elektronische Gesundheitsakte

1) Alle Unterlagen (in elektronischer Form), die zur Information und zur Beantragung einer elektronischen Gesundheitsakte erforderlich sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. November 2017
  • Frist
    12. Dezember 2017
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Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank!Wir kümmern uns schnellstm…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
8. November 2017 14:56
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank!Wir kümmern uns schnellstmöglich darum. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Alle Unterlag…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
elektronische Gesundheitsakte [#25223]
Datum
8. November 2017 15:00
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Alle Unterlagen (in elektronischer Form), die zur Information und zur Beantragung einer elektronischen Gesundheitsakte erforderlich sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „elektronische Gesundheitsakte“ [#25223]
Datum
12. Dezember 2017 09:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/25223 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht NICHT bearbeitet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-721/003 II#0267 Sehr geehrtAntragst…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitgesetz des Bundes; Vermittlung bei Anfrage „elektronische Gesundheitsakte“ [#25223]
Datum
28. Dezember 2017 13:05
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-721/003 II#0267 Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 12. Dezember 2017 an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Ihre Eingabe wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung wird sich der o.g. Bearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen. Für eventuelle Rückfragen oder Ergänzungen wenden Sie sich bitte an das für die Bearbeitung zuständige Referat 15, welches unter den o.g. Kontaktdaten erreichbar ist. Bitte beachten Sie, dass die Anrufung der BfDI etwaige Rechtsbehelfsfristen in einem IFG-Verfahren weder hemmt noch unterbricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mich bitte über den Stand Ihrer Überprüfung zu meiner Informationsfreih…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitgesetz des Bundes; Vermittlung bei Anfrage „elektronische Gesundheitsakte“ [#25223]
Datum
29. März 2018 07:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mich bitte über den Stand Ihrer Überprüfung zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „elektronische Gesundheitsakte“ vom 08.11.2017 (#25223) informieren? Mit freundlichen Grüßen P.S. Leiten Sie bitte meine Anfrage/Rückfrage an die zuständige Abteilung weiter, falls Sie nicht zuständig sind. Anfragenr: 25223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-721/003 II#0267 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »elektronische Gesundheitsakte« [#25223] # 15-721/003 II#0267
Datum
21. Juni 2018 13:00
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
540,3 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-721/003 II#0267 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung am Ende dieser E-Mail weise ich hin. Mit freundlichen Grüßen