Eltern-Newsletter: 14. September 2022

Antworten zu meinen Fragen, gemäß nachstehender Ausführung.

Ausführung:
Im Eltern-Newsletter empfehlen Sie das Tragen von "Masken" für Schulkinder. Hierzu verweisen Sie auf https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7716/hygieneempfehlungen-fuer-die-bayerischen-schulen-schuljahr-20222023.html

Nachdem es keinen Hinweis auf die Unbedenklichkeit zum Tragen von "Masken" bei Kindern gibt und das RKI folgendes dokumentiert, müssten die Regelungen des Arbeitsschutzes beim Tagen von "Masken" bei Kindern zur Anwendung kommen.

RKI: FFP2-Masken kamen bisher zweckbestimmt und zielgerichtet im Rahmen des Arbeitsschutzes zum Einsatz. Daher wurden außerhalb des Gesundheitswesens noch keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, gegebenenfalls auch langfristigen Auswirkungen ihrer Anwendung (z.B. bei Risikogruppen oder Kindern) durchgeführt. In Untersuchungen mit Gesundheitspersonal wurden Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben.
Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Mund_Nasen_Schutz.html

Bitte geben Sie mir
A) bekannt, weshalb die Regeln des Arbeitsschutzes im Schulalltag nicht angewendet werden.

B) einen Nachweis zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit beim Tragen von "Masken" bei Schulkindern.

Meine persönliche Betroffenheit: Sorge um die Gesundheit meiner Enkelkinder.

Ergebnis der Anfrage

Es erfolgten keine befriedigende Antworten auf meine Fragen. Die Antwort verweist in erster Linie auf Hinweise zum richtigen Tragen von "Masken". In einem der weiterführenden Links (auf https://www.dgkj.de/fachinformationen-d…) wird im Fließtext auf eine Studie verwiesen. Dass diese Studie nicht als Link ausgeprägt ist, lässt könnte vermuten lassen, dass sie sie nicht gelesen werden soll. Jedenfalls sind andere Bezüge auf dieser Seite entsprechend verlinkt.

Die Studie, auf die verwiesen wird, sagt aus:
"Internationale Richtlinien empfehlen Gesichtsmasken für Kinder ab sechs Jahren, aber weitere Studien sind erforderlich, um evidenzbasierte Empfehlungen für verschiedene Altersgruppen zu geben." Für mich nicht der Beweis einer bestätigten Unbedenklichkeit. Anschließend an die Nennung der Studie wird veröffentlicht, dass es als nicht wichtig genug eingestuft wird, nähere Untersuchungen anzustreben. Der Wortlaut "Eine Untersuchung der CO2-Konzentration des Blutes bei kindlichen Maskenträgern im Ruhezustand wird aus den o.g. Gründen keine signifikante Veränderung zeigen, da selbst unter der Annahme einer leichten CO2-Rückatmung gesunde Kinder das mit gering vermehrter Atemarbeit kompensieren können."

Des Weiteren verweist das Kultusministerium auf die S3 Richtlinie. Dieses Richtlinie weist als mögliche Schäden aus dem Tragen von "Masken" diese Punkte aus:

• Ein negativer Einfluss des Tragens von MNS auf kognitive Leistung im Unterricht konnte in einer randomisierten Studie nicht gezeigt werden.

• Hoher Ressourcenverbrauch (Produktion, Entsorgung von mMNS und FFP2-Masken).

• FFP2-Masken: aktuell sind speziell für Kinder angepasste FFP2-Masken verfügbar (aber nur für Menschen im arbeitsfähigen Alter geprüft und zugelassen); die Anschaffungskosten sind für FFP2-Masken höher; die erforderliche Beachtung von Arbeitsschutz-Bestimmungen für Lehrkräfte und weitere in der Schule tätige Personen kann sich auf den Organisationablauf des Unterrichts auswirken.

Es seien "geringe unerwünschte gesundheitliche Folgen". Fazit der Richtlinie "Nach Einschätzung der Expert*innen überwiegt der Nutzen des Maskentragens bei Schüler*innen, Lehrkräften und weiteren in der Schule tätigen Personen. "

Kein Wort zu psychischen Belastungen oder der als gefährlich eingestuften CO2 - Rückatmung. Nachweis https://tkp.at/2022/05/13/weitere-studi… ..hier wird übrigens auf gleichlautende Ergebnisse aus dem Juli 2021 verwiesen.

Fazit, mit Bezug aus meine beiden Frage in Kurzform:
Bitte geben Sie mir
A) bekannt, weshalb die Regeln des Arbeitsschutzes im Schulalltag nicht angewendet werden.
- Es gibt keine genaue Einlassung auf die Frage, Verweis auf "nur Empfehlung". Für mich ist eine Empfehlung auf eine gesundheitsschädliche Handlung unmöglich!

B) einen Nachweis zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit beim Tragen von "Masken" bei Schulkindern.
- Es wurde kein Nachweis erbracht

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. September 2022
  • Frist
    18. Oktober 2022
  • 2 Follower:innen
thomas becker
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antworten zu m…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
thomas becker
Betreff
Eltern-Newsletter: 14. September 2022 [#259175]
Datum
16. September 2022 09:32
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antworten zu meinen Fragen, gemäß nachstehender Ausführung. Ausführung: Im Eltern-Newsletter empfehlen Sie das Tragen von "Masken" für Schulkinder. Hierzu verweisen Sie auf https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7716/hygieneempfehlungen-fuer-die-bayerischen-schulen-schuljahr-20222023.html Nachdem es keinen Hinweis auf die Unbedenklichkeit zum Tragen von "Masken" bei Kindern gibt und das RKI folgendes dokumentiert, müssten die Regelungen des Arbeitsschutzes beim Tagen von "Masken" bei Kindern zur Anwendung kommen. RKI: FFP2-Masken kamen bisher zweckbestimmt und zielgerichtet im Rahmen des Arbeitsschutzes zum Einsatz. Daher wurden außerhalb des Gesundheitswesens noch keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, gegebenenfalls auch langfristigen Auswirkungen ihrer Anwendung (z.B. bei Risikogruppen oder Kindern) durchgeführt. In Untersuchungen mit Gesundheitspersonal wurden Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Mund_Nasen_Schutz.html Bitte geben Sie mir A) bekannt, weshalb die Regeln des Arbeitsschutzes im Schulalltag nicht angewendet werden. B) einen Nachweis zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit beim Tragen von "Masken" bei Schulkindern. Meine persönliche Betroffenheit: Sorge um die Gesundheit meiner Enkelkinder.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen thomas becker Anfragenr: 259175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259175/
Mit freundlichen Grüßen thomas becker

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
II.1-BS4363.2022/120/2 Tragen von Masken im Schulbetrieb Sehr geehrter Herr Becker, bitte beachten Sie das beilie…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
II.1-BS4363.2022/120/2 Tragen von Masken im Schulbetrieb
Datum
20. Oktober 2022 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Becker, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen