Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung

- den kompletten E-Mail-Verlauf zwischen dem Leiter für Strategisches Medienmanagement und Minister Scheuer in elektronischer Form, in dem die Rede davon ist, dass im Rahmen der Maut-Affäre der Plan ist "morgige Vorabmeldung zu torpedieren"

- außerdem den E-Mail-Verlauf, der die Aufforderung des Ministers enthält "Wir müssen früher dran sein!!!!!!!"

Ausschlussgründe dürften nicht gegeben sein, da die E-Mails bereits beispielsweise dem NDR vorliegen.

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Scheuers-taktisches-Verhaeltnis-zur-Wahrheit,scheuerpr104.html

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Scheuers-PR-Tricks-Das-wird-Folgen-haben,scheuerpr100.html

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/verkehrsministerium-medien-101.html

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    8. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den kompletten E-…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
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Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung [#192254]
Datum
8. Juli 2020 14:57
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den kompletten E-Mail-Verlauf zwischen dem Leiter für Strategisches Medienmanagement und Minister Scheuer in elektronischer Form, in dem die Rede davon ist, dass im Rahmen der Maut-Affäre der Plan ist "morgige Vorabmeldung zu torpedieren" - außerdem den E-Mail-Verlauf, der die Aufforderung des Ministers enthält "Wir müssen früher dran sein!!!!!!!" Ausschlussgründe dürften nicht gegeben sein, da die E-Mails bereits beispielsweise dem NDR vorliegen. https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Scheuers-taktisches-Verhaeltnis-zur-Wahrheit,scheuerpr104.html https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Scheuers-PR-Tricks-Das-wird-Folgen-haben,scheuerpr100.html https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/verkehrsministerium-medien-101.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung [#192254]
Datum
11. August 2020 08:47
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ vom 08.07.2020 (#192254) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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Datum
12. August 2020 11:03
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ vom 08.07.2020 (#192254) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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AW: Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung [#192254]
Datum
13. August 2020 09:41
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ vom 08.07.2020 (#192254) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
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Vermittlung bei Anfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ [#192254] [#192254]
Datum
13. August 2020 14:02
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/192254/ Das BMVI antwortet auch nach mehrfacher Erinnerung nicht auf meine IFG-Anfrage. Es gibt keine Zwischennachricht - kein Lebenszeichen.+ Die Frist ist abgelaufen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 192254.pdf Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ [#192254] [#192254]
Datum
14. August 2020 10:43
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ vom 08.07.2020 (#192254) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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Datum
18. August 2020 11:10
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte hiermit letztmalig um sofortige Beantwortung meiner IFG-Anfrage. Die Frist…
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AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ [#192254] # 25-724/002 II#0367 [#192254]
Datum
18. August 2020 11:13
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte hiermit letztmalig um sofortige Beantwortung meiner IFG-Anfrage. Die Frist ist nun lange abgelaufen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Beri…
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AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ [#192254] # 25-724/002 II#0367 [#192254]
Datum
24. August 2020 15:14
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ vom 08.07.2020 (#192254) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ [#192254] # 25-724/002 II#0367 [#192254]
Datum
26. August 2020 09:18
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AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ [#192254] # 25-724/002 II#0367 [#192254]
Datum
28. August 2020 15:04
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ vom 08.07.2020 (#192254) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ [#192254] # 25-724/002 II#0367 [#192254]
Datum
1. September 2020 15:52
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ vom 08.07.2020 (#192254) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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Az. 25-724/002 II#0367 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Emails: "Torpediere…
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AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ [#192254] # 25-724/002 II#0367 [#192254]
Datum
2. September 2020 10:20
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Az. 25-724/002 II#0367 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ vom 08.07.2020 (#192254) wurde nun schon 23 Tage über der Frist nicht beantwortet. Das ist - selbst für das BMVI - ein ungewöhnlicher Vorgang. Die Frist lief am 10. August ab. Ich bitte darum, dass Sie das BMVI mit Nachdruck an die Frist für IFG Anfragen erinnern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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Az BfDI: # 25-724/002 II#0367 Az: BMVI unbekannt Sehr geehrteAntragsteller/in ich stelle hiermit Beschwerde nach…
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Anfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ [#192254] # 25-724/002 II#0367 [#192254]
Datum
3. September 2020 14:47
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
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Az BfDI: # 25-724/002 II#0367 Az: BMVI unbekannt Sehr geehrteAntragsteller/in ich stelle hiermit Beschwerde nach Art. 17 GG. Meine Anfrage sowie zahlreiche Erinnerungen wurden nicht beantwortet. Ich bitte um Empfangsbestätigung der Beschwerde entsprechend GGO. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Ihre E-Mail vom 8. Juli 2020 Aktenzeichen: SeIFG/286.2/1-542 IFG Da…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
RE: Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung [#192254]
Datum
7. September 2020 18:18
Status
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Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Ihre E-Mail vom 8. Juli 2020 Aktenzeichen: SeIFG/286.2/1-542 IFG Datum: Berlin, 07.09.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 8. Juli 2020. Ihr Antrag hat das Aktenzeichen SeIFG/286.2/1-542 IFG erhalten. Künftigen Schriftwechsel bitte ich unter Angabe dieses Aktenzeichens zu führen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bescheiden. Der Bescheid wird Ihnen in Kürze bekannt gegeben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. September 2020
Status
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geschwärzt
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ [#192254] [#192254]
Datum
