Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie bezweifeln, dass eMobilität das Klima schützt und stellen auf die mangelnde Klimawirksamkeit von Elektrofahrzeugen ab.
Ein Vergleich von Elektrofahrzeugen mit Verbrennern muss nicht nur die bloßen Verbräuche, sondern auch die Nutzung und Herstellung des Stromes und des Kraftstoffes berücksichtigen, bestenfalls auch die Herstellung des Fahrzeuges.
Für die Verbräuche sind eigentlich Realverbräuche zu Grunde zu legen (siehe weiter unten) und keine Normverbräuche aus der Typgenehmigung der Fahrzeuge.
Bei Verbrennern treten Emissionen am Fahrzeug selbst auf (Normwert sind die genannten 97 Gramm CO2 pro Kilometer). Dazu kommen ca. 15-20% weitere Treibhausgasemissionen als CO2-Äquivalente. Für den Verbrenner kommt man daher selbst beim Normverbrauch auf Emissionen in Höhe von ca. 116 Gramm CO2-Äquivalente pro Kilometer. Bei E5-Kraftstoff könnte man wieder ca. 4% der Emissionen abziehen und erhält abschließend ca. 111 Gramm CO2-Äquivalente pro Kilometer. Dieser Wert sollte im Rahmen der typischen Nutzungsdauer auch ähnlich hoch bleiben, falls sich der Anteil erneuerbarer Kraftstoffe im Kraftstoffgemisch nicht maßgeblich ändert.
Pro gefahrenem Kilometer treten bei Elektrofahrzeugen keine CO2-Emissionen auf. Wohl aber in der Bereitstellung des Stromes. Für das Elektrofahrzeug kann die THG-Intensität nach der 38. BImSchV von 528 g CO2-Äquivalente pro kWh im Strommix inkl. Vorkettenemissionen zu Grunde gelegt werden. (
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/366/dokumente/bekanntmachung_thg_kraftstoffe_banz_at_19.10.2020_b7.pdf)
Bei Normverbrauch erhält man daher THG-Emissionen von ca. 62 Gramm CO2-Äquivalente pro Kilometer für den VW e-Up. In der Praxis erhält man unter Berücksichtigung der Fahrzeugherstellung niedrigere Vorteile. Siehe z.B.
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Verkehr/emob_klimabilanz_bf.pdf.
Als Orientierung für Realverbräuche für Fahrzeuge kann man die Angaben auf der Webseite
Spritmonitor.de nehmen: hier liegt der VW e-Up (verschiedene Modelle) bei im Mittel 14,7 kWh / 100 km (56 Datensätze). Die THG-Emissionen liegen damit für diesen Verbrauch bei 77,6 Gramm CO2-Äquivalente pro Kilometer. Der Benzin-Up liegt bei ca. 5,5 Liter (1175 Datensätze; entspricht Norm-Emissionen ohne Vorkette von 127 Gramm CO2 pro Kilometer). Mit Vorkettenemissionen/E5 sind es beim Benzin-Up ca. 148 Gramm CO2-Äquivalente pro Kilometer.
Das Elektrofahrzeug profitiert im Rahmen der typischen Nutzungsdauer von dem geplanten weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, da mit sich veränderndem Strommix die THG-Intensität der eMobilität pro kWh weiter stark sinkt. Die Bundesregierung hat für 2030 einen Anteil von erneuerbarem Strom von 65 % am Bruttostromgesamtmix zum Ziel (§ 1 Abs.2 EEG), sodass für den absehbar zusätzlichen Bedarf an Strom auch Strom aus erneuerbaren Energien zugebaut werden muss. Ziel des EEG ist es ferner, dass vor dem Jahr 2050 der gesamte Strom, der im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erzeugt oder verbraucht wird, treibhausgasneutral erzeugt wird. Mithin wird in jedem Jahr des EE-Ausbaus die Bilanz besser. Und bereits heute muss man damit anfangen, Elektromobilität zu fördern, damit sie voll entwickelt ist, da sie in den nächsten Jahren ein wichtiger Baustein im Verkehr (neben der Förderung der Gemeinschaftsverkehre und des Fuß- und Radverkehrs) für die Umsetzung der Klimaschutzziele des Bundes (siehe Bundesklimaschutzgesetz) wird. Sie ist damit wesentlicher Bestandteil eines Maßnahmenmixes im Verkehr, wie man auch der UBA-Broschüre „Kein Grund zur Lücke“<
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/kein-grund-zur-luecke> entnehmen kann.
Zur Klimaschutzpolitik der Bundesregierung gehört auch der Ausbau der Speicherkapazitäten, wie Sie zu Recht erwähnen. Für den Klimaschutz ist es jedoch nicht notwendig, einen Speicher mit jedem Elektrofahrzeug vorzuhalten und zwingend zu verlangen. Dazu gibt es andere Instrumente im Strombereich.
Im Ergebnis ist es legitim, Elektrofahrzeuge aus dem Klimafonds zu fördern, soweit diese Maßnahme Teil eines Gesamtpakets zum Klimaschutz (siehe Klimaschutzprogramm 2030<
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzprogramm-2030-1673578> der Bundesregierung) ist.
Mit freundlichem Gruß