Elektronisches behördliches Vollstreckungsverfahren

Ist die elektronische Vollstreckung eines behördlichen Zahlungsbescheids (beispielsweise der Bescheid zur Beitragszahlung an die gesetzliche Krankenkasse) bereits geregelt? Wenn ja, wo?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
Annika Sabel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist die elektroni…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Annika Sabel
Betreff
Elektronisches behördliches Vollstreckungsverfahren [#251788]
Datum
20. Juni 2022 10:57
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist die elektronische Vollstreckung eines behördlichen Zahlungsbescheids (beispielsweise der Bescheid zur Beitragszahlung an die gesetzliche Krankenkasse) bereits geregelt? Wenn ja, wo?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Annika Sabel Anfragenr: 251788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251788/ Postanschrift Annika Sabel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Annika Sabel
Annika Sabel
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Elektronisches behördliches Vollstreckungsverf…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Annika Sabel
Betreff
AW: Elektronisches behördliches Vollstreckungsverfahren [#251788]
Datum
22. Juli 2022 07:23
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Elektronisches behördliches Vollstreckungsverfahren“ vom 20.06.2022 (#251788) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Annika Sabel
Annika Sabel
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Elektronisches behördliches Vollstreckungsverf…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Annika Sabel
Betreff
AW: Elektronisches behördliches Vollstreckungsverfahren [#251788]
Datum
22. Juli 2022 07:23
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Elektronisches behördliches Vollstreckungsverfahren“ vom 20.06.2022 (#251788) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Annika Sabel

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrte Frau Sabel, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. Juni 2022. Vorab bitte ich die verspätete Antwort…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Elektronisches behördliches Vollstreckungsverfahren [#251788] - BMJ-ID: [28448002]
Datum
2. August 2022 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Sabel, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. Juni 2022. Vorab bitte ich die verspätete Antwort zu entschuldigen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) erhält täglich eine Vielzahl von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums sind bestrebt, diese Anfragen möglichst schnell und präzise zu beantworten. Hauptaufgabe des Ministeriums ist es jedoch im Rahmen der Arbeit der Bundesregierung an der Gesetzgebung mitzuwirken. Daraus resultiert leider eben manchmal auch, dass die Anliegen der Bürger, so wie Ihres, verspätet beantwortet werden. Der Bürgerdialog des Bundesministeriums der Justiz steht Ihnen gerne für Auskünfte zu allen Bereichen, für die unser Haus gemäß der Aufgabenverteilung innerhalb der obersten Bundesbehörden zuständig ist, zur Verfügung. Das Thema welches Sie in Ihrer Anfrage ansprechen, fällt jedoch in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Daher muss ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an den dortigen Bürgerservice zu wenden. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen die Kontaktdaten: Bundesministerium des Innern und für Heimat 11014 Berlin Telefon: 030 18 681-0 Telefax: 030 18 681-2926 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmi.bund.de Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen