Elternbeiträge und Elternbeitragsfreiheithttps://fragdenstaat.de/anfrage/elternbeitrage-und-elternbeitragsfreiheit/feed/2017-12-20T19:21:57.564454+00:00Ich hätte gerne eine Auskunft warum unser Sohn, der zum 01.08.2018 vorzeitig eingeschult wird nur 8 Monate vom Kindergartenbeitrag befreit wird. Die in Ihrem Gesetz KiBiz § 23 (Fn 5) angeführte Passage, "(3) Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei. Abweichend von Satz 1 ist für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ab dem 1. Dezember für maximal zwölf Monate beitragsfrei. Werden Kinder aus erheblichen gesundheitlichen Gründen nach § 35 Absatz 3 Schulgesetz NRW für ein Jahr zurückgestellt, so beträgt die Elternbeitragsfreiheit nach Satz 1 ausnahmsweise zwei Jahre." kann in Bezug auf unseren Soh nicht nachvollziehen.
Bedeutet es das wir benachtidigt werden weil unser Sohn, Geboren am 13.10., d.h. 13 Tage nach Stichtag, nun vorzeitig die Schule besucht?Der Status wurde auf „Unbekannt“ gesetzt.2017-12-20T19:21:57.564454+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/elternbeitrage-und-elternbeitragsfreiheit/#ereignis-132642Der Status wurde auf „Unbekannt“ gesetzt.Nachricht von Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten.2017-12-20T10:33:02.413721+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/elternbeitrage-und-elternbeitragsfreiheit/#ereignis-132595Nachricht von Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten.Nachricht wurde an Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen gesendet.2017-11-27T20:09:25.862481+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/elternbeitrage-und-elternbeitragsfreiheit/#ereignis-130804Nachricht wurde an Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen gesendet.