Elektronische Patientenakte - Voraussetzungen - Umsetzung
Ich bitte um eine individuelle und fragenspezifische Beantwortung.
In § 291a SGB 5 heißt es
(5c) Die Gesellschaft für Telematik hat bis zum 31. Dezember 2018 die erforderlichen Voraussetzungen dafür zu
schaffen, dass Daten über den Patienten in einer elektronischen Patientenakte nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 bereitgestellt werden können.
Die technischen und organisatorischen Verfahren hierfür müssen geeignet sein,
Daten nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 sowie Daten nach § 291f für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation verfügbar zu machen.
Sie sollen geeignet sein, weitere medizinische Daten des Versicherten verfügbar zu machen.
Senden Sie mir bitte Dokumente in elektronischer Form zu, aus denen konkret hervorgeht,
1) was unter "erforderliche Voraussetzungen" in Ihrem Haus verstanden wird,
2) welche technischen, organisatorischen Verfahren oder sonstigen Bedingungen entsprechend der Formulierung im o.g. Gesetzestext bis zum 31. Dezember 2018 angestrebt werden bzw. sollten/müssen ganz oder teilweise erfüllt sein?
Wenn "erforderliche Voraussetzungen für eine elektronischen Patientenakte" festgelegt werden, liegt der Schluss nahe, dass auch eine "elektronische Patientenakte" vom Gesetzgeber selbst geplant wird.
3) Aufgrund welcher konkreten gesetzlichen Grundlage (Gesetz, Paragraph, Absatz usw.) soll diese "elektronische Patientenakte" erstellt werden?
Wer ist dann juristisch verantwortlich für
4) die verwaltungsseitige und/oder organisatorische und/oder inhaltliche Planung der "elektronischen Patientenakte",
5) die technische Umsetzung der "elektronischen Patientenakte",
6) die Belieferung mit Gesundheitsdaten der Patienten für die "elektronische Patientenakte",
7) die Sicherstellung der VOLLSTÄNDIGKEIT der "elektronischen Patientenakte",
8) sowie für die UNBEREFCHTIGTE ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUNG dieser Daten?
9) Welche unabhängige/n Kontrollinstanze/n sind dann für die "elektronische Patientenakte" aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage/n zuständig?
Weitere Schlagworte - elektronische Gesundheitskarte - eGK - gematik - Telematikinfrastruktur Gesundheitsakte - Fallakte
Anfrage eingeschlafen
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Datum21. August 2017
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22. September 2017
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