Elternbrief des Landes Hessen Impfung gegen COVID-19 von Kindern ab fünf Jahren

In dem Elternbrief vom 10.12. gezeichnet von Kai Klose wird mit dem Begriff "Kinderimpfstoff" suggeriert, es handele sich um einen speziellen Impfstoff. Es fehlt die Antwort auf die Frage, ob es sich hier um einen Off-Label-Use
laut https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/fragen-und-antworten-zur-kinderimpfung.html handelt:

"Eine Impfung von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren erfolgt bis zur Auslieferung der Kinderimpfstoffe in eigener Verantwortung und Entscheidung sowie nach individueller Beratung durch den niedergelassenen Arzt oder die Ärztin (Off-Label-Use). § 60 IfSG erlaubt in diesem Fall keine Haftungsübernahme durch den Bund."

Bei Off-Label-Use liegt die Beweislast beim Arzt, was wiederum eine erhöhte Anforderung für die Eltern darstellt, sich entsprechende Beratung und rechtssichere Dokumentation der Impfung zu sichern.

Unter diesen Umständen würde ich Sie bitten ausreichende Aufklärung in einem Elternbrief zu leisten bezüglich der Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums zur Haftung und klar darauf zu antworten, ob
es sich um einen Off-Label-Use handelt mit den entsprechenden vom Bundesgesundheitsministeriums formulierten Haftungsausschlüssen.

Mit Bitte um eine entsprechende Rückmeldung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2021
  • Frist
    18. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In dem Eltern…
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Elternbrief des Landes Hessen Impfung gegen COVID-19 von Kindern ab fünf Jahren [#235669]
Datum
14. Dezember 2021 20:13
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In dem Elternbrief vom 10.12. gezeichnet von Kai Klose wird mit dem Begriff "Kinderimpfstoff" suggeriert, es handele sich um einen speziellen Impfstoff. Es fehlt die Antwort auf die Frage, ob es sich hier um einen Off-Label-Use laut https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/fragen-und-antworten-zur-kinderimpfung.html handelt: "Eine Impfung von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren erfolgt bis zur Auslieferung der Kinderimpfstoffe in eigener Verantwortung und Entscheidung sowie nach individueller Beratung durch den niedergelassenen Arzt oder die Ärztin (Off-Label-Use). § 60 IfSG erlaubt in diesem Fall keine Haftungsübernahme durch den Bund." Bei Off-Label-Use liegt die Beweislast beim Arzt, was wiederum eine erhöhte Anforderung für die Eltern darstellt, sich entsprechende Beratung und rechtssichere Dokumentation der Impfung zu sichern. Unter diesen Umständen würde ich Sie bitten ausreichende Aufklärung in einem Elternbrief zu leisten bezüglich der Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums zur Haftung und klar darauf zu antworten, ob es sich um einen Off-Label-Use handelt mit den entsprechenden vom Bundesgesundheitsministeriums formulierten Haftungsausschlüssen. Mit Bitte um eine entsprechende Rückmeldung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235669/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sehr Antragsteller/in für Kinder von 5 bis 11 Jahren (d. h. 5 bis unter 12 Jahren) steht inzwischen eine pädiatri…
Von
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Betreff
AW: Elternbrief des Landes Hessen Impfung gegen COVID-19 von Kindern ab fünf Jahren [#235669]
Datum
30. Dezember 2021 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in für Kinder von 5 bis 11 Jahren (d. h. 5 bis unter 12 Jahren) steht inzwischen eine pädiatrische Formulierung des Impfstoffes zur Verfügung: Comirnaty 10 Mikrogramm/Dosis (orangene Verschlusskappe). Es handelt sich um den gleichen Wirkstoff, allerdings in geringerer Dosierung. Wird diese spezielle Formulierung für Kinder von 5 bis 11 Jahren genutzt, handelt es sich nicht um einen Offlabel-Einsatz. Mit freundlichen Grüßen