28. September 2020 15:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/192254/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung und aktueller Kommentierung ein Untersuchungsausschuss kein Gerichtsverfahren im Sinne des IFG darstellt. Desweiteren hat die Bearbeitung meines Antrags ohne Nennung von Gründen und Zwischenständen deutlich länger als einen Monat benötigt. (2,5 Monate) Das BMVI lehnt den Antrag mit Verweis auf § 3 Nummer 1 Buchstabe g) IFG sowie § 5 Absatz 2 IFG ab. Diese Ablehnung ist offensichtlich rechtswidrig: 1. § 3 Nummer 1 Buchstabe g) IFG findet für Untersuchungsausschüsse keine Anwendung. So das Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 1578/15 zu einem IFG-Antrag und dem NSU-Ausschuss: "Ausgehend hiervon fällt ein parlamentarisches Untersuchungsverfahren nach Art. 44 GG schon nicht in den Schutzbereich des § 3 Nr. 1 g) IFG. Es ist kein Gerichts- bzw. Verwaltungsverfahren im Sinne der Norm" Bestätigt durch Urteil vom 28.02.2019 - BVerwG 7 C 20.17 in Rn. 35: "Schließlich ergibt sich ein Versagungsgrund auch nicht aus § 3 Nr. 1 Buchst. g IFG. Nach dieser Vorschrift besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens haben kann. Vorliegend stehen keine Auswirkungen auf ein Gerichtsverfahren, sondern auf die Tätigkeit parlamentarischer Untersuchungsausschüsse (vgl. Art. 44 GG) in Rede. Ungeachtet dessen, dass die Tätigkeit der NSU-Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages zwischenzeitlich abgeschlossen ist und nachteilige Auswirkungen schon insoweit nicht ersichtlich sind, üben Untersuchungsausschüsse als Instrumente parlamentarischer Kontrolle keine rechtsprechende Gewalt aus (vgl. Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2. Aufl. 2016, § 3 Rn. 126 m.w.N.)." 2. § 5 Absatz 2 IFG könnte zwar Anwendung finden, jedoch ist die Schwärzung des Journalistennamens problemlos möglich. Der Name von Medienhäusern (Hier vermutlich: DER SPIEGEL) ist entgegen der Darstellung im Bescheid nicht durch § 5 IFG geschützt. Die Schwärzung des Journalistennamens sowie die Möglichkeit der Drittbeteiligung wurden weder in Erwägung gezogen noch angeboten. Und das obwohl das IFG-Verfahren 2,5 Monate gedauert hatte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 192254.pdf - 2020-08-18_1-76362_2020.pdf - 2020-09-24_1-bmvi.pdf Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde IFG-Antrag [#192254] Aktenzeichen: SeIFG/286.2/1-542 IFG Sehr geehrteAntragst…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde IFG-Antrag [#192254]
Datum
28. September 2020 15:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: SeIFG/286.2/1-542 IFG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich stelle hiermit Fachaufsichtsbeschwerde sowie Dienstaufsichtsbeschwerde entsprechend Artikel 17 GG. Ich bitte um Eingangsbestätigung. Ich bin der Meinung, die IFG-Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung und aktueller Kommentierung ein Untersuchungsausschuss kein Gerichtsverfahren im Sinne des IFG darstellt. Desweiteren hat die Bearbeitung meines Antrags ohne Nennung von Gründen und Zwischenständen deutlich länger als einen Monat benötigt. (2,5 Monate) In diesem Fall stelle ich zusätzlich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bearbeiter des Verfahrens, weil das IFG-Verfahren ohne Mitteilung von Gründen und Zwischenständen deutlich zu lange gedauert hatte. Zur Fachaufsichtsbeschwerde: Das BMVI lehnt den Antrag mit Verweis auf § 3 Nummer 1 Buchstabe g) IFG sowie § 5 Absatz 2 IFG ab. Diese Ablehnung ist offensichtlich rechtswidrig: 1. § 3 Nummer 1 Buchstabe g) IFG findet für Untersuchungsausschüsse keine Anwendung. So das Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 1578/15 zu einem IFG-Antrag und dem NSU-Ausschuss: "Ausgehend hiervon fällt ein parlamentarisches Untersuchungsverfahren nach Art. 44 GG schon nicht in den Schutzbereich des § 3 Nr. 1 g) IFG. Es ist kein Gerichts- bzw. Verwaltungsverfahren im Sinne der Norm" Bestätigt durch Urteil vom 28.02.2019 - BVerwG 7 C 20.17 in Rn. 35: "Schließlich ergibt sich ein Versagungsgrund auch nicht aus § 3 Nr. 1 Buchst. g IFG. Nach dieser Vorschrift besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens haben kann. Vorliegend stehen keine Auswirkungen auf ein Gerichtsverfahren, sondern auf die Tätigkeit parlamentarischer Untersuchungsausschüsse (vgl. Art. 44 GG) in Rede. Ungeachtet dessen, dass die Tätigkeit der NSU-Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages zwischenzeitlich abgeschlossen ist und nachteilige Auswirkungen schon insoweit nicht ersichtlich sind, üben Untersuchungsausschüsse als Instrumente parlamentarischer Kontrolle keine rechtsprechende Gewalt aus (vgl. Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2. Aufl. 2016, § 3 Rn. 126 m.w.N.)." 2. § 5 Absatz 2 IFG könnte zwar Anwendung finden, jedoch ist die Schwärzung des Journalistennamens problemlos möglich. Der Name von Medienhäusern (Hier vermutlich: DER SPIEGEL) ist entgegen der Darstellung im Bescheid nicht durch § 5 IFG geschützt. Die Schwärzung des Journalistennamens sowie die Möglichkeit der Drittbeteiligung wurden weder in Erwägung gezogen noch angeboten. Und das obwohl das IFG-Verfahren 2,5 Monate gedauert hatte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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AW: Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde IFG-Antrag [#192254] Aktenzeichen: SeIFG/286.2/1-542 IFG Sehr geehrteAntr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
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Betreff
AW: Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde IFG-Antrag [#192254]
Datum
28. September 2020 15:49
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: SeIFG/286.2/1-542 IFG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich stelle hiermit Fachaufsichtsbeschwerde sowie Dienstaufsichtsbeschwerde entsprechend Artikel 17 GG. Ich bitte um Eingangsbestätigung. Ich bin der Meinung, die IFG-Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung und aktueller Kommentierung ein Untersuchungsausschuss kein Gerichtsverfahren im Sinne des IFG darstellt. Desweiteren hat die Bearbeitung meines Antrags ohne Nennung von Gründen und Zwischenständen deutlich länger als einen Monat benötigt. (2,5 Monate) In diesem Fall stelle ich zusätzlich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bearbeiter des Verfahrens, weil das IFG-Verfahren ohne Mitteilung von Gründen und Zwischenständen deutlich zu lange gedauert hatte. Zur Fachaufsichtsbeschwerde: Das BMVI lehnt den Antrag mit Verweis auf § 3 Nummer 1 Buchstabe g) IFG sowie § 5 Absatz 2 IFG ab. Diese Ablehnung ist offensichtlich rechtswidrig: 1. § 3 Nummer 1 Buchstabe g) IFG findet für Untersuchungsausschüsse keine Anwendung. So das Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 1578/15 zu einem IFG-Antrag und dem NSU-Ausschuss: "Ausgehend hiervon fällt ein parlamentarisches Untersuchungsverfahren nach Art. 44 GG schon nicht in den Schutzbereich des § 3 Nr. 1 g) IFG. Es ist kein Gerichts- bzw. Verwaltungsverfahren im Sinne der Norm" Bestätigt durch Urteil vom 28.02.2019 - BVerwG 7 C 20.17 in Rn. 35: "Schließlich ergibt sich ein Versagungsgrund auch nicht aus § 3 Nr. 1 Buchst. g IFG. Nach dieser Vorschrift besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens haben kann. Vorliegend stehen keine Auswirkungen auf ein Gerichtsverfahren, sondern auf die Tätigkeit parlamentarischer Untersuchungsausschüsse (vgl. Art. 44 GG) in Rede. Ungeachtet dessen, dass die Tätigkeit der NSU-Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages zwischenzeitlich abgeschlossen ist und nachteilige Auswirkungen schon insoweit nicht ersichtlich sind, üben Untersuchungsausschüsse als Instrumente parlamentarischer Kontrolle keine rechtsprechende Gewalt aus (vgl. Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2. Aufl. 2016, § 3 Rn. 126 m.w.N.)." 2. § 5 Absatz 2 IFG könnte zwar Anwendung finden, jedoch ist die Schwärzung des Journalistennamens problemlos möglich. Der Name von Medienhäusern (Hier vermutlich: DER SPIEGEL) ist entgegen der Darstellung im Bescheid nicht durch § 5 IFG geschützt. Die Schwärzung des Journalistennamens sowie die Möglichkeit der Drittbeteiligung wurden weder in Erwägung gezogen noch angeboten. Und das obwohl das IFG-Verfahren 2,5 Monate gedauert hatte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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AW: Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde IFG-Antrag [#192254] Sehr geehrteAntragsteller/in die letzte Nachricht (&…
