Elektronischer Datenaustausch zwischen Standesämtern
Nach meinem Verständnis des PStV, §63, Absatz 2 endete die Übergangsfrist für die EInführung von Systemen zum elektronischen Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden am 31.12.2013.
Damit sollten u.a. Standesämter seit dem 01.01,2014 in der Lage sein, z.B. Personenstandsanfragen online durchführen zu können.
Aufgrund eigener Erfahrungen stelle ich nun fest, dass Standesämter bei weitem noch nicht in der Lage dazu sind. Weiterhin werde ich aufgefordert (für den Wunsch einer Eheschließung), eine Personenstandsurkunde vorzulegen. Das ist nur mit hohem Aufwand und - aus meiner Sicht - unnötigen Gebühren möglich.
Nun zu meinem konkreten Anliegen:
1. Habe ich die zitierte Verordnung falsch interpretiert?
2. Wie ist der aktuelle Status zur Einführung elektronischer Systeme zum Datenaustausch zwischen Behörden?
Für ihre erklärende Antwort bedanke ich mich im voraus!
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum12. Oktober 2016
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15. November 2016
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