Emissionen

Dokumente die darüber Aufschluss geben:
Wie viele Treibhausgasemissionen von der Technischen Universität verursacht werden?
Wie hoch der Energieverbrauch und die Zusammensetzung des Strommix an der Technischen Universität ist?
Welchen Anteil die eigene Stromproduktion dabei ausmacht?
Mit welchem Kooperationspartnern bei der Energieversorgung zusammengearbeitet wird?
Die Energieausweise aller Gebäude der Technischen Universität Berlin.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
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Tom Patzelt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Technische Universität Berlin Details
Von
Tom Patzelt
Betreff
Emissionen [#142495]
Datum
15. Mai 2019 12:36
An
Technische Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente die darüber Aufschluss geben: Wie viele Treibhausgasemissionen von der Technischen Universität verursacht werden? Wie hoch der Energieverbrauch und die Zusammensetzung des Strommix an der Technischen Universität ist? Welchen Anteil die eigene Stromproduktion dabei ausmacht? Mit welchem Kooperationspartnern bei der Energieversorgung zusammengearbeitet wird? Die Energieausweise aller Gebäude der Technischen Universität Berlin.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tom Patzelt <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tom Patzelt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tom Patzelt

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Technische Universität Berlin
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin vom 15. Mai Mit Ihrem Antrag begehren Sie die Zusendung d…
Von
Technische Universität Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin vom 15. Mai
Datum
22. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit Ihrem Antrag begehren Sie die Zusendung der in Ihrem Antrag näher bezeichneten Unnterlagen. Nach §3 Abs. 1 S 1 IFG BE besteht jedoch nur ein Recht auf Akteneinsicht bzw. auf Aktenauskunft bei einer der in §2 Abs. 1 IFG BE näher bezeichneten öffentlichen Stellen. Nähere Einzelheiten des Verfahrens zur Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft regelt §13 IFG BE. Eine Zusendung von Akten bzw. deren Bestandteilen sieht das IFG BE besteht daher nicht. Es wird Ihnen jedoch folgende Auskunft erteilt: 1. Der Gesamtverbrauch der Technischen Universität Berlin lag im Jahr 2018 für Strom bei 59.000 MWh und für Wärme bei 83.000 MWh. 2. Die Zusammensetzung des Strommix an der Technischen Universität Berlin erfolgt gemäß Stromliefervertrag des Landes Berlin, wobei der Lieferant ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen liefert und in den Ausbau erneuerbare Energiequellen investiert. 3. Daraus ergibt sich eine Emission von 15.500/a CO2-Äquivalenten (Ermittlung gemäß der jährlichen Veröffentlichung "Ermittlung der spezifischen Kohlendioxid-Emissionen" des Umweltbundesamtes). 4. Der Anteil der eigenen Stromproduktion liegt bei 0,05% des elektrischen Energieverbrauchs, der vornehmlich mit Photovoltaik erzeugt wird. 5. Vertragspartner (nicht Kooperationspartner) der Technischen Universität zur Energieversorgung sind bei Strom E.ON und die GASAG AG. Dabei trägt E.ON ca. 99,8% des Strombezuges, die GASAG AG 0,2%. Der Bezug der Fernwärme erfolgt ausschließlich über Vattenfall. Die in Ziff.4 genannte Photovoltaik wird von Solar Powers e.V. betrieben. 6. Bei öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von mehr als 1000m2 muss der Energieverbrauch ausgehängt werden. Das ist in den Gebäuden der Technischen Universität Berlin für jeden einsehbar erfolgt. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Angaben in den jährlich erscheinenden Umweltberichten der Technischen Universität Berlin durch die Stabstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU) auf den Webseiten der Technischen Universität Berlin veröffentlicht werden und dort für jeden einsehbar sind. ABrufbar sind die Unterlagen über die Adresse https://arbeits-umweltschutz.tu-berlin.de Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bzw. Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder zu Niederschrift bei der o.g. Dienststelle zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur gewährt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen