Emailliste des 20-sten Bundestages

Anfrage an: Deutscher Bundestag

jeder Bundestagsabgeordneter verfügt über individuelle Kontaktmöglichkeiten. Leider wird unter https://www.bundestag.de/ für jedes einzelne Bundestagsmitglied nur die jeweils gleiche Adresse des Abgeordnetenbüros angegeben: "Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin".
Dies genügt nicht den Anforderungen, ein Mitglied des Bundestages hinreichend individuell zu kontaktieren und verletzt ggf. die DSGVO.
Jedes Mitglied des Bundestages verfügt über einen eigenen Vornamen und Nachnamen, eine eigene Email-Adresse (u.a. <<E-Mail-Adresse>>), ein eigenes Geschlecht, eine individuelle Telefonnummer und über ggf. sonstige individuelle Kontaktdaten.
Bitte veröffentlichen Sie unter https://www.bundestag.de/ zu jedem Abgeordneten die tatsächlich vorhandenen individuellen Kontaktmöglichkeiten in kompletter Form, u.a mit Email-Adresse (u.a. <<E-Mail-Adresse>>), die individuelle Telefonnummer und falls vorhanden seine individuelle Fax-Nummer.
Da Ihnen diese Daten mindestens in elektronischer Datenform (Datenbank) vorliegen, bitte ich Sie hier um die Veröffentlichung der entsprechenden Daten in mindestens der Form "Vorname, Nachname, Email-Adresse, Telefonnummer" unter ggf. Ergänzung der Parteizugehörigkeit oder der Ihnen sonst relevanten Daten bzgl. des jeweiligen Mandats. Dies könnte z.B. auch die gewünschte Anrede respektieren, z.B. "Sehr geehrter Frau", "Sehr geehrter Herr", "Sehr geehrtes Es" oder die sonst individuell und sehr wohl auch zu respektierende Anrede.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Oktober 2021
  • Frist
    6. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: jeder Bundestagsa…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Emailliste des 20-sten Bundestages [#230387]
Datum
2. Oktober 2021 00:28
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
jeder Bundestagsabgeordneter verfügt über individuelle Kontaktmöglichkeiten. Leider wird unter https://www.bundestag.de/ für jedes einzelne Bundestagsmitglied nur die jeweils gleiche Adresse des Abgeordnetenbüros angegeben: "Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin". Dies genügt nicht den Anforderungen, ein Mitglied des Bundestages hinreichend individuell zu kontaktieren und verletzt ggf. die DSGVO. Jedes Mitglied des Bundestages verfügt über einen eigenen Vornamen und Nachnamen, eine eigene Email-Adresse (u.a. <<E-Mail-Adresse>>), ein eigenes Geschlecht, eine individuelle Telefonnummer und über ggf. sonstige individuelle Kontaktdaten. Bitte veröffentlichen Sie unter https://www.bundestag.de/ zu jedem Abgeordneten die tatsächlich vorhandenen individuellen Kontaktmöglichkeiten in kompletter Form, u.a mit Email-Adresse (u.a. <<E-Mail-Adresse>>), die individuelle Telefonnummer und falls vorhanden seine individuelle Fax-Nummer. Da Ihnen diese Daten mindestens in elektronischer Datenform (Datenbank) vorliegen, bitte ich Sie hier um die Veröffentlichung der entsprechenden Daten in mindestens der Form "Vorname, Nachname, Email-Adresse, Telefonnummer" unter ggf. Ergänzung der Parteizugehörigkeit oder der Ihnen sonst relevanten Daten bzgl. des jeweiligen Mandats. Dies könnte z.B. auch die gewünschte Anrede respektieren, z.B. "Sehr geehrter Frau", "Sehr geehrter Herr", "Sehr geehrtes Es" oder die sonst individuell und sehr wohl auch zu respektierende Anrede.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230387/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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