Elternbrief des Landes Hessen Impfung gegen COVID-19 von Kindern ab fünf Jahren
In dem Elternbrief vom 10.12. gezeichnet von Kai Klose wird mit dem Begriff "Kinderimpfstoff" suggeriert, es handele sich um einen speziellen Impfstoff. Es fehlt die Antwort auf die Frage, ob es sich hier um einen Off-Label-Use
laut https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/fragen-und-antworten-zur-kinderimpfung.html handelt:
"Eine Impfung von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren erfolgt bis zur Auslieferung der Kinderimpfstoffe in eigener Verantwortung und Entscheidung sowie nach individueller Beratung durch den niedergelassenen Arzt oder die Ärztin (Off-Label-Use). § 60 IfSG erlaubt in diesem Fall keine Haftungsübernahme durch den Bund."
Bei Off-Label-Use liegt die Beweislast beim Arzt, was wiederum eine erhöhte Anforderung für die Eltern darstellt, sich entsprechende Beratung und rechtssichere Dokumentation der Impfung zu sichern.
Unter diesen Umständen würde ich Sie bitten ausreichende Aufklärung in einem Elternbrief zu leisten bezüglich der Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums zur Haftung und klar darauf zu antworten, ob
es sich um einen Off-Label-Use handelt mit den entsprechenden vom Bundesgesundheitsministeriums formulierten Haftungsausschlüssen.
Mit Bitte um eine entsprechende Rückmeldung
Anfrage erfolgreich
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Datum14. Dezember 2021
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18. Januar 2022
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