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Emissionserklärung Venator (ehemals Sachtleben)

Die Emissionserklärung der Firma Venator (ehemals Huntsman bzw. Sachtleben) für das Braunkohlekraftwerk am Standort Duisburg-Homberg.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2018
  • Frist
    23. März 2018
  • 0 Follower:innen
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Emissionserklärung Venator (ehemals Sachtleben) [#26632]
Datum
17. Februar 2018 16:46
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Emissionserklärung der Firma Venator (ehemals Huntsman bzw. Sachtleben) für das Braunkohlekraftwerk am Standort Duisburg-Homberg.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Mail vom 17.02.2018 bitten Sie um Übermittlung der Emissionserklärung für…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
AW: Emissionserklärung Venator (ehemals Sachtleben) [#26632]
Datum
21. Februar 2018 11:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Mail vom 17.02.2018 bitten Sie um Übermittlung der Emissionserklärung für das Braunkohlekraftwerk der Fa. Venator am Standort Duisburg-Homberg. Für die Bearbeitung und Prüfung der Emissionserklärungen nach der 11. BImSchV sind die jeweiligen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden zuständig. Dies ist in diesem Fall die Bezirksregierung Düsseldorf. Ihre Anfrage wurde daher dorthin weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit Ihrer über den Webservice des gemeinnützigen Projekts FragDenStaat.de an das…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
UIG Anfrage - Emissionserklärung Venator (ehemals Sachtleben) [#26632]
Datum
22. März 2018 09:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit Ihrer über den Webservice des gemeinnützigen Projekts FragDenStaat.de an das Landesumweltamt NRW gerichteten E-Mail vom 17.02.2018 haben Sie die Übersendung der Emissionserklärung für das Kraftwerk der Firma Huntsman P&A Germany GmbH am Standort Duisburg Homberg beantragt. Diesen Antrag haben Sie u.a. auf das Informationsfreiheits- und das Umweltinformationsgesetz NRW gestützt. Das Landesumweltamt hat Ihren Antrag zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Hierzu möchte ich Folgendes mitteilen. Ihrem Antrag wird stattgegeben. Die erbetenen Informationen werden als Originalauszug aus der Emissionserklärung des Kraftwerkes zur Verfügung gestellt (siehe Anlage). Gebühren werden hierfür nicht erhoben. Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2016, dem jüngsten erklärungspflichtigen Zeitraum angegeben als Frachten der jeweiligen luftverunreinigenden Stoffe in kg/a. Für weiteregehende Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen