Elternsprechtag/Beratungstag

Schriftliche Anweisungen und Auskünfte, die Schulleitungen in Bezug auf die zeitliche Gestaltung eines Elternsprechtags bzw. Beratungstags an Schulen in dieser und der vorhergehenden Legislaturperiode gegeben wurden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2016
  • Frist
    17. Januar 2017
  • 0 Follower:innen
Peter Ueding
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
Peter Ueding
Betreff
Elternsprechtag/Beratungstag [#19583]
Datum
15. Dezember 2016 11:13
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schriftliche Anweisungen und Auskünfte, die Schulleitungen in Bezug auf die zeitliche Gestaltung eines Elternsprechtags bzw. Beratungstags an Schulen in dieser und der vorhergehenden Legislaturperiode gegeben wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Ueding <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Peter Ueding
Bezirksregierung Detmold
Sehr geehrter Herr Ueding, Ihr u. s. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) wu…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Elternsprechtag/Beratungstag [#19583]
Datum
21. Dezember 2016 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ueding, Ihr u. s. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) wurde an mich weitergeleitet mit der Bitte, Ihnen hierzu zu antworten. Die Beratung der Schulleitungen sowie der Schülerinnen bzw. Schüler und deren Eltern in Bezug auf die zeitliche Gestaltung von Elternsprechtagen bzw. Beratungstagen erfolgt anhand der diesbezüglichen rechtlichen Regelungen. Die Auskünfte erfolgen überwiegend telefonisch. Nach § 44 Abs. 4 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) gilt der Grundsatz, dass Lehrerinnen und Lehrer die Eltern außerhalb des Unterrichts beraten und Elternsprechtage nicht während der Unterrichtszeit am Vormittag durchgeführt werden. Der Grund hierfür ist das besondere Anliegen des Gesetzgebers, dass Unterrichtsausfall möglichst vermieden werden soll. "Die Regelung lässt es [gleichwohl] zu, dass Ganztagsschulen und Schulen mit Nachmittagsunterricht Elternsprechtage während der Unterrichtszeit am Nachmittag durchführen und damit am Nachmittag Unterricht ausfällt" (Bülter in: Schulgesetz NRW Gesamtkommentar, § 44 Rn. 4.2, 12. Erg.-Lfg., Februar 2014). Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Elternsprechtage nach § 9 Abs. 3 Satz 2 der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen nur an einem Tag im Schulhalbjahr stattfinden. Darüber hinaus stehen die Lehrerinnen und Lehrer gemäß der v. g. Vorschrift den Eltern sowie den für die Berufserziehung Mitverantwortlichen in Sprechstunden oder in Ausnahmefällen an besonders zu vereinbarenden Terminen für Rücksprachen und Beratungen zur Verfügung. Über die Grundsätze der Information und Beratung entscheidet gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 13 SchulG NRW die Schulkonferenz. Darüber hinausgehende schriftliche Anweisungen und Auskünfte an Schulleitungen sind in dieser und der vorhergehenden Legislaturperiode nach hiesiger Kenntnis nicht erfolgt. Für eventuelle Rückfragen, ggf. zu einem konkreten Fall, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Peter Ueding
Sehr geehrt<< Anrede >> weil ich Neuling auf diesem Gebiet bin, ich habe erst jetzt den Link gefunden,…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
Peter Ueding
Betreff
AW: AW: Elternsprechtag/Beratungstag [#19583]
Datum
3. Januar 2017 19:31
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> weil ich Neuling auf diesem Gebiet bin, ich habe erst jetzt den Link gefunden, der mich mit Ihnen in Verbindung bringt. Ich möchte mich bei Ihnen für die ausführliche Beantwortung meiner Frage bedanken. Sie hat mir beim Einordnen geholfen. Ich muss noch lernen, was geht und was nicht. Meine eigentliche Frage ist: Warum ist die Praxis an weiterführenden Schulen unterschiedlich? Die m.E. sinnvoll Lösung den Beratungstag ganztägig durchzuführen entspricht ja offenbar nicht dem §44 SchulG NRW. §9 ADO passt zu diesem nicht ganz. Hat die Schulkonferenz diesbezüglich Kompetenzen? Rechtsfragen darf ich nicht stellen, dass habe ich gerade gelernt. Aber vielleicht ist meine Frage ja keine solche. Ihre Antwort würde mich sehr interessieren. ... Mit freundlichen Grüßen Peter Ueding Anfragenr: 19583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Detmold
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich befinde mich zurzeit im Urlaub und bin voraussichtlich ab dem 04.01.2017 wied…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Automatische Antwort: AW: Elternsprechtag/Beratungstag [#19583]
Datum
3. Januar 2017 19:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich befinde mich zurzeit im Urlaub und bin voraussichtlich ab dem 04.01.2017 wieder an meinem Arbeitsplatz zu erreichen. Ihre Nachricht wird bis dahin nicht gelesen, bearbeitet oder weitergeleitet. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Telefonzentrale der Bezirksregierung Detmold unter der Rufnummer 05231/71-0.

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Bezirksregierung Detmold
Sehr geehrter Herr Ueding, bezüglich Ihrer Auffassung, dass Elternsprech- bzw. Beratungstage ganztägig durchgefüh…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Elternsprechtag/Beratungstag [#19583]
Datum
6. Januar 2017 08:03
Status
Sehr geehrter Herr Ueding, bezüglich Ihrer Auffassung, dass Elternsprech- bzw. Beratungstage ganztägig durchgeführt werden sollten, verweise ich auf die rechtlichen Ausführungen in der E-Mail vom 21.12.2016, wonach dies nach § 44 Abs. 4 Schulgesetz NRW nicht zulässig ist. Auch die Schulkonferenz kann bzw. darf sich über diese gesetzliche Vorgabe nicht hinwegsetzen. So entscheidet sie über die Information und Beratung nach § 65 Abs. 2 Schulgesetz NRW im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Die Praxis an den weiterführenden Schulen, welche nach Ihrer Aussage unterschiedlich sein soll, lässt sich ohne konkrete Angaben und Hinweise nicht überprüfen bzw. beurteilen. Ich bitte insofern um Ihr Verständnis, dass hierzu keine Aussage getroffen werden kann. Für weitere (Rück-)Fragen bitte ich Sie, sich telefonisch an mich zu wenden. Mit freundlichen Grüßen