Elektronische Kommunikation zwischen Behörden
Ich bitte um folgende Auskünfte zur Emailkommunikation zwischen Berliner Landesbehörden:
Nach welchen Gesetzen/Verordnungen muss die Emailkommunikation von Berliner Landesbehörden (z. B. Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Polizei) verschlüsselt werden, wenn vertrauliche Daten von Bürgern übermittelt werden?
Welchen Regeln/Anweisungen/Datenschutzgesetze gelten für die Emailkommunikation im Falle der Übermittlung von vertraulichen Daten von Bürgern?
Gelten einheitliche Verschlüsselungstechniken für alle Berliner Landesbehörden (z. B. Senatsverwaltungen, Bezirksämter, Berliner Polizei)?
Geschieht die Verschlüsselung bei allen Behörden einheitlich nach einem bestimmten System, z. B. mit de-Mail oder über welche anderen Dienste?
Dürfen bestimmte, sehr vertrauliche Daten von Behörden in Berlin gar nicht per Email übermittelt werden, z. B. Ausweisdaten, Gesundheitsdaten, Daten aus Ermittlungsakten?
Gibt es einen gesetzlichen Unterschied, ob vertrauliche Daten von Bürgern per Email im Text oder als Attachment per Email übermittelt werden dürfen?
Ist das Einverständnis der betroffenen Bürger für die Emailübermittlung erforderlich?
Herzlichen Dank für die Antwort!
Information nicht vorhanden
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Datum23. November 2017
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28. Dezember 2017
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