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Betreff
AW: Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde IFG-Antrag [#192254]
Datum
28. September 2020 15:50
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die letzte Nachricht ("Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde IFG-Antrag") können Sie ignorieren. Diese Nachricht sollte an das BMVI und nicht an das BfDI verschickt werden. Die Vermittlungsanfrage an das BfDI gilt natürlich weiterhin. Danke! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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AW: Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde IFG-Antrag [#192254] Aktenzeichen: SeIFG/286.2/1-542 IFG Sehr geehrteAntr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde IFG-Antrag [#192254]
Datum
3. November 2020 20:39
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: SeIFG/286.2/1-542 IFG Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Eingangsbestätigung und Mitteilung des Bearbeitungsstands meiner Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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AW: Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde IFG-Antrag [#192254] Aktenzeichen: SeIFG/286.2/1-542 IFG Sehr geehrteAntr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde IFG-Antrag [#192254]
Datum
6. November 2020 12:20
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: SeIFG/286.2/1-542 IFG Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Eingangsbestätigung und Mitteilung des Bearbeitungsstands meiner Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
AW: Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde IFG-Antrag [#192254] Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich I…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde IFG-Antrag [#192254]
Datum
6. November 2020 12:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 28.09.2020. Ihre Beschwerde wird derzeit umfassend geprüft. Ich bitte daher um Ihre Geduld. Nach Abschluss der Prüfung werden wir unaufgefordert auf Sie zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (SeIFG/286.2/1-542 IFG) SeIFG/286.2/1-542 IFG Information…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (SeIFG/286.2/1-542 IFG)
Datum
28. Dezember 2020 15:40
Status
Warte auf Antwort
SeIFG/286.2/1-542 IFG Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Mein Bescheid vom 21.09.2020 (SeIFG/286.2/1-542 IFG) Ihre E-Mail vom 28.09.2020 - Meine Zwischennachricht per E-Mail vom 06.11.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie vorab elektronisch das Antwortschreiben auf Ihre Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde zu meinem IFG-Bescheid vom 21.09.2020. Das Original wird Ihnen als Briefpost zugeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ [#192254] [#192254]
Datum
28. Dezember 2020 16:31
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/192254/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das BMVI den Antrag mit Verweis auf § 3 Nummer 1 Buchstabe g) IFG sowie § 5 Absatz 2 IFG ablehnt, obwohl Untersuchungsausschüsse nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht unter diesen Ausnahmetatbestand fallen können. Auch auf meine Beschwerde hin ignoriert das BMVI die höchstrichterliche Rechtsprechung weiter. Die Rechtslage ist diese: § 3 Nummer 1 Buchstabe g) IFG findet für Untersuchungsausschüsse keine Anwendung. So das Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 1578/15 zu einem IFG-Antrag und dem NSU-Ausschuss: "Ausgehend hiervon fällt ein parlamentarisches Untersuchungsverfahren nach Art. 44 GG schon nicht in den Schutzbereich des § 3 Nr. 1 g) IFG. Es ist kein Gerichts- bzw. Verwaltungsverfahren im Sinne der Norm" Bestätigt durch Urteil vom 28.02.2019 - BVerwG 7 C 20.17 in Rn. 35: "Schließlich ergibt sich ein Versagungsgrund auch nicht aus § 3 Nr. 1 Buchst. g IFG. Nach dieser Vorschrift besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens haben kann. Vorliegend stehen keine Auswirkungen auf ein Gerichtsverfahren, sondern auf die Tätigkeit parlamentarischer Untersuchungsausschüsse (vgl. Art. 44 GG) in Rede. Ungeachtet dessen, dass die Tätigkeit der NSU-Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages zwischenzeitlich abgeschlossen ist und nachteilige Auswirkungen schon insoweit nicht ersichtlich sind, üben Untersuchungsausschüsse als Instrumente parlamentarischer Kontrolle keine rechtsprechende Gewalt aus (vgl. Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2. Aufl. 2016, § 3 Rn. 126 m.w.N.)." Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 192254.pdf - 2020-08-18_1-76362_2020.pdf - 2020-09-24_1-bmvi.pdf - 2020-12-28_1-542IFG_Antw-Petition_Fa_Da.pdf Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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SeIFG/286.2/1-542 IFG Sehr geehrteAntragsteller/in leider geht Ihre Beantwortung der Beschwerde in keiner nenne…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Beschwerde „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ [#192254] [#192254]
Datum
28. Dezember 2020 17:23
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
SeIFG/286.2/1-542 IFG Sehr geehrteAntragsteller/in leider geht Ihre Beantwortung der Beschwerde in keiner nennenswerten Weise vollständig auf die vorgebrachte rechtliche Begründung ein. Dort, wo Sie dies versuchen wurde die rechtliche Materie offensichtlich nicht durchdrungen. So wurde die rechtliche Begründung des BVerwG teilweise zitiert ohne die offensichtliche Relevanz zu erkennen. Desweiteren wurde auf das zitierte Urteil des OVG NRW (Vorinstanz des BVerwG) in keiner Weise eingegangen. Somit wurden nicht alle rechtlichen und tatsächlichen Gründe betrachtet. Ich stelle daher Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie, da hier entweder absichtlich oder wegen mangelhafter Fachkompetenz die für das BMVI geltende höchstrichterliche Rechtsprechung einfach ignoriert wird. Dabei wurde die rechtliche Begründung des BVerwG sogar noch in Ihrer Antwort zitiert. Erlauben Sie mir, dass ich Ihnen das erneut erkläre: Das Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 1578/15 hat zum NSU-U-Ausschuss geurteilt: "Ausgehend hiervon fällt ein parlamentarisches Untersuchungsverfahren nach Art. 44 GG schon nicht in den Schutzbereich des § 3 Nr. 1 g) IFG. Es ist kein Gerichts- bzw. Verwaltungsverfahren im Sinne der Norm." Daraufhin wurde eine sogenannte Revision eingelegt - das ist ein durchaus üblichen Verfahren, um Urteile auf Verfahrensfehler und Rechtsfehler zu prüfen sowie grundsätzliche Rechtsfragen zu klären. Das BVerwG hat im von Ihnen erwähnten Urteil in der Revision (BVerwG 7 C 20.17) geurteilt: "Schließlich ergibt sich ein Versagungsgrund auch nicht aus § 3 Nr. 1 Buchst. g IFG. (...) Vorliegend stehen keine Auswirkungen auf ein Gerichtsverfahren, sondern auf die Tätigkeit parlamentarischer Untersuchungsausschüsse (vgl. Art. 44 GG) in Rede." Das BVerwG bezieht sich hier auf "Gerichtsverfahren", weil nur diese durch § 3 Nummer 1 Buchstabe g) IFG geschützt sind. Wo bestehen hier bitteschön noch Unklarheiten? Das BVerwG hat ausdrücklich geurteilt - wie auch das OVG NRW - dass U-Ausschüsse keine "Gerichtsverfahren" im Sinne des IFG darstellen. ---- Jetzt behaupten Sie in der Beschwerdeantwort: "Mit der Frage, ob Untersuchungsausschüsse der dritten Fallgruppe des § 3 Nummer 1 Buchstabe g) IFG unterfallen, hat sich das Bundesverwaltungsgericht schon deshalb nicht beschäftigt, da es hierauf in der Sache nicht ankam. " Soweit Sie feststellen, dass das Gericht nur knapp feststellt, "dass Untersuchungsausschüsse nicht der rechtsprechenden Gewalt zuzuordnen sind": Damit haben Sie es eigentlich selbst gesagt, ohne es zu verstehen. Das Gericht stellt eben genau das fest: U-Ausschüsse sind kein Teil der durch § 3 Nummer 1 Buchstabe g) IFG geschützten "rechtsprechenden Gewalt". Ihnen dürfte sicherlich nicht entgangen sein, dass das BVerwG diese Feststellung in Rn. 35 trifft, wo das BVerwG die Gründe behandelt, wieso der "Versagungsgrund auch nicht aus § 3 Nr. 1 Buchst. g IFG" greift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte per IFG um Zusendung aller Unterlagen, die Ihnen in dieser Vermittlungssac…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Beschwerde „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ [#192254] [#192254]
Datum
15. Januar 2021 22:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte per IFG um Zusendung aller Unterlagen, die Ihnen in dieser Vermittlungssache vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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SeIFG/286.2/1-542 IFG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte um Eingangsbestätigung der Dienstaufsichtsbeschwer…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Beschwerde „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ [#192254] [#192254]
Datum
26. Januar 2021 14:35
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
SeIFG/286.2/1-542 IFG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte um Eingangsbestätigung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 28.12.2020. Desweiteren beantrage ich sämtliche interne Kommunikation zu meinem Antrag wie auch meinen zugehörigen Beschwerden. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
SeIFG/286.2/1-542 IFG Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 26.0…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
542 IFG AW: Beschwerde „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ [#192254] [#192254]
Datum
26. Januar 2021 14:52
Status
Warte auf Antwort
SeIFG/286.2/1-542 IFG Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 26.01.2021. Ihre Beschwerde wird derzeit umfassend geprüft. Ich bitte daher um Ihre Geduld. Nach Abschluss der Prüfung werden wir unaufgefordert auf Sie zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 18.1.2020 # 25-780/010 II#0640 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 18.1.2020 # 25-780/010 II#0640
Datum
29. Januar 2021 12:00
Status
Warte auf Antwort
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1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. # 25-780/010 II#0640 Sehr geehrter Antragsteller/in in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 18.1.2020 # 25-780/010 II#0640 [#192254] Der Bundesbeauftragte für den D…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 18.1.2020 # 25-780/010 II#0640 [#192254]
Datum
29. Januar 2021 12:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. # 25-780/010 II#0640 Sehr geehrter Antragsteller/in ich bin mit einer ausschließlich elektronischen Bescheidung an dieser Mailadresse einverstanden und bitte um Übersendung per Mail. Wurde in dieser Angelegenheit überhaupt eine Vermittlungssache begonnen? Falls nein: Dann ziehe ich meinen IFG-Antrag an den BfDI zurück. Ich bitte dann aber erneut um Vermittlung. Der BfDI schweigt bisher zum offenen Rechtsbruch durch das BMVI in dieser Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.1.2020 # 25-780/010 II#0640 De…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.1.2020 # 25-780/010 II#0640
Datum
3. Februar 2021 17:47
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
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1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. # 25-780/010 II#0640 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.1.2020 # 25-780/010 II#064…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.1.2020 # 25-780/010 II#0640 [#192254]
Datum
3. Februar 2021 19:27
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. # 25-780/010 II#0640 Sehr geehrte<< Anrede >> ich würde mir wünschen, wenn der BfDI die initiale Bitte um Stellungnahme auch direkt dem Antragsteller in CC zukommen lässt. So handhabt das z.B. das LDI NRW. Der Vermittlungsprozess durch den BfDI ist aktuell sehr intransparent. Unabhängig davon schränke ich meine Anfrage nun ein auf: - Die Aufforderung zur Stellungnahme, die der BfDI an das BMVI gesendet hat Diese wird als Beratungsgrundlage nicht vom § 3 IFG umfasst sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang nach demInformationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.1.2021 # 25-780/010 II#0640 Der…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach demInformationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.1.2021 # 25-780/010 II#0640
Datum
15. Februar 2021 18:26
Status
Warte auf Antwort
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557,3 KB
geschwärzt
728,0 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. # 25-780/010 II#0640 Sehr Antragsteller/in in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach demInformationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.1.2021 # 25-780/010 II#0640…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach demInformationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.1.2021 # 25-780/010 II#0640 [#192254]
Datum
15. Februar 2021 20:31
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. # 25-780/010 II#0640 Sehr << Anrede >> mir war nicht bewusst, dass sie mehrfach zur Stellungnahme aufgefordert hatten. Ich bitte daher um Zusendung aller sonstigen Aufforderungen zur Stellungnahme, die in diesem Fall an das BMVI gesandt wurden. Da mir das BMVI inzwischen geantwortet hat, aber höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert, dürfte es da ja mindestens eine weitere Aufforderung geben. Ansonsten bitte ich um kurze Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-724/002 II#0367 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-724/002 II#0367
Datum
8. März 2021 11:02
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-724/002 II#0367 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-724/002 II#0367 [#192254] Az.: 25-724/002 II#0367 Sehr << Anrede …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-724/002 II#0367 [#192254]
Datum
22. Juni 2021 08:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 25-724/002 II#0367 Sehr << Anrede >> konnten Sie in dieser Sache das BMVI nun zur Anwendung der geltenden Rechtsprechung bewegen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-724/002 II#0367 [#192254] Az BfDI: 25-724/002 II#0367 Sehr << An…
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Von
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Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-724/002 II#0367 [#192254]
Datum
23. Juni 2021 08:36
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
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Az BfDI: 25-724/002 II#0367 Sehr << Anrede >> da der Abschlussbericht des Maut-U-Ausschuss nun an den Präsidenten des Bundestags überreicht wurde, bitte ich um unverzügliche Zusendung der angefragten Informationen. Ich weise auch erneut darauf hin, dass eine Verweigerung des Informationszugangs aufgrund eines laufenden U-Ausschuss rechtswidrig war und ist, da es sich nicht um ein "laufendes Gerichtsverfahren" handelt. So eindeutig und zweifelfrei in Revision bereits entschieden BVerwG 7 C 20.17. Ich bitte weiter um die Zusendung der Akte zu meinem IFG-Antrag sowie die bei Ihnen vorhandene Akte zu meiner Vermittlung über den BfDI wegen der rechtswidrigen Ablehnung des Antrags. Sollten dafür Gebühren entstehen, bitte ich um vorhergehende Information. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) SeIFG/286.2/1-542 IFG [#192254] Az BfDI: 25-724/002 II#0367 Bezugnehmend auf…
