elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - aktueller Stand des gematik-Auftrages zur Schaffung der Voraussetzungen für die EPA (Fristablauf 31.12.2018)

Im Handelsblatt vom 14.10.2018, Seite 2,
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitswesen-krankenkassen-aerzte-und-ministerium-erzielen-durchbruch-bei-digitaler-patientenakte/23180776.html

wird zum Vorhaben "elektronische Patientenakte" berichtet,
"Die ... Gematik soll grundlegende technische Standards und einheitliche Schnittstellen definieren."

Die Gematik hat bereits seit vielen Jahren diesen Auftrag gemäß SGB 5 §291a Abs 5c und sollte bis Ende 2018 damit fertig sein.

(5c) Die Gesellschaft für Telematik hat bis zum 31. Dezember 2018 die erforderlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Daten über den Patienten
in einer elektronischen Patientenakte
nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 bereitgestellt werden können."
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__291a.html

Senden Sie mir bitte
1) die Dokumente der Gematik, die den aktuellen Stand der Umsetzung zum Inhalt haben
sowie
2) Ihre Schreiben mit Bezug auf diese Dokumente.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Oktober 2018
  • Frist
    17. November 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Handelsblatt …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - aktueller Stand des gematik-Auftrages zur Schaffung der Voraussetzungen für die EPA (Fristablauf 31.12.2018) [#34080]
Datum
16. Oktober 2018 12:19
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Handelsblatt vom 14.10.2018, Seite 2, https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitswesen-krankenkassen-aerzte-und-ministerium-erzielen-durchbruch-bei-digitaler-patientenakte/23180776.html wird zum Vorhaben "elektronische Patientenakte" berichtet, "Die ... Gematik soll grundlegende technische Standards und einheitliche Schnittstellen definieren." Die Gematik hat bereits seit vielen Jahren diesen Auftrag gemäß SGB 5 §291a Abs 5c und sollte bis Ende 2018 damit fertig sein. (5c) Die Gesellschaft für Telematik hat bis zum 31. Dezember 2018 die erforderlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Daten über den Patienten in einer elektronischen Patientenakte nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 bereitgestellt werden können." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__291a.html Senden Sie mir bitte 1) die Dokumente der Gematik, die den aktuellen Stand der Umsetzung zum Inhalt haben sowie 2) Ihre Schreiben mit Bezug auf diese Dokumente.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Sie baten um Mitteilung, falls der …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - aktueller Stand des gematik-Auftrages zur Schaffung der Voraussetzungen für die EPA (Fristablauf 31.12.2018) [#34080]
Datum
23. Oktober 2018 12:26
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Sie baten um Mitteilung, falls der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sein wird. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 €, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 € und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 €. Im vorliegenden Fall ist zur Beantwortung voraussichtlich eine Stunde Arbeitsaufwand für Angehörige des gehobenen Dienstes erforderlich, da die Information zunächst zusammengestellt werden müssen. Es entstehen also voraussichtlich Gebühren in Höhe von ca. 45 €. Bitte teilen Sie mit, ob Sie unter diesen Umständen an dem Antrag festhalten. Bitte teilen Sie dann auch Ihren Namen und Ihre Postadresse mit. Die Beantwortung kann nur erfolgen, wenn ein Gebührenbescheid ggf. auch vollstreckt werden könnte. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - aktueller Stand des gematik-Auftrages zur Schaffung der Voraussetzungen für die EPA (Fristablauf 31.12.2018)“ [#34080] [#34080]
Datum
24. Oktober 2018 08:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34080 Ich bin der Meinung, dass die Beantwortung der Anfrage weder nachvollziehbar noch glaubhaft ist. In einer effektiv, strukturiert und digitalisiert arbeitenden Behörde sollte es auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit längst möglich sein, die betreffenden Dokumente durch eine einfache Suchanfrage zu ermitteln. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 34080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/002 II#0291 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - aktueller Stand des gematik-Auftrages zur Schaffung der Voraussetzungen für die EPA (Fristablauf 31.12.2018)« [#34080] [#34080] # 15-721/002 II#0291
Datum
31. Oktober 2018 17:05
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/002 II#0291 Sehr geehrtAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich bitte Sie, keinen Name zu nennen. Die …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - aktueller Stand des gematik-Auftrages zur Schaffung der Voraussetzungen für die EPA (Fristablauf 31.12.2018) [#34080]
Datum
31. Oktober 2018 17:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich bitte Sie, keinen Name zu nennen. Die Anfrage wurde für die bisher zu dieser Thematik schlafende, jetzt allerdings aufwachende Zivilgesellschaft gestellt. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 34080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - aktueller Stand des gematik-…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - aktueller Stand des gematik-Auftrages zur Schaffung der Voraussetzungen für die EPA [#34080] # 15-721/002 II#0291
Datum
16. November 2018 09:59
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/002 II#0291 Sehr geehrtAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - aktueller Stand des gema…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - aktueller Stand des gematik-Auftrages zur Schaffung der Voraussetzungen für die EPA [#34080] # 15-721/002 II#0291 [#34080]
Datum
5. Dezember 2018 16:02
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, teilen Sie bitte dem BMG mit, man möge folgende dem BMG bereits vorliegende Anfrage, gemäß der gesetzlicher Verpflichtungen und der von ihm selbst öffentlich angestrebten Transparenz im Gesundheitswesen beantworten. https://fragdenstaat.de/anfrage/elektronische-patientenakte-epa-sgb5-291a-aktueller-stand-des-gematik-auftrages-zur-schaffung-der-voraussetzungen-fur-die-epa-fristablauf-31122018/#nachricht-106281 Mit freundlichem Gruß Anfragenr: 34080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - aktueller Stand des gematik-…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - aktueller Stand des gematik-Auftrages zur Schaffung der Voraussetzungen für die EPA [#34080] # 15-721/002 II#0291
Datum
11. Dezember 2018 12:29
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/002 II#0291 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich unten stehenden Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat mich der Bu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - aktueller Stand des gematik-Auftrages zur Schaffung der Voraussetzungen für die EPA (Fristablauf 31.12.2018) [#34080]
Datum
22. März 2019 17:42
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich unten stehenden Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat mich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit darüber informiert, dass die unten stehende Aufwandsschätzung für Sie nicht nachvollziehbar sei. Bezüglich des Grundkonzepts zur elektronischen Patientenakte kann ich Ihnen mitteilen, dass dieses inzwischen im Internet frei zugänglich ist, beispielsweise auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: https://www.kbv.de/html/416.php (unter 24.10.2018: „Letter of Intent zur elektronischen Patientenakte (ePA)- Absichtserklärung von KBV, KZBV und GKV-Spitzenverband“). Hinsichtlich der Einladung und der Teilnehmerliste der Sitzung ergibt sich der größere Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen daraus, dass die Sitzung nicht von dem für die elektronische Patientenakte zuständigen Fachreferat organisiert wurde. Ob eine Einladung oder eine Teilnehmerliste an anderer Stelle im BMG vorliegt, müsste daher zunächst recherchiert werden. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, teilen Sie mir bitte mit, 1) welches Referat für die ePA zuständig ist und wer i…
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Betreff
AW: WG: elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - aktueller Stand des gematik-Auftrages zur Schaffung der Voraussetzungen für die EPA (Fristablauf 31.12.2018) [#34080]
Datum
23. März 2019 09:47
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, teilen Sie mir bitte mit, 1) welches Referat für die ePA zuständig ist und wer ist Leiter.in? 2) Haben Mitarbeiter dieses Referates an dieser Veranstaltung teilgenommen? 3) Von wem haben Ihre Mitglieder die Einladung erhalten? 4) Ich bitte um Zusendung der Einladung sowie der Teilnehmerliste. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in ich verweise auf meine Mitteilung vom 23. Oktober 2018. Mit freundlichen Grüßen,
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: WG: elektronische Patientenakte (EPA) SGB5 §291a - aktueller Stand des gematik-Auftrages zur Schaffung der Voraussetzungen für die EPA (Fristablauf 31.12.2018) [#34080]
Datum
25. März 2019 11:23
Status
Warte auf Antwort
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1,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in ich verweise auf meine Mitteilung vom 23. Oktober 2018. Mit freundlichen Grüßen,