Email Provider

In Bezug auf die Anfrage https://fragdenstaat.de/a/17186 bitte ich um Zusendung der amtlichen Definition des Begriffes "Email Provider"

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    26. Juli 2016
  • Frist
    27. August 2016
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Bezug auf die…
An Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Email Provider [#17378]
Datum
26. Juli 2016 04:07
An
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezug auf die Anfrage https://fragdenstaat.de/a/17186 bitte ich um Zusendung der amtlichen Definition des Begriffes "Email Provider"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Zugang zu amtlichen Informationen - Ihre E-Mail vom 26. Juli 2016 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreib…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen - Ihre E-Mail vom 26. Juli 2016
Datum
4. August 2016 10:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Zugang zu amtlichen Informationen - Ihre E-Mail vom 26. Juli 2016 [#17378] Sehr geehrt<< Anrede >> vi…
An Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen - Ihre E-Mail vom 26. Juli 2016 [#17378]
Datum
5. August 2016 07:32
An
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank fuer Ihre Mail vom 04.08.2016. Nachdem was Sie schreiben handelt es sich somit um eine reine Willkür-Entscheidung, dass Sie eine hiesige Email-Adresse nicht anerkennen wollen. Damit verletzen Sie jedoch die grundgesetzlich geschützte Wahl, welches Instrument ein User nimmt. Fakt ist, dass die Ablage Ihre Antwort ohne Zeitverzögerung mitgeteilt wird und Sie den Zugang sogar sekundengenau feststellen können. Diese Möglichkeit besteht bei "normalen" Email-Providern nicht. Bitte senden Sie mir daher alle internen Dokumente zu, die sich mit dieser Frage befassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
AW: Zugang zu amtlichen Informationen - Ihre E-Mail vom 26. Juli 2016 [#17378] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen - Ihre E-Mail vom 26. Juli 2016 [#17378]
Datum
16. August 2016 09:39
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. August 2016. Mit Ihrer E-Mail beantragen Sie sinngemäß die Übersendung aller internen Dokumente, die sich mit der Frage der Bekanntgabe von Entscheidungen über IFG-Anträge über die Website www.fragdenstaat.de befassen. Sie begehren damit amtliche Informationen im Sinne des § 2 Nr.1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz -IFG). Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags bitte ich um die Mitteilung einer privaten Anschrift. Die Gründe für meine Bitte können Sie meinem Schreiben vom 4. August 2016 entnehmen. Ich kann Ihnen jedoch bereits jetzt mitteilein, dass Ihr Antrag voraussichtlich abgelehnt werden wird. Wenn Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten wollen, bitte ich bis zum 30. August 2016 um entsprechende Mitteilung. Sollte ich bis dahin keine Rückmeldung erhalten haben, gehe ich davon aus, dass Sie ihren Antrag zurücknehmen und werde den Vorgang abschließend zu den Aktennehmen. Mit freundlichen Grüßen