EMF-Datenbank

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Bitte stellen Sie mir die Daten aus der EMF-Datenbank in einem maschinenlesbaren Format (z.B. JSON, CSV, SQL, XML) zur Verfügung.

Als Form des Zugangs i. S. v. § 3 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 UIG bzw. Art. 3 Abs. 4 und Art. 5 Abs. 1 UIRL wird beantragt, die Daten an Ort und Stelle einzusehen, wobei Kopien mit eigenen technischen Mitteln angefertigt werden. Da die Daten (auch) in digitaler Dateiform bei Ihnen vorhanden sind (oder für Sie bereit gehalten werden), wird jedenfalls die Vorlage in digitaler Form beantragt, wobei die Vorlage in solcher Weise erfolgt, dass mit eigenen technischen Mitteln eine Kopie der Dateien hergestellt werden kann.

Bitte teilen Sie mir mit, wo ich die Daten in Hamburg oder Umgebung einsehen und/oder abholen kann.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. März 2018
  • Frist
    7. April 2018
  • 0 Follower:innen
Michael Mumm
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte stellen Si…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Michael Mumm
Betreff
EMF-Datenbank [#26893]
Datum
6. März 2018 12:39
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte stellen Sie mir die Daten aus der EMF-Datenbank in einem maschinenlesbaren Format (z.B. JSON, CSV, SQL, XML) zur Verfügung. Als Form des Zugangs i. S. v. § 3 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 UIG bzw. Art. 3 Abs. 4 und Art. 5 Abs. 1 UIRL wird beantragt, die Daten an Ort und Stelle einzusehen, wobei Kopien mit eigenen technischen Mitteln angefertigt werden. Da die Daten (auch) in digitaler Dateiform bei Ihnen vorhanden sind (oder für Sie bereit gehalten werden), wird jedenfalls die Vorlage in digitaler Form beantragt, wobei die Vorlage in solcher Weise erfolgt, dass mit eigenen technischen Mitteln eine Kopie der Dateien hergestellt werden kann. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich die Daten in Hamburg oder Umgebung einsehen und/oder abholen kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Michael Mumm <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Mumm << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Mumm
Michael Mumm
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „EMF-Datenbank“ vom 06.03.2018 (#26893) wurde v…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Michael Mumm
Betreff
AW: EMF-Datenbank [#26893]
Datum
3. September 2018 12:19
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „EMF-Datenbank“ vom 06.03.2018 (#26893) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 150 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Mumm Anfragenr: 26893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Mumm << Adresse entfernt >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Mumm, Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bundesnetzagentur ist zum Schutz von Personen in elek…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Betreff: EMF-Datenbank [#26893]
Datum
4. September 2018 08:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mumm, Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bundesnetzagentur ist zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern im Rahmen des Standortbescheinigungsverfahrens nach der Verordnung (BEMFV) über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder zuständig. Einen Datenexport bieten wir nicht an. Bitte richten Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Netzbetreiber. Mit freundlichen Grüßen