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Elektro-Autos und E-Mobilität

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

ich hätte gerne eine Erläuterung, warum Deutschland und die Bundesregierung so sehr auf Elektro-Autos fixiert sind. Nach meinen Informationen ist die Herstellung der Batterien eine totale Katastrophe für die Länder, in denen die erforderlichen seltenen Erden abgebaut werden:
1.) Häufig arbeiten Kinder unter unmenschlichen Bedingungen.
2.) Für den Abbau werden ganze Landstriche "trockengelegt" - in Regionen, die sowieso schon Dürreprobleme haben. Dies vernichtet Existenzgrundlagen der Bauern.
3.) Finanziell profitiert nicht einmal die jeweilige Region, sondern ausländische Konzerne, die sich die Rechte gesichert haben. Warum unterstützt Deutschland dies? Klimaschutz ist ein globales Thema - Deutschland befindet sich nicht unter einer Glocke.
KLIMAGERECHTIGKEIT ???
Warum wird Wasserstoff-Technologie nicht vermehrt gefördert? Diese wäre -global- weitaus umweltfreundlicher, zudem könnten vorhandene Tankstellen umgebaut werden. Was wird aus diesen Bauwerken und den Angestellten, wenn Deutschland "elektomobil" ist? Auch die Entsorgung der Batterien ist meines Wissens völlig ungeklärt. Was machen wir mit dem ganzen Sondermüll? Elektoautos sind auch nur "umweltfreundlich", wenn der verbrauchte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Warum werden offenbar keine -umweltfreundlicheren- Alternativen vorangetrieben? Ich bitte diesbezüglich um umfassende Erläuterung der einzelnen Fragen, vielen Dank.

Meines Wissens handelt es sich ua um eine EU-Forderung ... aber auch Europa ist nicht alleine auf der Welt.
Ich kann nicht verstehen, dass in der heutigen Zeit trotz Fridays for Future- nicht über den Tellerrand hinaus geschaut" wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • Ein:e Follower:in
Sangita Ohlwein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Fra…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Sangita Ohlwein
Betreff
Elektro-Autos und E-Mobilität [#216128]
Datum
20. März 2021 23:24
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich hätte gerne eine Erläuterung, warum Deutschland und die Bundesregierung so sehr auf Elektro-Autos fixiert sind. Nach meinen Informationen ist die Herstellung der Batterien eine totale Katastrophe für die Länder, in denen die erforderlichen seltenen Erden abgebaut werden: 1.) Häufig arbeiten Kinder unter unmenschlichen Bedingungen. 2.) Für den Abbau werden ganze Landstriche "trockengelegt" - in Regionen, die sowieso schon Dürreprobleme haben. Dies vernichtet Existenzgrundlagen der Bauern. 3.) Finanziell profitiert nicht einmal die jeweilige Region, sondern ausländische Konzerne, die sich die Rechte gesichert haben. Warum unterstützt Deutschland dies? Klimaschutz ist ein globales Thema - Deutschland befindet sich nicht unter einer Glocke. KLIMAGERECHTIGKEIT ??? Warum wird Wasserstoff-Technologie nicht vermehrt gefördert? Diese wäre -global- weitaus umweltfreundlicher, zudem könnten vorhandene Tankstellen umgebaut werden. Was wird aus diesen Bauwerken und den Angestellten, wenn Deutschland "elektomobil" ist? Auch die Entsorgung der Batterien ist meines Wissens völlig ungeklärt. Was machen wir mit dem ganzen Sondermüll? Elektoautos sind auch nur "umweltfreundlich", wenn der verbrauchte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Warum werden offenbar keine -umweltfreundlicheren- Alternativen vorangetrieben? Ich bitte diesbezüglich um umfassende Erläuterung der einzelnen Fragen, vielen Dank. Meines Wissens handelt es sich ua um eine EU-Forderung ... aber auch Europa ist nicht alleine auf der Welt. Ich kann nicht verstehen, dass in der heutigen Zeit trotz Fridays for Future- nicht über den Tellerrand hinaus geschaut" wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sangita Ohlwein Anfragenr: 216128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216128/ Postanschrift Sangita Ohlwein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sangita Ohlwein
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Ohlwein, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesumweltministerium. Ich bin gebet…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Elektro-Autos und E-Mobilität [#216128] (Ticket: DP02-6943) Sangita Ohlwein, Berlin
Datum
23. März 2021 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Ohlwein, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesumweltministerium. Ich bin gebeten worden Ihnen zu antworten und tue dies hiermit gerne. Vorneweg muss man feststellen, dass wir gerade im Verkehr immer noch einen viel zu hohen CO2-Ausstoß haben. Letztlich hat der Verkehr seit den 90er Jahren nichts zum Klimaschutz beigetragen. Deshalb stehen wir gerade in diesem Bereich vor enormen Herausforderungen, denn auch der Verkehr muss jetzt sehr rasch klimaverträglich werden. Dies wird mit einem Umbau unseres gesamten Verkehrswesens einhergehen: Wir müssen unsere Mobilität sauberer, klimaverträglicher, moderner und für die Bürgerinnen und Bürger an vielen Stellen auch bequemer machen. Die Bundesregierung will diesen Wandel aktiv begleiten. Der Klimaschutzplan 2050 setzt hierfür auch im Mobilitätsbereich den Rahmen. So sollen im Sektor Verkehr die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mehr als 40% gegenüber dem Jahr 1990 gesenkt werden. Langfristig braucht es zur Einhaltung der Klimaschutzziele weitgehende Treibhausgasneutralität. Zur Erreichung dieser Ziele ist ein breites Maßnahmenbündel erforderlich. Die Maßnahmen und Instrumente umfassen die Themen Verkehrsverlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger, die Verbesserung der Antriebe, die Verbreitung alternativer Antriebe beziehungsweise Energieträger und - soweit möglich - auch die Verkehrsvermeidung. Mit Blick auf das Elektroauto kann man insgesamt feststellen, dass dieses gerade im Hinblick auf den Klimaschutz schon heute erhebliche Vorteile gegenüber anderen Antriebsformen besitzt. Detaillierte Informationen hierzu und zu anderen maßgeblichen Umwelt- und Ressourcenaspekten finden Sie in der Broschüre „Wie umweltfreundlich sind Elektroautos?“ des Bundesumweltministeriums, die Sie unter www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/...<http://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU...> herunterladen können. Tiefergehende Informationen zu der Thematik erhalten Sie bei Interesse hier: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BM.... Hier finden Sie auch genauere Infos zu Fragen rund um den Strom- und Ressourcenbedarf von Elektroautos. Die wichtigen Fragen von Rohstoffgewinnung, Entsorgung und Recycling hat die die Bundesregierung als Problem längst erkannt. Gerade dem Thema der gesicherten und nachhaltigen Versorgung insbesondere der für die Batteriezellenfertigung benötigten Rohstoffe kommt eine große Bedeutung zu. Deshalb wurde zum Beispiel bei der Bekanntmachung des Interessensbekundungsverfahrens zur geplanten Förderung im Bereich der industriellen Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher (Batteriezellfertigung) vom 14. Februar 2019 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nicht nur auf die eigentliche Batteriezellenfertigung hingewiesen sondern auf die gesamte Wertschöpfungskette von der Gewinnung der Ressourcen, der Herstellung der Elektroden-Materialien über die eigentliche Batteriezellproduktion bis zur Integration der Zellen und der nachhaltigen und insbesondere umweltverträglichen Wiederverwendung. Die Bundesregierung wird sich auch im EU-Kontext weiterhin mit dieser Zielrichtung einbringen, etwa mit Blick auf Gesetzgebungsaktivitäten und Forschungsförderung. In diesem Kontext ist auch der am 9. April 2019 veröffentlichte strategische Aktionsplan für Batterien: Aufbau einer strategischen Wertschöpfungskette für Batterien (COM (2019) 176 final) zu sehen, der umfassende Maßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette vorsieht. Eine tragende Rolle kann hierbei die Ökodesign-Verordnung und die EU-Batterie-Richtlinie übernehmen, wenn diese Vorschriften durch weitergehende Anforderungen ergänzt werden, die sich auf die Wertschöpfungskette in den Bereichen verantwortungsvolle Beschaffung, Transport und Lagerung sowie Entsorgung und Recycling erstrecken. Die Kommission hat daher bereits mit der Ausarbeitung von Mindestanforderungen an die Leistung und Nachhaltigkeit von Batterien begonnen. Weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen und Diskussionen zum Thema Nachhaltigkeit von Batterien auf EU Ebene finden Sie unter folgendem Link: https://ec.europa.eu/commission/press.... Das Ziel der Bundesregierung ist es im Einklang mit internationalen und nationalen Bestimmungen bzw. Initiativen einen nachhaltigen Ansatz von der Rohstoffgewinnung über die Batteriezellproduktion bis hin zum Recycling der gebrauchten Batterien zu etablieren. Durch das Recycling der Komponenten eines Elektroautos, wie Batterien (z. B. Kobalt, Nickel, Kupfer) und Antriebsstrang (z. B. Seltene Erden, Kupfer), werden bereits heute schon Rohstoffe zurückgewonnen und der Produktion wieder zur Verfügung gestellt. Somit spielt das Recycling und die Rückgewinnung von Rohstoffen eine wichtige Rolle. Im Rahmen zahlreicher Förderaktivitäten der Bundesregierung werden bereits seit 2009 zahlreiche Projekte im Rahmen der Elektromobilitätsforschung für die zukünftig benötigten Recyclingtechniken für Lithium-Ionen-Batterien gefördert. Einige dieser Verfahren konnten bereits in den großtechnischen Maßstab für das Recycling von Lithium-Batterien – wie etwa bei der Duesenfeld GmbH in Braunschweig – überführt werden. Gleichzeitig schreitet die Entwicklung neuer Akku-Technologien mit großen Schritten voran, die weniger oder andere Rohstoffe benötigen. So schreitet die Forschung und Entwicklung alternativer Batterietechnologien, auch durch die Unterstützung der Bundesregierung, stetig voran. Diese kommen mit weniger und anderen Rohstoffen aus. Ein Beispiel hierfür finden Sie bei Interesse hier: https://www.dw.com/de/natrium-statt-l.... Gerne möchte ich auch kurz auf Ihre Anmerkung zu Wasserstoff eingehen. Insgesamt setzt die Bundesregierung im Hinblick auf den straßengebundenen Verkehr schon heute auf verschiedene Antriebstechnologien und nicht einzig auf das Thema Elektromobilität. Mit dem Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) wurde durch die Bundesregierung und die Industrie von 2006 bis 2016 insgesamt 1,4 Mrd. € zur Technologieförderung und für Demonstrationsprojekte mit dem Ziel bereitgestellt, die Marktvorbereitung von Wasserstoff-Technologien zu beschleunigen. Das NIP ist bereits verlängert worden. Auch in Zukunft werden demnach umfangreiche Mittel zur Technologieförderung und Markteinführung von Brennstoffzellentechnologien zur Verfügung stehen. Infrastrukturseitig beschlossen das Bundesverkehrsministerium und die Industriepartner aus dem Kreis der CEP zudem bereits 2012 unter dem Dach des NIP den gemeinsamen Aufbau eines initialen Wasserstofftankstellennetzes. Aus der NIP-Förderung ist mit der H2 MOBILITY Deutschland GmbH & Co. KG. ein Unternehmen hervorgegangen, das für den weiteren Aufbau, den Betrieb und die Optimierung der Wasserstoff-Infrastruktur verantwortlich ist. Mehr zu dem Thema finden Sie bei Interesse unter folgendem Link: https://www.now-gmbh.de/de/bundesfoer.... Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 wurde beschlossen, die Aktivitäten in diesem Bereich zu verstetigen und partiell auszuweiten. Unter anderem wurde der sogenannte Umweltbonus, die Kaufprämie für Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenantriebe, verlängert und aufgestockt. Mehr Infos erhalten Sie bei Interesse unter folgendem Link: https://www.bundesregierung.de/breg-d.... Anmerken möchte ich jedoch an dieser Stelle, dass auch Wasserstoff nur zum Klimaschutz beitragen kann, wenn er unter Verwendung von erneuerbaren Energien produziert wird (Stichwort grüner Wasserstoff). Aufgrund der Umwandlungsverluste wird hierfür ungleich mehr erneuerbarer Strom gebraucht, als bei der direkten Nutzung im Rahmen von batterieelektrischen Fahrzeugen. Ihre Feststellung der Notwendigkeit eines Ausbaus von erneuerbaren Energien mit Blick auf die batterieelektrischen Fahrzeuge gilt in diesem Bereich folglich umso mehr. Weitere Informationen zum Thema Wasserstoff und speziell den Schwerpunkten des Bundesumweltministeriums können Sie ebenfalls unserer Homepage entnehmen: https://www.bmu.de/themen/klima-energ.... Zusammenfassend ist es selbstverständlich nicht von der Hand zu weisen, dass auch die Elektromobilität negative Folgen für die Umwelt hat. Das gilt insbesondere in den Ländern, in denen die für die Produktion notwendigen Rohstoffe abgebaut werden. Genau so steht es mit den meisten unserer Verbrauchsgütern. Auch unsere Mobiltelefone und Laptops brauchen Akkus, unsere Kleidung und Nahrungsmittel werden oftmals unter schlechteren Umwelt- und Arbeitsstandards im Ausland produziert. Das soll die Auswirkungen der Elektromobilität nicht relativieren, sondern vielmehr unsere Gesamtverantwortung betonen. Diese gilt für alle importierten Rohstoffe und damit Verbrauchsgüter und betrifft ebenso Rohstoffe für die Produktion von Computern und Handys wie die Frage der Auswirkungen der Ölförderung. Für mehr Interesse zu diesem Thema verweise ich auf die Rohstoffstrategie der Bundesregierung, die durch das für dieses Thema federführend zuständige Bundeswirtschaftsministerium, herausgegeben wurde. Sie finden diese unter folgendem Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Arti.... Viele Grüße,
Sangita Ohlwein
Sehr << Anrede >> Sehr geehrte/r Frau/Herr Jackson, Ich wollte mich heute -mit ziemlicher Verspätung…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Sangita Ohlwein
Betreff
AW: WG: Elektro-Autos und E-Mobilität [#216128] (Ticket: DP02-6943) Sangita Ohlwein, Berlin [#216128]
Datum
10. April 2021 21:52
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sehr geehrte/r Frau/Herr Jackson, Ich wollte mich heute -mit ziemlicher Verspätung- noch für Ihre schnelle und ausführliche Antwort auf meine Anfrage über "Frag den Staat" bedanken. Die zahlreichen Links konnte ich mir noch gar nicht alle ansehen, ich bedanke mich aber ganz herzlich für Ihre Mühe. Bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen Sangita Ohlwein Anfragenr: 216128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216128/

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Ohlwein, für Ihr Schreiben vom 20.03.2021 danken wir Ihnen auch im Namen von Frau Bundesminist…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 20.03.2021 - Elektro-Autos und E-Mobilität [#216128] (Ticket: DP02-7103)
Datum
20. April 2021 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Ohlwein, für Ihr Schreiben vom 20.03.2021 danken wir Ihnen auch im Namen von Frau Bundesministerin Svenja Schulze. Wegen der hohen Anzahl von Anfragen und der laufenden Arbeiten in den Fachreferaten bitten wir um Verständnis, dass es aktuell in Einzelfällen zu Verzögerungen kommt und wir Ihre E-Mail erst jetzt beantworten können. Da es sich bei Ihrer E-Mail um keine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz handelt, sondern Sie um eine "Erläuterung warum Deutschland und die Bundesregierung so sehr auf Elektro-Autos fixiert sind" bitten, werden wir Ihre Anfrage zuständigkeitshalber beantworten. Wir nehmen Ihre kritischen Hinweise und konkreten Anregungen auf und beziehen diese in die Meinungsbildung des Bundesumweltministeriums ein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derzeit nicht zu allen Einzelfragen Stellung nehmen können. Die Bundesregierung verfolgt im Bereich des Verkehrs ehrgeizige Klimaschutzziele. Laut Klimaschutzplan 2050 soll der Verkehr bis zur Mitte des Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral werden. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zurückgehen. Die Automobilindustrie muss und kann zum Klimaschutz beitragen. Dies betrifft insbesondere die europäischen Vorgaben für den CO 2 -Ausstoß von Neufahrzeugen, die kürzlich für den Zeitraum bis 2030 festgelegt wurden. Den Automobilherstellern stehen zur Erfüllung der Vorgaben verschiedene Optionen zur Verfügung: Hocheffiziente verbrennungsmotorische Fahrzeuge (Benzin, Diesel, Gas), Hybridfahrzeuge (vereint Verbrennungsmotor und Elektromotor) Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (Mischform zwischen Hybrid- und Elektroauto), batterieelektrische Fahrzeuge und Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge. Förderung Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie Brennstoffzellenfahrzeuge und batterieelektrische Fahrzeuge werden bei den Vorgaben gleichwertig behandelt. Brennstoffzellenfahrzeuge fahren lokal emissionsfrei; prinzipiell sind hohe Reichweiten und schnelles Betanken möglich. Zudem ist Wasserstoff im Gegensatz zu Strom ein speicherbarer Energieträger. Hingegen weisen Brennstoffzellenfahrzeuge gegenüber batterieelektrischen Fahrzeugen eine deutlich niedrigere Energieeffizienz auf. Somit sind Brennstoffzellenfahrzeuge voraussichtlich kein „Allheilmittel“ in einem nachhaltigen Energie- und Mobilitätssystem. Für zahlreiche Mobilitätsanwendungen sind sie hingegen eine interessante Option. Beide Technologien haben spezifische Vor- und Nachteile und Einsatzgebiete. Wenn wir auf den Pkw blicken, sehen wir derzeit eine sehr rasche Marktentwicklung der Elektromobilität, während Brennstoffzellenfahrzeuge trotz umfangreicher Förderung bisher rar und teuer geblieben sind. Elektromobilität und die Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie genießen dieselben Privilegien bei der von der Bundesregierung eingeführten Kaufprämie sowie bei von den Kommunen eingeräumten Vorteile nach dem Elektromobilitätsgesetz. Nähere Informationen über das geförderte Projekt erhalten Sie unter folgendem Link: www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Elek... . Zu weiteren Aspekten der Elektromobilität, auch solchen, die Sie anschneiden, haben wir die aktuelle Broschüre „ Elektromobilität – Was bringt Sie mir? “ veröffentlicht: www.bmu.de/PU542 . Rohstoffgewinnung Die genannte Broschüre thematisiert auch die Rohstoffgewinnung. Die Förderung von Rohstoffen ist grundsätzlich mit Eingriffen in die Natur verbunden. Allerdings wird gerade die Elektromobilität unseren Primärrohstoffbedarf auch mindern, weil fossile Brennstoffe wie Erdöl eingespart werden. Die Ölförderung ist an vielen Orten der Welt auch ein großes soziales und ökologisches Problem, insbesondere, wenn wir an Fracking denken, an Teersande oder autoritäre Regime. Der Vorteil der Elektroautos ist, dass wir das Problem Erdöl damit hinter uns lassen. Darum gilt es bei der Elektromobilität, von vornherein an die Folgen für Mensch und Umwelt zu denken. Wir haben drei gute Ansatzpunkte: Effizienz (weniger Rohstoffeinsatz für dieselbe Leistung) Ersatz (anderer oder gänzlicher Verzicht auf einen bestimmten Rohstoff) Recycling. Alle drei Strategien werden von Unternehmen verfolgt und von uns unterstützt. Es gibt inzwischen Batterien, die kein oder nur noch sehr geringe Mengen Kobalt benötigen. Auch konnte die Energiedichte von Batterien um ein Vielfaches gesteigert werden, sodass größere Reichweiten in der Regel sogar ohne größeren „Rohstoff-Rucksack“ auskommen. Die Bundesregierung finanziert außerdem über die Entwicklungshilfe ein Projekt, um den Kleinbergbau nachhaltiger zu machen. Denn den Menschen im Kongo hilft es am Ende nicht, wenn die Batteriehersteller nur noch auf Kobalt aus den Großminen in Australien setzen. Wie sieht es mit der Verwertung konkret aus? In Elektrofahrzeugen werden in der Regel neuartige Komponenten, unter anderem Lithium-Ionen-Batterien eingesetzt. Diese enthalten wichtige Wertstoffe. Um diese wiederzurückzugewinnen, mussten neue Recyclingverfahren entwickelt werden. Dies geschah bereits während der Entwicklung und Einführung der Lithium-Ionen-Batterien in den Markt, sodass in Zukunft, wenn die Batterien der Elektrofahrzeuge in großen Mengen zur Entsorgung anfallen, bereits entwickelte Verfahren verfügbar sein werden. Diese Entwicklung wurde von der Bundesregierung, insbesondere vom Bundesumweltministerium, mit verschiedenen Projekten gefördert, die von Forschungseinrichtungen und den Wirtschaftsbeteiligten durchgeführt wurden. Weiterhin werden Möglichkeiten einer Nachnutzung von ausrangierten Traktionsbatterien als (stationäre) Energiespeicher untersucht. Diese Batterien weisen nach ihrer Nutzungsdauer im Fahrzeug immer noch ca. 80 % ihres Energiespeichervermögens auf. Die Entsorgung von Altbatterien wird in Deutschland durch das Batteriegesetz (BattG) geregelt. Danach steht ein bereits etabliertes System zur Rückgabe und Behandlung auch von Fahrzeugbatterien zur Verfügung. Elektrofahrzeuge sind kein Allheilmittel, um den Straßenverkehr klima- und umweltfreundlich zu gestalten. Eine lebenswerte Stadt braucht nicht zuletzt mehr öffentliche Verkehrsmittel, mehr Radverkehr und kurze Wege zwischen Arbeiten, Wohnen und Versorgung. Trotzdem wird es auch in Zukunft noch Autos geben. Deshalb muss auch der Autoverkehr klima- und umweltfreundlicher werden. Hier spielt das Elektroauto die zentrale Rolle. Weitere Informationen zum Thema Elektromobilität finden Sie unter www.bmu.de/WS706 . Wir hoffen, Ihre Fragen damit ausreichend beantwortet zu haben und danken Ihnen für Ihr Engagement. Mit freundlichen Grüßen