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Von
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Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) SeIFG/286.2/1-542 IFG [#192254]
Datum
24. Juni 2021 09:16
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
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Nicht-öffentliche Anhänge:
brief.pdf
80,0 KB
Az BfDI: 25-724/002 II#0367 Bezugnehmend auf SeIFG/286.2/1-542 IFG Sehr << Anrede >> Angehängt als Abendlektüre habe ich Ihnen zwei Auszüge aus Schoch, IFG, 2. Auflage, da sie das Buch offensichtlich nicht in der BMVI-Bücherei wiederfinden können. Bezugnehmend auf meine Mail vom gestrigen Tage will ich noch einmal sicherheitshalber klarstellen (bevor hier wieder Spielchen und Rechtsverdrehung von BVerwG-Urteilen betrieben wird, dass ich keinen IFG-Antrag gestellt hätte): Ich stelle meinen IFG-Antrag vom 8.7.2020 hiermit erneut. Ich bitte dieses Mal um Bescheidung innerhalb 1-Monats-Frist, auch wenn Ihnen das offenbar schwer fällt. Das letzte Mal waren es - ohne schlüssige Erklärung Ihrerseits - 2,5 Monate. Und das obwohl Sie offenkundig nicht einen Blick in die Gesetzeskommentare gewagt haben. Unberührt davon ist mein gestriger Antrag auf Zusendung der Unterlagen zu SeIFG/286.2/1-542 IFG sowie dem Vermittlungsverfahren durch den BfDI. Der Antrag ist gesondert zu sehen und ein eigenständiger Antrag. Ich bitte um unterschiedliche Aktenzeichen und Bearbeitung. Personenbezogene Daten nach § 5 IFG der Redakteure (!!) können geschwärzt werden. Der Name des Medienhaus ("SPIEGEL"?...) ist entgegen Ihrer falschen Rechtsauffassung nicht geschützt, da es sich nicht um personenbezogene Daten nach IFG handelt. Dazu der angehängte Auszug aus "Schoch, IFG, 2. Auflage". Es leitet sich auch kein Ausnahmetatbestand aus dem Pressegrundrecht herbei, da es sich beim Namen eines Medienhaus, dass vom BMVI torpediert werden sollte (Ernsthaft?!), nicht um Quellen/Informanten etc. handelt - so wie es ihr Bescheid dargestellt hat. Angemerkt sei, dass es relativ pervers ist, das Pressegrundrecht als Ausnahmetatbestand für E-Mails heranzuziehen, in denen dieses Grundrecht offenkundig blockiert, gestört und "torpediert" werden sollte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - schoch2.png - schoch.png Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – [#192254], Ihre E-Mails vom 23. und 24.06.2021 Aktenzeichen: Z26/2…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – [#192254], Ihre E-Mails vom 23. und 24.06.2021
Datum
5. Juli 2021 18:34
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: Z26/286.2/1-944IFG Sehr Antragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre E-Mails vom 23. und 24.06.2021 erhalten Sie in der Anlage elektronisch vorab eine Zwischennachricht. Wir benötigen Ihre Rückantwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Z26/286.2/1-944 IFG [#192254] Z26/286.2/1-944 IFG Sehr << Anrede >> dass der Bescheid rechtswidrig w…
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Von
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Betreff
Z26/286.2/1-944 IFG [#192254]
Datum
5. Juli 2021 19:06
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Z26/286.2/1-944 IFG Sehr << Anrede >> dass der Bescheid rechtswidrig war, wissen Sie vermutlich genauso gut wie ich. Ich habe das auch hinreichend mit Gesetzeskommentaren (Schoch) und Urteilen belegt. So ein schlechtes Leseverständnis können Sie gar nicht haben - das glaube ich Ihnen nicht. Aber sei es drum: Da wurde wohl von oben der Daumen drauf gehalten und auf Klage gewettet. Ich nehme das mal sportlich... Zurück zum Thema: Ich schränke meinen Antrag ein und bitte nicht mehr um Zusendung der Akte. Ich bitte damit nur noch um Zusendung der folgenden Mailverläufe (wie auch am 8.7.2020) aber nun als neuerlicher Antrag, da sich der damalige Ausschlussgrund nun erledigt hat: "- den kompletten E-Mail-Verlauf zwischen dem Leiter für Strategisches Medienmanagement und Minister Scheuer in elektronischer Form, in dem die Rede davon ist, dass im Rahmen der Maut-Affäre der Plan ist "morgige Vorabmeldung zu torpedieren" - außerdem den E-Mail-Verlauf, der die Aufforderung des Ministers enthält "Wir müssen früher dran sein!!!!!!!"" Ich gehe davon aus, dass es sich nunmehr um eine einfache schriftliche Anfrage handelt. Falls dem nicht so ist, bitte ich um vorhergehende Zwischennachricht mit Schätzung. Der zweifelhafte Ausschlussgrund des "laufenden Gerichtsverfahren" hat sich nunmehr aus genannten Gründen ja ohnehin vollständig erledigt. Der weitere, damalige Ausschlussgrund des § 5 IFG wurde ja bereits in Ihrer Beschwerdeantwort korrekterweise fallen gelassen und ist auch völlig untragbar. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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Az BfDI: 25-724/002 II#0367 [#192254] Az BfDI: 25-724/002 II#0367 Antrag nach dem IFG Sehr << Anrede >&…
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Az BfDI: 25-724/002 II#0367 [#192254]
Datum
5. Juli 2021 19:09
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Az BfDI: 25-724/002 II#0367 Antrag nach dem IFG Sehr << Anrede >> ich bitte um Zusendung der bei Ihnen vorhandenen Akte für diesen Vermittlungsvorgang. => in elektronischer Form bitte Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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8. Juli 2021 15:02
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AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0797 [#192254] Az.: 25-780/010 II#0797 Sehr << Anrede …
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AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0797 [#192254]
Datum
8. Juli 2021 15:46
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Az.: 25-780/010 II#0797 Sehr << Anrede >> Sie haben nun in 7 Monaten das BMVI nicht zur Anwendung von glasklarer höchstrichterlicher Rechtsprechung bewegen können. Ich bin immer noch fassungslos mit welcher Dreistigkeit hier geltendes Recht vom BMVI ignoriert wurde. Ich lege Ihnen hier das Aussprechen einer Beanstandung nahe, da hier ganz klar der Schutz eines Ministers vor schlechter PR vor geltendes Recht gestellt wurde. So ohne jeden Zweifel das BVerwG 7 C 20.17 zum NSU-U-Ausschuss, worauf das BMVI auch __mehrfach__ eindeutig hingewiesen wurde: "Ungeachtet dessen, dass die Tätigkeit der NSU-Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages zwischenzeitlich abgeschlossen ist und nachteilige Auswirkungen schon insoweit nicht ersichtlich sind, üben Untersuchungsausschüsse als Instrumente parlamentarischer Kontrolle keine rechtsprechende Gewalt aus (vgl. Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2. Aufl. 2016, § 3 Rn. 126 m.w.N.)." Das BMVI hat auf Zeit gespielt und gewonnen. Den bisherigen Vermittlungsvorgang bitte ich mit Aussprache einer Beanstandung zu beenden und mir sodann im Anschluss die Akte wie beantragt zur Verfügung zu stellen. Mit der nunmehr erfolgten Beendigung des U-Ausschuss hat das BMVI nun erneut über meinen neuerlichen Antrag zu entscheiden. Der vorgeschobene Ausschlussgrund kann nun nicht mehr vorgehalten werden. Das ändert aber nichts daran, dass hier gegen eine mehr als eindeutige Rechtslage verstoßen wurde und der Informationszugang rechtswidrig und absichtlich wider jedem Hinweis auf die Rechtslage aufgrund § 3 Nr. 1 g) blockiert wurde. Ohne Konsequenzen wird das BMVI diese Informationspolitik aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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Frist verstrichen: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Z26/286.2/1-944 IFG [#192254] Z26/286.2/1-944 IFG Sehr <&…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
