Emissionsmessungen bei Fahrzeugen


* Das Schreiben der Bafin vom 14. Oktober 2015 an den Volkswagen-Vorstand zum Thema Abschaltvorrichtungen in Dieselmodellen des Konzerns (erwähnt in "Bild am Sonntag" vom 28. Februar 2016)

* Weitere Briefe zwischen Bafin und VW zum oben genannten Thema.

* Unterlagen (Memos, Notizen, Entwürfe, Informationen) der Bafin zum oben genannten Thema.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. März 2016
  • Frist
    5. April 2016
  • 2 Follower:innen
Mathias Schindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Das Schreiben…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Emissionsmessungen bei Fahrzeugen [#15893]
Datum
3. März 2016 18:20
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Das Schreiben der Bafin vom 14. Oktober 2015 an den Volkswagen-Vorstand zum Thema Abschaltvorrichtungen in Dieselmodellen des Konzerns (erwähnt in "Bild am Sonntag" vom 28. Februar 2016) * Weitere Briefe zwischen Bafin und VW zum oben genannten Thema. * Unterlagen (Memos, Notizen, Entwürfe, Informationen) der Bafin zum oben genannten Thema.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihr IFG-Antrag
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Via
Briefpost
Betreff
Ihr IFG-Antrag
Datum
11. März 2016
Status
Warte auf Antwort
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Anruf Anruf durch BAFin, dass die Antwort fast fertig sei.
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Via
Briefpost
Betreff
Anruf
Datum
5. April 2016
Status
Warte auf Antwort
Anruf durch BAFin, dass die Antwort fast fertig sei.

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bescheid
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
19. April 2016
Status
Anfrage abgeschlossen