Elbtower und EU-Vergaberecht
Antrag nach EU-Verordnung 1049/2001
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die Antwort der Kommission vom 11. November 2020 auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Schirdewan:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2020-004962-ASW_DE.html
Demnach wurde die Prüfung der Frage, ob der Grundstücksverkauf im Fall des Hamburger Elbtowers einen Verstoß gegen das EU-Vergaberecht darstellt, mit der Feststellung abgeschlossen, dass die geplanten Arbeiten nicht im unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse des öffentlichen Auftraggebers ausgeführt werden.
Ich beantrage Zugang zu den Dokumenten, aus denen hervorgeht, ob die Kommission zum Zeitpunkt ihrer Prüfung Kenntnis davon hatte, dass sich die Freie und Hansestadt Hamburg an dem Bauvorhaben finanziell durch einen Verkauf des Grundstücks unter Wert beteiligt. Meines Wissens wurde das Grundstück für 122 Millionen € an die SPS Vierte Immobilien GmbH & Co. KG des österreichischen Milliardärs R. Benko verkauft, obwohl zwei bessere Angebote (131,93 bzw. 135 Millionen €) in der engsten Wahl waren.
Ich beantrage ferner Zugang zu den Dokumenten, aus denen hervorgeht, ob, und wenn ja, seit wann die Kommission Kenntnis davon hatte, dass die von Benko kontrollierte Firma durch Nachverhandlungen mit der FHH eine Reduktion des Preises pro Quadratmeter geplanter Bruttogeschossfläche auf deutlich weniger als 1.000 € erreicht hat, während ein Mitbewerber, der in die engste Wahl gekommen war, laut Auskunft des Senats 1.060,78 €/qm BGF geboten hatte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum2. April 2021
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26. April 2021
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