Elternsprechtag

Die Antwort auf die Frage,
ob es zutreffend ist, aus SchulG NRW § 44 und ADO NRW § 9 zu schließen, dass ein Elternsprechtag an öffentlichen Schulen nur am Nachmittag und Abend eines Tages pro Schulhalbjahr stattfinden kann?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Dezember 2016
  • Frist
    28. Januar 2017
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Peter Ueding
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Peter Ueding
Betreff
Elternsprechtag [#19673]
Datum
27. Dezember 2016 22:28
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Antwort auf die Frage, ob es zutreffend ist, aus SchulG NRW § 44 und ADO NRW § 9 zu schließen, dass ein Elternsprechtag an öffentlichen Schulen nur am Nachmittag und Abend eines Tages pro Schulhalbjahr stattfinden kann?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Ueding <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Peter Ueding
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
27. Dezember 2016 22:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Information und Beratung von Eltern Sehr geehrter Herr Ueding, zu Ihrem IFG-Antrag vom 27.12.2016 bitte ich um Ko…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Information und Beratung von Eltern
Datum
3. Januar 2017 10:58
Status
Sehr geehrter Herr Ueding, zu Ihrem IFG-Antrag vom 27.12.2016 bitte ich um Konkretisierung, zu welchen Amtlichen Informationen Sie Auskunft begehren. Bislang kann ich Ihrem Schreiben nur die Bitte um eine Rechtsauskunft entnehmen, die bekanntlich nicht dem Geltungsbereich des IFG unterfällt. In Bezug auf die rechtliche Bewertung schließe ich mich der ausführlichen Antwort der Bezirksregierung Detmold, als zuständige Schulaufsichtsbehörde, vom 21. Dezember 2016 an. Mit freundlichen Grüßen