Emissionsmessungen bei Fahrzeugen

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

* Informationen (einschließlich Korrespondenzen, Notizen, Entwürfe, Protokolle, Ausarbeitungen, Memos) über das Thema [Schutz von] Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei der Prüfung und Zulassung von
Fahrzeugen, bei der Überprüfung von Emissionen von Fahrzeugen und bei der Prüfung von Software in Motoren einschließlich Engine control units (ECU).

* Informationen (einschließlich Korrespondenzen, Notizen, Entwürfe, Protokolle, Ausarbeitungen, Memos) über über das Thema [Schutz von] Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei der Prüfung und Zulassung von Fahrzeugen, bei der Überprüfung von Fahrzeugen auf Defeat Devices (Abschalteinrichtungen).

* Informationen (einschließlich Korrespondenzen, Notizen, Entwürfe, Protokolle, Ausarbeitungen, Memos) zum [Schutz von] Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Zusammenhang mit Automobilherstellern, Zuliefereren, der Europäischen Kommission und Technsichen Überwachungsvereinen. Ich verweise dazu auf das Interview mit TÜV Nord-Vorstanddsprecher Rettig in der Zeitung "Die Welt" im November 2015: http://www.welt.de/wirtschaft/article149147139/TUeV-erhebt-schwere-Vorwuerfe-gegen-Bundesregierung.html

* Informationen (einschließlich Korrespondenzen, Notizen, Entwürfe, Protokolle, Ausarbeitungen, Memos) zum [Schutz von] Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Zusammenhang mit legislativen und nichtlegislativen Maßnahmen im Bereich der Fahrzeugzulassung, Technischen Überwachung und im Bereich der Emissionsmessungen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Februar 2016
  • Frist
    5. März 2016
  • 0 Follower:innen
Mathias Schindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Informationen …
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Emissionsmessungen bei Fahrzeugen [#14918]
Datum
2. Februar 2016 12:04
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Informationen (einschließlich Korrespondenzen, Notizen, Entwürfe, Protokolle, Ausarbeitungen, Memos) über das Thema [Schutz von] Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei der Prüfung und Zulassung von Fahrzeugen, bei der Überprüfung von Emissionen von Fahrzeugen und bei der Prüfung von Software in Motoren einschließlich Engine control units (ECU). * Informationen (einschließlich Korrespondenzen, Notizen, Entwürfe, Protokolle, Ausarbeitungen, Memos) über über das Thema [Schutz von] Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei der Prüfung und Zulassung von Fahrzeugen, bei der Überprüfung von Fahrzeugen auf Defeat Devices (Abschalteinrichtungen). * Informationen (einschließlich Korrespondenzen, Notizen, Entwürfe, Protokolle, Ausarbeitungen, Memos) zum [Schutz von] Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Zusammenhang mit Automobilherstellern, Zuliefereren, der Europäischen Kommission und Technsichen Überwachungsvereinen. Ich verweise dazu auf das Interview mit TÜV Nord-Vorstanddsprecher Rettig in der Zeitung "Die Welt" im November 2015: http://www.welt.de/wirtschaft/article149147139/TUeV-erhebt-schwere-Vorwuerfe-gegen-Bundesregierung.html * Informationen (einschließlich Korrespondenzen, Notizen, Entwürfe, Protokolle, Ausarbeitungen, Memos) zum [Schutz von] Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Zusammenhang mit legislativen und nichtlegislativen Maßnahmen im Bereich der Fahrzeugzulassung, Technischen Überwachung und im Bereich der Emissionsmessungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Schindler, anliegend ein Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom 02.02.2016. Mit freundlichen Gr…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 400-26/003#008-Schindler - Emissionsmessungen bei Fahrzeugen
Datum
29. Februar 2016 09:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, anliegend ein Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom 02.02.2016. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schindler
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. ich bitte um eine kurze Bestätigung, dass die…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: GZ 400-26/003#008-Schindler - Emissionsmessungen bei Fahrzeugen [#14918]
Datum
29. Februar 2016 10:03
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. ich bitte um eine kurze Bestätigung, dass die Antwort, die vom BMVI kommen soll, auch die Informationen des KBA umfassen wird. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 14918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mathias Schindler
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Emissionsmessungen bei Fahrzeugen" v…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: AW: GZ 400-26/003#008-Schindler - Emissionsmessungen bei Fahrzeugen [#14918]
Datum
18. März 2016 16:37
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Emissionsmessungen bei Fahrzeugen" vom 02.02.2016 (#14918) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 14918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Schindler, Ihre elektronische Zuschrift hat die Pressestelle des Kraftfahrt-Bundesamtes erreic…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: AW: GZ 400-26/003#008-Schindler - Emissionsmessungen bei Fahrzeugen [#14918]
Datum
18. März 2016 16:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, Ihre elektronische Zuschrift hat die Pressestelle des Kraftfahrt-Bundesamtes erreicht. Ich habe sie dem zuständigen Fachbereich zur weiteren Veranlassung zugeleitet.   Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Schindler, im Anhang erhalten Sie einen Zwischenbescheid zum betr. Vorgang. Mit freundlichen G…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 400-26/003#008-Schindler - Emissionsmessungen bei Fahrzeugen (#14918)
Datum
4. April 2016 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schindler, im Anhang erhalten Sie einen Zwischenbescheid zum betr. Vorgang. Mit freundlichen Grüßen

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Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Schindler, bezüglich Ihres Antrages erhalten Sie obiges Schreiben zur Kenntnis und Beachtung. …
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Emissionsmessungen bei Fahrzeugen
Datum
29. April 2016 11:22
Status
Sehr geehrter Herr Schindler, bezüglich Ihres Antrages erhalten Sie obiges Schreiben zur Kenntnis und Beachtung. Mit freundlichen Grüßen