Sehr geehrter anonymer Interessent mit dem Pseudonym „Antragsteller/in",
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen zur Anschaffung des Elektroautos durch die Stadt Trebbin. Erlauben Sie mir zunächst allerdings den Hinweis, dass ich die Art und Weise, wie Sie sich trotz meiner Bitte, sich erkennen zu geben, weiterhin vorziehen, sich in der Anonymität zu verstecken, grundsätzlich nicht akzeptieren kann.
Sie verweisen in Ihrer Anfrage auf §6 Abs. 1 AIG, nach dem Sie möglicherweise ein Grundrecht auf Auskunft haben könnten. § 6 Abs. 1 AIG bestimmt weiterhin, dass die zur Auskunft verpflichtete Behörde im Anspruchsfall die Anfrage zu bescheiden hat. Dies regelt sich nach dem Verwaltungsverfahrenrecht des Bundes und der Länder. Danach wiederum bedarf es der persönlichen Zustellbarkeit von Bescheiden, was die eindeutige Identifizierung des Bescheidempfängers voraussetzt. Sie widersetzen sich ausdrücklich einer Identifizierbarkeit, warum auch immer, somit ist eine Bescheidung unmöglich. Sie haben schlussfolgernd solange keinen Anspruch auf Auskunft nach dem AIG, bis Sie sich eindeutig identifizieren. Dazu gehört der Vorname, der Familienname und mindestens eine rechtsfähige Anschrift, die auch eine Mailadresse sein kann, sofern diese über eine digitale Signatur eindeutig Ihnen zuzuordnen ist.
Soviel voraus geschickt beantworte ich Ihnen dennoch gerne die gestellte Anfrage, weil es zum guten Ton der Stadtverwaltung Trebbin gehört, offen und transparent auf die Bürgerinnen und Bürger zuzugehen. Dennoch erlauben Sie mir die Anmerkung, dass m.E. Ihre Art des Versteckspiels nicht gerade das Vertrauen zwischen Bürger und Staat verbessert und damit dem Ziel und dem Wesen des AIG zuwider ist. Dies ist bei Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung, bei denen ganz „hautnah“ Bürger und Rathaus vertrauensvoll zusammenspielen, von besonderer Bedeutung. Vertrauen zwischen Staat und Bürger setzt u.a. nämlich auch Zivilcourage voraus, die ich in anonymen Anfragen dieser Art allerdings vermisse.
Zu Ihren Fragen:
1. Wann wird die Stadt Trebbin ein Elektroauto für das Ordnungsamt bekommen?
Antwort: Die Stadt Trebbin hat am 15.05.2014 das Elektrofahrzeug Nissan Leaf vom Autohaus Wegener aus Ludwigsfelde übergeben bekommen.
2. Warum hat die Stadt die Entscheidung getroffen?
Antwort: Es war allseits anerkannter politischer Wille, dass das nächste Dienstfahrzeug der Stadt Trebbin ein Elektroauto wird. Dazu haben sowohl Überlegungen zum Klimaschutz, als auch wirtschaftliche Gründe beigetragen. Der Betrieb des Elektrofahrzeuges erzeugt keine CO2 Emmissionen und trägt damit zu einer Reduzierung des CO2 Ausstoßes bei. In einem von der Stadt Trebbin, der Stadt Luckenwalde und der Stadt Jüterbog gemeinsam erstellten Energiekonzeptes wird die CO2 Belastung durch Mobilität als eine der größten belastenden Faktoren angesehen. Wirtschaftlich ist die Unterhaltung eines Elektrofahrzeuges auch unter Berücksichtigung des leicht höheren Anschaffungspreises bei der konkreten Jahreskilometerleistung auch, was in einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ermittelt wurde. Die Kosten für Betriebsmittel pro gefahrener 100 Kilometer belaufen sich auf gerade einmal 5,20€. Ein herkömmliches benzinbetriebenes Fahrzeug produziert Kosten von 10,50€ pro 100 Kilometer.
3. Wer war an der Entscheidung ein Elektroauto zu kaufen beteiligt?
Antwort: An der Entscheidung war die Stadtverordnetenversammlung, der Finanzausschuss, der Bauausschuss sowie Bürgermeister und Mitarbeiter der Hauptverwaltung und des Ordnungsamtes beteiligt.
4. Für welche Automarke hat sich die Stadt entschieden und warum?
Die Stadt hat sich für das Modell Nissan Leaf entschieden. Der Entscheidung ging ein Auswahlverfahren vor, in dem die derzeit verfügbaren Elektromodelle auf Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit für die Belange des Ordnungsamtes (z.B. kleinere Transporte, Fundtiere etc.) und Kaufpreis hin abgeprüft wurden.Die Maßnahme wurde nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) ausgeschrieben.
5. Wie hoch sind die Kosten für das Elektroauto und die dafür benötigte Infrastruktur?
Antwort: Der Listenpreis des Fahrzeuges ist beim Hersteller zu erfragen. Da das Fahrzeug nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) ausgeschrieben wurde, dürfen die detaillierten Vertragskonditionen gemäß der VOL nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Installation der Ladesäule hat ca. 1200€ gekostet. Finanziert werden die Kosten durch Mittel, die dafür durch den von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushaltsplan vorgesehen sind. Bei der Anschaffung handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung für ein ausgemustertes Fahrzeug.
6. Hat die Stadt Trebbin das Unternehmen „stadtraum“ für eine Leistung beauftragt?
Antwort: Nein. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Trebbin sind mehr als ausreichend qualifiziert, solche Projekte ohne externe Unterstützung vorzubereiten und zu realisieren.
Mit freundlichen und offenen Grüßen,
Thomas Berger
Bürgermeister
Stadt Trebbin
Markt 1-3
14959 Trebbin
Tel. (033731) 84211