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Frist verstrichen: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Z26/286.2/1-944 IFG [#192254]
Datum
4. August 2021 13:07
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Z26/286.2/1-944 IFG Sehr << Anrede >> ich weise darauf hin, dass Sie erneut (wie bereits im originären Antrag) im Begriff sind die gesetzliche Höchstfrist für IFG-Anträge verstreichen zu lassen und bitte um Mitteilung um wie viele Wochen Sie die Frist dieses Mal verletzen wollen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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BESCHWERDE: Frist verstrichen: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Z26/286.2/1-944 IFG [#192254] Z26/286.2/1-944 IFG…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
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BESCHWERDE: Frist verstrichen: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Z26/286.2/1-944 IFG [#192254]
Datum
11. August 2021 11:41
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Z26/286.2/1-944 IFG Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ vom 05.07.2021 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich stelle hiermit desweiteren Dienstaufsichtsbeschwerde, da erneut (ähnlich wie bei der gleichartigen Anfrage im letzten Jahr) die IFG-Fristen gerissen wurden ohne Zwischenmitteilung oder Begründung. Die Monatsfrist im Informationsfreiheitsgesetz wird offenbar systematisch durch die Bearbeiterin verletzt. Ich bitte um Abstellung des Rechtsbruchs. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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BESCHWERDE: Frist verstrichen: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Z26/286.2/1-944 IFG [#192254] Z26/286.2/1-944 IFG…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
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BESCHWERDE: Frist verstrichen: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Z26/286.2/1-944 IFG [#192254]
Datum
18. August 2021 11:33
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Z26/286.2/1-944 IFG Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ vom 05.07.2021 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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Vermittlung BMVI - Ablehnung § 3 Nr. 3 g) für U-Ausschuss - Rechtswidrigkeit - Az.: 25-780/010 II#0797 [#192254] A…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Vermittlung BMVI - Ablehnung § 3 Nr. 3 g) für U-Ausschuss - Rechtswidrigkeit - Az.: 25-780/010 II#0797 [#192254]
Datum
18. August 2021 11:43
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Az.: 25-780/010 II#0797 Sehr << Anrede >> ich habe mit dem Abschluss des U-Ausschuss nunmehr erneut Informationszugang beantragt. Die rechtlich nicht haltbaren Gründe des "laufenden Gerichtsverfahren" sind ja nun weggefallen. Das BMVI beantwortet jedoch meine IFG-Anfrage nicht fristgerecht. Auf Beschwerden und Erinnerungen wird nicht reagiert. Wie bereits bei meiner ersten Anfrage, die rechtswidrig abgelehnt wurde, wird nun erneut nicht fristgerecht gearbeitet. Möglicherweise ist ein Abwarten der Bundestagswahl das Ziel der Behörde. Ich bitte hier um Vermittlung für meine neuerliche IFG-Anfrage und in Folge um Beanstandung 1. der erneuten nicht fristgerechten Bearbeitung von IFG-Anträgen - festgehalten im Schriftverkehr der Anfrage - nun bereits zweifach sowie um 2. Beanstandung der ersten Ablehnung. U-Ausschüsse sind keine "laufenden Gerichtsverfahren" im Sinne des IFG - dies ist höchstrichterlich festgestellt und wurde auch auf mehrfachen Hinweis nicht vom BMVI angewandt. Dies ist im Schriftverkehr mehrfach festgehalten worden. Die Gefahr ist groß, dass auch für zukünftige U-Ausschüsse der Ausnahmetatbestand § 3 Nr. 3 g) IFG trotz offensichtlicher Rechtswidrigkeit für U-Ausschüsse herangezogen wird. Eine Beanstandung ist daher gerechtfertigt. Dazu Schriftverkehr der 2. Anfrage ab 5.7.2021 hier - sowie vorher für die erste Anfrage, die trotz mehrfacher Hinweise auf die höchstrichterliche Rechtsprechung ablehnt wurde. https://fragdenstaat.de/anfrage/emails-torpedieren-der-spiegel-berichterstattung/#nachricht-622113 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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25. August 2021 14:12
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25. August 2021 14:13
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Az.: 25-780/010 II#0797 Beanstandung BMVI [#192254] Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in ich danke…
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Az.: 25-780/010 II#0797 Beanstandung BMVI [#192254]
Datum
25. August 2021 17:06
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Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in ich danke für die nunmehr ausgesprochene förmliche Beanstandung des BMVI. Ich erinnere daran, dass das BMVI meinen nun neuerlichen gestellten Antrag vom 05.07.2021 auf gleichgearteten Informationszugang trotz mehrfacher Erinnerung erneut nicht fristgerecht bescheidet. Da das U-Ausschuss-Verfahren nunmehr abgeschlossen wurde, sollte der Zugang trotz der kreativen Rechtstheorie des BMVI ja nunmehr fristgerecht erfolgen. Ich habe bereits auch um Vermittlung gebeten, da das BMVI bereits in der ersten Anfrage die IFG-Fristen gnadenlos gerissen hatte und es nun erneut tut. Zur Beanstandung: Die Entscheidung war völlig richtig. Ich würde gerne auch noch weitere Aspekte an Sie herantragen, die diese Ansicht stützen - jedoch nicht in den Unterlagen ersichtlich sind. 1. Soweit das BMVI darauf abstellt, dass die Entscheidung des BVerwG nur den 1. Tatbestand des § 3 Nr. 3 g) IFG bewertet ("Gerichtsverfahren"), verkennt das BMVI, dass es sich um ein Revisionsurteil handelt. Die Vorinstanz des OVG NRW, 15 A 1578/15, die das BVerwG revisionsrechtlich geprüft hat, hat die Sache genauer bewertet: Dort ist ein Leitsatz des Urteils "Ein parlamentarisches Untersuchungsverfahren nach Art. 44 GG fällt nicht in den Schutzbereich des § 3 Nr. 1 g) IFG." Dies so allgemein und auch ohne Einschränkung. Weiter urteilt das OVG NRW: "Ausgehend hiervon fällt ein parlamentarisches Untersuchungsverfahren nach Art. 44 GG schon nicht in den Schutzbereich des § 3 Nr. 1 g) IFG. Es ist kein Gerichts- bzw. Verwaltungsverfahren im Sinne der Norm. Abgesehen davon existieren keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses durch die Offenlegung der Personalakten beeinträchtigt werden könnte. Der Untersuchungsausschuss hat diese Akten auch bereits mit den Beweisbeschlüssen BMVg-3 vom 9. Februar 2012 und BMVg-7 vom 8. November 2012 angefordert. Sie liegen ihm aufgrund dessen vor und können in seine Untersuchungen einfließen." 2. Soweit das BMVI darauf abstellt, dass das Verfahren am BVerwG bereits abgeschlossen war und das BVerwG über einen Informationszugang in einem abgeschlossenen Verfahren urteilte, sodass es keine Rechtskraft für "laufende Verfahren" besitzt, trifft dies nicht zu. Der NSU-Ausschuss begann am 27. Januar 2012 seine Arbeit und legte am 22. August 2013 seinen Abschlussbericht vor. (Wikipedia) Die Klage, über welche das OVG NRW letztlich das BVerwG entschieden hat, richtete sich gegen einen Ablehnungsbescheid vom 13. November 2012. Der Antrag selbst wurde im September 2012 gestellt. Der NSU-Untersuchungssauschuss war also noch fast ein ganzes Jahr aktiv. Somit haben alle Instanzen über einen Bescheid geurteilt, der zum Zeitpunkt eines laufenden U-Ausschuss ergangen war. 3. Soweit angeboten wurde, mich in den letzten Stand zurückzuversetzen, wäre das Ergebnis ohnehin klar gewesen. Es wurde vom BMVI angeboten, dass ich so nun hätte Widerspruch/Klage einlegen können (trotz Fristablauf). Das BMVI hat für eine sogar weitergehende Anfrage jedoch bereits einen Widerspruch kostenpflichtig abgewiesen. Daher ist und war mir klar, dass ich in jedem Fall eine Klage hätte erheben müssen. https://fragdenstaat.de/anfrage/e-mails-zum-untersuchungsausschuss-an-andreas-scheuer/#nachricht-522732 Wie ich nun bei meiner erneuten Durchsicht feststelle, wurde in diesem Fall auch vom Antragsteller Klage erhoben. https://fragdenstaat.de/dokumente/9647-20210122_semsrott-vs-bmvi_klagedocx/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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FRISTSACHE - Z26/286.2/1-944 IFG [#192254] Z26/286.2/1-944 IFG Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informations…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
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FRISTSACHE - Z26/286.2/1-944 IFG [#192254]
Datum
3. September 2021 10:42
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Z26/286.2/1-944 IFG Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ vom 05.07.2021 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
<< Anfragesteller:in >>
AW: FRISTSACHE - Z26/286.2/1-944 IFG [#192254] Z26/286.2/1-944 IFG Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informat…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
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AW: FRISTSACHE - Z26/286.2/1-944 IFG [#192254]
Datum
7. September 2021 14:09
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
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Z26/286.2/1-944 IFG Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ vom 05.07.2021 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht Az.: Z26/286.2/1-944 IFG [#192254] Bundesminister…
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Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht Az.: Z26/286.2/1-944 IFG [#192254]
Datum
10. September 2021 11:05
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Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Bezug: Ihr E-Mails vom 11.08.2021, 18.08.2021 und 07.09.2021 Aktenzeichen: Z26/286.2/1-944 IFG Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mails vom 11.08.2021, 18.08.2021 und 07.09.2021 erhalten Sie in der Anlage elektronisch vorab eine Zwischennachricht. Diese wird Ihnen ebenfalls postalisch zugestellt. Wir erbitten Ihre Rückantwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht Az.: Z26/286.2/1-944 IFG [#192254] Aktenzeich…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
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AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht Az.: Z26/286.2/1-944 IFG [#192254]
Datum
10. September 2021 11:12
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Aktenzeichen: Z26/286.2/1-944 IFG Sehr << Anrede >> es ist schön zu sehen, dass der E-Mail-Empfang beim BMVI scheinbar doch noch funktioniert. Was bitteschön soll die angehängte .dat Datei sein? Wie soll ich diese öffnen? Und wieso erhalte ich eine Zwischennachricht nachdem sie mal wieder wortlos die IFG-Frist mit Füßen getreten haben? Eröffnen Sie mir endlich den Informationszugang oder soll das hier auf eine 2. Beanstandung hinauslaufen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht Az.: Z26/286.2/1-944 IFG [#192254] Aktenzeich…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
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<< Anfragesteller:in >>
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AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht Az.: Z26/286.2/1-944 IFG [#192254]
Datum
10. September 2021 11:20
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Aktenzeichen: Z26/286.2/1-944 IFG Sehr << Anrede >> ich konnte die Nachricht ("winmail.dat") nunmehr entpacken. Da Sie nach eigener Aussage die Unterlagen nun zusammengetragen haben, bitte ich um unverzüglichen und sofortigen Informationszugang. Ich hatte elektronischen Zugang beantragt, sodass ich die Information _heute_ erwarte. Es gibt überhaupt keinen Grund, dass Sie damit länger abwarten sofern Sie nicht aus politischen Gründen bis nach der Wahl rechtswidrig verzögern. Ist es im BMVI üblich gesetzliche Fristen von 1 Monat um nunmehr einen Monat zu überziehen? Durch den eklatanten Fristablauf bei meiner ersten Anfrage, der erfolgten Beanstandung und dem nun erneuten Fristverzug, würde man erwarten, dass Sie meine Anfrage mit absoluter Priorität behandeln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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Az.: 25-724/002 II#0399 [#192254] Az.: 25-724/002 II#0399 Sehr geehrte Damen und Herren, das BMVI hat den Inform…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Az.: 25-724/002 II#0399 [#192254]
Datum
24. September 2021 12:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Az.: 25-724/002 II#0399 Sehr geehrte Damen und Herren, das BMVI hat den Informationszugang trotz Zwischennachricht vom 8.9.2021 bislang dennoch nicht gewährt. Der Antrag ist damit nun beinahe 2 Monate über der gesetzlichen Frist. Es ist ziemlich offenkundig, dass die Bundestagswahl hier offensichtlich den Informationszugang verhindert. Die Informationen lagen dem BMVI bereits am 8.9.2021 vor. Dennoch wurden Sie mir bislang nicht zugänglich gemacht. Das BMVI hatte dieselbe Taktik bereits in der Vermittlung 25-724/002 II#0367 angewandt. Ein Versehen ist dies nicht mehr. Entweder ist es pure Absicht oder die IFG-Prozesse im BMVI sind derart schlecht, dass eine derartige Fristüberschreitung der Standard ist. Ich bitte das Verhalten zu rügen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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AW: Az.: 25-724/002 II#0399 [#192254] Az.: 25-724/002 II#0399 Sehr geehrte Damen und Herren, das BMVI hat den In…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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AW: Az.: 25-724/002 II#0399 [#192254]
Datum
18. Oktober 2021 10:15
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 25-724/002 II#0399 Sehr geehrte Damen und Herren, das BMVI hat den Informationszugang trotz Zwischennachricht vom 8.9.2021 bislang dennoch nicht gewährt. Der Antrag ist damit nun beinahe 3 Monate über der gesetzlichen Frist. Die Informationen lagen dem BMVI bereits am 8.9.2021 vor. Dennoch wurden Sie mir bislang nicht zugänglich gemacht. Das BMVI hatte dieselbe Taktik bereits in der Vermittlung 25-724/002 II#0367 angewandt. Ein Versehen ist dies nicht mehr. Entweder ist es pure Absicht oder die IFG-Prozesse im BMVI sind derart schlecht, dass eine derartige Fristüberschreitung der Standard ist. In beiden Fällen ist das Verhalten des BMVI zu rügen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-7…
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-724/002 II#0399 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen mein Schreiben vom heutigen Tag an das BMVI mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Schreiben vom BfDI an BMVI zu meiner untenstehenden E-Mail vom 26. August 2021 ist noch kein Rücklauf zum Vorgang…
Schreiben vom BfDI an BMVI zu meiner untenstehenden E-Mail vom 26. August 2021 ist noch kein Rücklauf zum Vorgang gelangt. Ich möchte daher höflich an die Beantwortung erinnern. Dem Petenten Antragsteller/in wurde mit Schreiben vom 10. September 2021 mitgeteilt, dass die gewünschten Unterlagen zusammengetragen werden und dass durch ein hohes Aufkommen an IFG-Anträgen die Bearbeitung seines Antrags nicht abgeschlossen werden konnte. Ich möchte darauf hinweisen, dass § 7 Abs. 5 IFG eine Monatsfrist zur Beantwortung des Antrags vorsieht, welche zwar überschritten werden kann, wenn der Umfang oder die Komplexität der begehrten Information dies erforderlich machen. Die Arbeitsbelastung der Behörde ist hingegen kein zureichender Grund für die Überschreitung der Monatsfrist (Schoch, IFG, 2. Auflage, § 7 Rdnr. 167).
<< Anfragesteller:in >>
Az.: 25-724/002 II#0399 [#192254] Az.: 25-724/002 II#0399 Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht an das B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Betreff
Az.: 25-724/002 II#0399 [#192254]
Datum
12. November 2021 09:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 25-724/002 II#0399 Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht an das BMVI vom 21.10.2021 hatte keinen Erfolg. Das BMVI hat den Informationszugang bislang dennoch nicht gewährt. Der Antrag ist damit nun beinahe 4 Monate über der gesetzlichen Frist. Die Informationen lagen dem BMVI bereits am 8.9.2021 vor. Dies wurde mir schriftlich mitgeteilt. Dennoch wurden Sie mir bislang nicht zugänglich gemacht. Das BMVI hatte dieselbe Taktik bereits in der Vermittlung 25-724/002 II#0367 angewandt. Ein Versehen ist dies nicht mehr. Entweder ist es pure Absicht oder die IFG-Prozesse im BMVI sind derart schlecht, dass eine derartige Fristüberschreitung der Standard ist. In beiden Fällen wäre das Verhalten des BMVI zu rügen. Bitte prüfen Sie die Beanstandung des BMVI wegen der eklatanten Fristüberschreitung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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Von
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Betreff
AW: Az.: 25-724/002 II#0399 [#192254]
Datum
7. Januar 2022 10:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 25-724/002 II#0399 Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um erneute Beanstandung des BMVI. Dieses Mal wegen Verletzung der IFG-Fristen. Falls das BMVI Ihnen nicht geantwortet hat, entsprechend auch wegen der Verletzung der Mitwirkungspflichten gegenüber dem BfDI. Die Regelungen des IFG werden eklatant und fortlaufend verletzt. Das BMVI hat bis heute nicht geantwortet. Dies auch trotz Ihrer Erinnerung im Oktober. Die Informationen lagen dem BMVI bereits am 8.9.2021 vor. Dies wurde mir schriftlich mitgeteilt. Dennoch wurden Sie mir bislang nicht zugänglich gemacht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
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AW: Az.: 25-724/002 II#0399 [#192254] Az.: 25-724/002 II#0399 Sehr geehrte Damen und Herren, langsam wird es etw…
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Von
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Betreff
AW: Az.: 25-724/002 II#0399 [#192254]
Datum
12. April 2022 12:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 25-724/002 II#0399 Sehr geehrte Damen und Herren, langsam wird es etwas lächerlich. Es ist nun April! Was soll das?! Ich bitte vehement um Beanstandung des BMVI. Dieses Mal wegen Verletzung der IFG-Fristen. Falls das BMVI Ihnen nicht geantwortet hat, entsprechend auch wegen der Verletzung der Mitwirkungspflichten gegenüber dem BfDI. Die Regelungen des IFG werden eklatant und fortlaufend verletzt. Das BMVI hat bis heute nicht geantwortet. Dies auch trotz Ihrer Erinnerung im Oktober. Die Informationen lagen dem BMVI bereits am 8.9.2021 vor. Dies wurde mir schriftlich mitgeteilt. Dennoch wurden Sie mir bislang nicht zugänglich gemacht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei Ihrem IFG-Antrag an das BMDV; Az.: IFG-724/002 II#0399 [#192254] Der Bundesbeauftragte für den Dat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrem IFG-Antrag an das BMDV; Az.: IFG-724/002 II#0399 [#192254]
Datum
20. April 2022 09:52
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/002 II#0399 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen zur Kenntnis ein Schreiben an das BMDV, welches heute abgesandt wurde. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Z26/286.2/1-944 IFG [#192254] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Aktenzeichen: Z26/286.2/1-944 IFG…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Z26/286.2/1-944 IFG [#192254]
Datum
27. Mai 2022 10:43
Status
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Aktenzeichen: Z26/286.2/1-944 IFG Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersende ich Ihnen vorab per Mail den Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Das Original geht Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Z26/286.2/1-944 IFG [#192254] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Aktenzeichen: Z26/286.2/1-944 IFG…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Z26/286.2/1-944 IFG [#192254]
Datum
27. Mai 2022 10:48
Status
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Aktenzeichen: Z26/286.2/1-944 IFG Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersende ich Ihnen vorab per Mail den Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Das Original geht Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
WG: Z26/286.2/1-944 IFG [#192254] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Aktenzeichen: Z26/286.2/1-944…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: Z26/286.2/1-944 IFG [#192254]
Datum
27. Mai 2022 10:53
Status
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Aktenzeichen: Z26/286.2/1-944 IFG Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersende ich Ihnen vorab per Mail den Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Das Original geht Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Z26/286.2/1-944 IFG [#192254] Z26/286.2/1-944 IFG Hallo << Antragsteller:in >> wollen Sie mi…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Z26/286.2/1-944 IFG [#192254]
Datum
27. Mai 2022 10:57
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Z26/286.2/1-944 IFG Hallo << Antragsteller:in >> wollen Sie mich eigentlich völlig verarschen? Mit Besten Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/
<< Anfragesteller:in >>
Az.: IFG-724/002 II#0399 [#192254] Az.: IFG-724/002 II#0399 Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um weitergeh…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az.: IFG-724/002 II#0399 [#192254]
Datum
27. Mai 2022 11:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: IFG-724/002 II#0399 Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um weitergehende Vermittlung in der Sache. Das BMDV hat in gewohnter Verweigerungshaltung nun einen neuen Ablehnungsgrund in dieser Sache ausgegraben. Angeblich handelt es sich bei diesen Angelegenheiten und der Kommunikation mit BMVI Mitarbeitern in Themen die alleinige das BMVI betreffen nun um geschützte Kommunikation. Offenbar hat sich Ex Minister Scheuer mit dieser Absicht hinter seinem Abgeordnetenaccount versteckt. Diese Rechtsauffassung ist völlig unhaltbar. Minister Scheuer hat hier zu einem BMVI Thema mit seinem Mitarbeiter im BMVI kommuniziert. Daher bitte ich um Prüfung und im Ergebnis um eventuelle erneute Beanstandung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 192254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192254/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/002 II#0399 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/002 II#0399
Datum
2. Dezember 2022 15:39
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/002 II#0399 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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