden (vgl. Schoch, IFS, § 1, Rn. 29). Einen Anspruch auf Informationen, welche personenbezogene Daten beinhalten, besteht nicht. Bitte beachten Sie die Bearbeitungsfrist gemäß § 5 Abs. 1 IFS. Diese beträgt einen Monat (Ausnahme: zwei Monate bei städtischen Gesellschaften) und beginnt mit Zugang dieser Anfrage an die Fachabteilung. Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass sämtliche Korrespondenz mit der Antragstellerin/dem Antragsteller auf dem Portal „Frag den Staat“ veröffentlicht wird (ohne Namen und Mailadresse). Für eventuelle Nachfragen bitten wir bei Ihren E-Mail-Antworten an „Frag den Staat“ in „CC“ gesetzt zu werden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen