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Emissionsmessungen bei Fahrzeugen

* Informationen (einschließlich Korrespondenzen, Notizen, Entwürfe, Protokolle, Ausarbeitungen, Memos) über das Thema [Schutz von] Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei der Prüfung und Zulassung von
Fahrzeugen, bei der Überprüfung von Emissionen von Fahrzeugen und bei der Prüfung von Software in Motoren einschließlich Engine control units (ECU).

* Informationen (einschließlich Korrespondenzen, Notizen, Entwürfe, Protokolle, Ausarbeitungen, Memos) über über das Thema [Schutz von] Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei der Prüfung und Zulassung von Fahrzeugen, bei der Überprüfung von Fahrzeugen auf Defeat Devices (Abschalteinrichtungen).

* Informationen (einschließlich Korrespondenzen, Notizen, Entwürfe, Protokolle, Ausarbeitungen, Memos) zum [Schutz von] Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Zusammenhang mit Automobilherstellern, Zuliefereren, der Europäischen Kommission und Technsichen Überwachungsvereinen. Ich verweise dazu auf das Interview mit TÜV Nord-Vorstanddsprecher Rettig in der Zeitung "Die Welt" im November 2015: http://www.welt.de/wirtschaft/article...

* Informationen (einschließlich Korrespondenzen, Notizen, Entwürfe, Protokolle, Ausarbeitungen, Memos) zum [Schutz von] Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Zusammenhang mit legislativen und nichtlegislativen Maßnahmen im Bereich der Fahrzeugzulassung, Technischen Überwachung und im Bereich der Emissionsmessungen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Februar 2016
  • Frist
    5. März 2016
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Mathias Schindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Informationen …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Emissionsmessungen bei Fahrzeugen [#14919]
Datum
2. Februar 2016 12:05
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Informationen (einschließlich Korrespondenzen, Notizen, Entwürfe, Protokolle, Ausarbeitungen, Memos) über das Thema [Schutz von] Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei der Prüfung und Zulassung von Fahrzeugen, bei der Überprüfung von Emissionen von Fahrzeugen und bei der Prüfung von Software in Motoren einschließlich Engine control units (ECU). * Informationen (einschließlich Korrespondenzen, Notizen, Entwürfe, Protokolle, Ausarbeitungen, Memos) über über das Thema [Schutz von] Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei der Prüfung und Zulassung von Fahrzeugen, bei der Überprüfung von Fahrzeugen auf Defeat Devices (Abschalteinrichtungen). * Informationen (einschließlich Korrespondenzen, Notizen, Entwürfe, Protokolle, Ausarbeitungen, Memos) zum [Schutz von] Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Zusammenhang mit Automobilherstellern, Zuliefereren, der Europäischen Kommission und Technsichen Überwachungsvereinen. Ich verweise dazu auf das Interview mit TÜV Nord-Vorstanddsprecher Rettig in der Zeitung "Die Welt" im November 2015: http://www.welt.de/wirtschaft/article... * Informationen (einschließlich Korrespondenzen, Notizen, Entwürfe, Protokolle, Ausarbeitungen, Memos) zum [Schutz von] Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Zusammenhang mit legislativen und nichtlegislativen Maßnahmen im Bereich der Fahrzeugzulassung, Technischen Überwachung und im Bereich der Emissionsmessungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage vom 2.2.16 Sehr geehrter Herr Schindler, für Ihren Antrag vom 2. Februar 2016 danke ich Ihnen. Hier…
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Sehr geehrter Herr Schindler, für Ihren Antrag vom 2. Februar 2016 danke ich Ihnen. Hierzu erhalten Sie anbei unser entsprechendes Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen