Elektronisches Datenabrufverfahren Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG
Anfrage an:
Bundesministerium der Finanzen
Welche Planungen (inhaltlich und zeitlich) gibt es zur Einrichtung eines elektronischen Datenabrufverfahrens für die Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von§ 22f Abs. 1 Satz 2 UStG?
Bitte informieren Sie mich auch über potenziell zuständige Landesfinanzämter sowie Ansprechpartner.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum22. März 2019
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24. April 2019
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