Elektro(hyper)sensible Menschen in Baden-Württemberg
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
In anbetracht des massiven Ausbaus der digitalen dratlosen Mobilfunk-Infrastruktur bitte ich Sie um folgende Auskünfte:
- ist Ihnen bekannt, wie viele Menschen in Baden-Würtemmberg an Elektrosensibilität bzw. Elektrohypersensibilität leiden?
- wenn ja, wie viele Menschen sind es?
- wenn ja, wie verteilen sie sich auf die Altersgruppen?
- wenn ja, wie schwerwiegend sind die Symptome der betroffenen Menschen?
- wenn nein, wie vereinbaren Sie es mit dem Vorsorgeprinzip, die Belastung durch elektromagnetische Strahlung durch den massiven Ausbau des Mobilfunknetzes zu erhöhen ohne zu weissen, wie viele Menschen eventuell dadurch geschädigt werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum31. Januar 2020
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1. März 2020
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